Änderungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht (Informationsverbund Asyl & Migration): Die im Rahmen des sogenannten Sicherheitspakets verabschiedeten Neuerungen, die das Asyl- und Aufenthaltsrecht sowie das Asylbewerberleistungsgesetz betreffen, sind am 31. Oktober 2024 in Kraft getreten. Weitere Informationen: hier.
Mehrere Aufenthaltstitel nebeneinander: Zur Handreichung der Landesbeauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen SH: hier.
Arbeitshilfe: Spurwechsel zwischen verschiedenen Aufenthaltstiteln: Die Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V. (GGUA) hat eine neue Arbeitshilfe erstellt. Thema ist der sogenannte Spurwechsel zwischen verschiedenen Aufenthaltstiteln. Die Arbeitshilfe enthält eine Tabelle, die zeigt, mit welchem Aufenthaltsstatus ein Wechsel in eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Bildungs- und Erwerbsmigration möglich ist. Zur Arbeitshilfe hier.
EuGH-Entscheidung: syrische Kriegsdienstverweiger*innen mit subsidiärem Schutz können Folgeantrag stellen: Die Pressemitteilung des EuGH lesen Sie hier.
Visum, Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis - Die Sicherung des Lebensunterhalts als Erteilungsvoraussetzung für einen Aufenthaltstitel: die Publikation vom Paritätischen finden Sie hier.
Informationsverbund Asyl: Handreichung zum Dublin-Verfahren:
Allgemeiner Überblick sowie Arbeitshilfe für die Beratungspraxis. Grundlagen und Zuständigkeitskriterien der Dublin-III-Verordnung und weitere Abschnitte zum Ablauf des Dublin-Verfahrens, wobei besonders auch auf Handlungsoptionen eingegangen wird, die bei einem "Dublin-Bescheid" infrage kommen. Weitere Abschnitte befassen sich u.a. mit der Frage, wie Überstellungsfristen zu berechnen sind, wie Überstellungen ablaufen und in welchen Konstellationen Deutschland für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig wird. Die Darstellung der rechtlichen Grundlagen wird ergänzt um zahlreiche Fallbeispiele, Hinweise sowie Schemata. Download: hier
unserVETO informiert: die Auswertung unserer Umfrage zu den Voraussetzungen für einen Aufenthaltsstatus bei nachhaltiger Integration finden Sie hier.
Das wichtigste Ergebnis: Die Vorgaben des Bayerischen Innenministeriums bietet viel mehr Möglichkeiten zur Überprüfung der Voraussetzungen für einen Aufenthaltsstatus bei nachhaltiger Integration als die Ausländerämter nach Informationen der Flüchtlingshelfer*innen angeben. Dies kann zwei Ursachen haben: Die Ausländerämter kommunizieren nicht ausreichend, welche Möglichkeiten bei ihnen bestehen. Die Ausländerämter nutzen die bestehenden Möglichkeiten nicht aus.
Für diejenigen Geflüchteten, die an einem Integrationskurs teilnehmen können oder die entsprechenden Sprachzertifikaten besitzen, sind die Probleme geringer. Für alle anderen ist es aber wichtig, dass auch alternative, niederschwellige Möglichkeiten genutzt werden können.
Zum Vergleich finden Sie die Vorgaben des Innenministeriums hier.
Visum, Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis: Die Sicherung des Lebensunterhalts als Erteilungsvoraussetzung für einen Aufenthaltstitel: Der Paritätische hat eine neue Arbeitshilfe als umfassenden Überblick über die unterschiedlichen rechtlichen Regelungen zur Lebensunterhaltssicherung im Aufenthaltsgesetz erarbeitet. In einem ersten Teil werden dafür die allgemeinen Regelungen sowie die Vorgaben zur Prüfung der Lebensunterhaltssicherung und der Berechnung dargestellt. Im zweiten Teil folgt eine detaillierte Auseinandersetzung mit den Aufenthaltstiteln, für die Besonderheiten bei der Lebensunterhaltssicherung gelten. Am Ende der beiden Teile finden sich darüber hinaus jeweils Übersichtstabellen, in denen die wichtigsten Aspekte in Kürze dargestellt werden. Mehr dazu hier.
Factsheets für junge Geflüchtete über bleiberechtliche Möglichkeiten zusammengestellt vom Niedersächsischen Flüchtlingsrat finden Sie hier.
Neue Aufenthaltserlaubnis für die Ausbildung (§16g AufenthG) statt Ausbildungsduldung ist beschlossen: Am 23. Juni 2023 wurde das "Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung" beschlossen. Neben weiteren wichtigen Punkten ist die Einführung einer neuen Aufenthaltserlaubnis für die Ausbildung für Menschen mit Duldung eine zentrale Neuerung (ersetzt die bisherige Ausbildungsduldung). Die GGUA geht ausführlich auf die Änderungen ein und stellt die erheblichen Problematiken dar. GGUA: "In dieser Form wird die neue Aufenthaltserlaubnis für die Ausbildung nicht funktionieren": Zum Artikel der GGUA.
Chancenaufenthaltsrecht: am 01.01.2023 tritt das Gesetz zum Chancenaufenthalt in Kraft. Ein Hinweisblatt vom Münchner Flüchtlingsrat enthält eine kurze Übersicht über die Voraussetzungen und ein Musterantrag für den Chancenaufenthalt: hier. Von "unser Veto" gibt es diese Unterlagen: ein Überblick zum Gesetz und dessen Interpretation: hier, ein Schreiben des Bayerischen Innenministeriums mit dem Titel "Chancenaufenthaltsrecht – Vorgehen bis zum Inkrafttreten; Ankündigung IMS Anwendungshinweise": hier und eine Stellungnahme von Frau Rechtsanwältin Frölich: hier.
Fragen und Antworten zum Chancen-Aufenthaltsrecht zusammengestellt von Pro Asyl: hier.
Geschlechtsspezifische Verfolgung und die Durchsetzung von geschlechtsspezifischen Rechten im Asylverfahren: die Arbeitshilfe des Paritätischen finden Sie hier.
Betroffenheit von FGM/C als Schutzgrund - Was tun, wenn das BAMF einen Nachweis verlangt? Handreichung des Flüchtlingsrat Niedersachsen: hier.
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts: Menschen, die am 1. Januar 2022 seit fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland leben, sollen ein einjähriges Chancen-Aufenthaltsrecht erwerben können (§ 104c), um die Möglichkeit zu erhalten, in dieser Zeit die übrigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht nach den geänderten Regelungen der §§ 25a und 25b des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) zu erfüllen (insbesondere Lebensunterhaltssicherung, Sprachkenntnisse und Identitätsnachweis). Einen Referentenentwurf zum geplanten Chancen-Aufenthaltsrecht finden Sie hier.
Details zu den geplanten Änderungen im Aufenthaltsgesetz finden Sie hier.
Tabellarische Übersicht aller Möglichkeiten eines unbefristeten Aufenthalts im Aufenthaltsgesetz (Niederlassungserlaubnis und Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU) erstellt vom IQ Netzwerk Niedersachsen: hier.
EuGH-Urteil: Keine Frist bei Folgeanträgen: der EuGH hat am 09.09.2021 ein Urteil gesprochen, nach dem die Frist, innerhalb der Folgeanträge gestellt werden müssen, nicht wirksam ist. Weitere Informationen hier.
EuGH stärkt Rechte von Asylsuchenden bei Asylfolgeanträgen: ein Folgeantrag darf aufgrund des Urteils nicht als unzulässig abgelehnt werden, weil die Echtheit der Dokumente nicht feststeht bzw. nur Kopien vorgelegt wurden. Eine Einschätzung des Urteils RA Heinhold finden Sie hier.
Wegweisendes EuGH-Urteil zu subsidiärem Schutz: der Europäische Gerichtshof hat über die Voraussetzungen zur Gewährung subsidiären Schutzes entschieden: "Für Geflüchtete, insbesondere aus Afghanistan, ist das Urteil aus Luxemburg ein wichtiges Hoffnungszeichen." Weitere Infos finden Sie in der Pressemitteilung von Pro Asyl vom 10.06.2021 hier.
Dokumentation Digitale Resettlement-Fachtagung 2021: Themen sind unter anderem: Wissenschaftliche Erkenntnisse zur Integration von Resettlement-Flüchtlingen, die Verteilung von Flüchtlingen nach Ankunft, Frauenrechte und Gewaltschutz für eingereiste Frauen, Resettlement für LGBTIQ. Zur Dokumentation: hier.
Staatsbürgerschaft online beantragen: seit dem 01.05.2021 bietet die Stadt Kempten (Allgäu) ein vollumfängliches, elektronisches Antragsverfahren für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft an hier.
Neues Netzwerk und Webseite für Bleiberecht: Das Netzwerk und die Webseite sollen Menschen, die von Abschiebung oder Duldung betroffen sind, aber auch Akteure, wie Bildungseinrichtungen, Fachkräfte und die Zivilbevölkerung, über bestehende Bleiberechtsmöglichkeiten aufklären. Des Weiteren fordern sie eine Ausweitung bereits bestehender Gesetze und Regelungen. Zur Webseite hier.
Bleibeperspektiven durch Arbeit und Ausbildung in Bayern: das Bayerische Netzwerk für Beratung und Arbeitsvermittlung für Flüchtlinge (BAVF) hat zwei neue Flyer herausgegeben. Bleibeperspektiven durch Arbeit und Ausbildung in Bayern hier. Bleiberecht durch die Ausbildungsduldung in Bayern hier.
Mindesteinkommen und Sicherung des Lebensunterhalts bei Aufenthalten zu Bildungs-und Erwerbszwecken: die Arbeitshilfe vom IQ Netzwerk Niedersachsen finden Sie hier.
Asylfolgeanträge können bis 31.01.2021 weiterhin schriftlich gestellt werden.
Widerruf, Rücknahme und Erlöschen des Schutzstatus: Arbeitshilfe des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes: hier.
Mitwirkungspflichten bei der Identitätsklärung für Menschen im Asylverfahren und in Duldung. Die Arbeitshilfe vom Projekt BLEIBdran ist in den Sprachen Arabisch, Dari, Deutsch, Englisch und Türkisch verfügbar hier.
Arbeitshilfe zu Widerruf, Rücknahme und Erlöschen des Schutzstatus: hier:
Ein Überblick über die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für Erlöschen, Widerruf oder Rücknahme des Schutzstatus sowie wesentliche verfahrensrechtliche Bestimmungen für die Aberkennung eines einmal erteilten Schutzstatus.
Arbeitshilfen zur Identitätsklärung: Asylsuchende, Personen mit einer Duldung und Schutzberechtigte stehen immer mehr unter Druck, einen (Reise-)Pass oder sonstige Identitätsnachweise zu beschaffen. In vielen Fällen ist es schwierig oder unmöglich, einen Pass und/oder Identitätsnachweise zu beschaffen. Der BumF hat eine hilfreiche Übersicht relevanter Arbeitshilfen zum Thema erstellt: hier.
Formen der Duldung: Mittlerweile gibt es elf verschiedene Duldungsformen, die jeweils unterschiedliche Folgen z. B. bezüglich des Arbeitsmarktzugangs und des Zugangs zu Sprachförderung haben. Eine Übersichtstabelle aller Duldungsformen erstellt von der GGUA finden Sie hier.
Was ist eigentlich eine »Duldung«?: Pro Asyl erklärt: hier.
Arbeitshilfe zum Thema Aufenthaltserlaubnis bei nachhaltiger Integration gemäß §25b Aufenthaltsgesetz: hier.
Arbeitshilfe vom Flüchtlingsrat Niedersachsen: Bleiberecht für junge Geflüchtete nach § 25a Aufenthaltsgesetz: hier.
Hinweisblatt des Münchner Flüchtlingsrats zu Widerrufsverfahren: hier.
Bitte beachten, daß für junge anerkannte Flüchtlinge bis 27 Jahren der jmd Jugendmigrationsdienst zuständig ist. Ein Kurzflyer des jmd:
Aufenthaltsrecht
Rechtsstellung der unterschiedlichen Flüchtlingsgruppen
Die wesentlichen Flüchtlingsgruppen sind
1. Asylberechtigte nach Art. 16a Grundgesetz (Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz - AufenthG),
2. nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannte Flüchtlinge (Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 2 erste Alt. AufenthG),
3. Subsidiär Schutzberechtigte (Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 2 zweite Alt. AufenthG),
4. Resettlement-Flüchtlinge (Aufenthaltstitel nach § 23 Abs. 4 AufenthG),
5. aufgrund von Landesaufnahmeanordnungen aufgenommene Personen (Aufenthaltstitel nach § 23 Abs. 1 AufenthG) und
6. aufgrund von Bundesaufnahmeanordnungen aufgenommene Personen (Aufenthaltstitel nach § 23 Abs. 2 AufenthG).
In der folgenden Datei die Einzelheiten: