Anlässlich seines kürzlichen erfolgten Besuchs in Berlin hat Richard Bennett, der UN-Sonderberichterstatter für die Lage der Menschenrechte in Afghanistan, ein Interview mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte geführt, das hier aufgerufen werden kann. Bereits im Januar 2022 hatte das Deutsche Institut für Menschenrechte eine Studie zu der Frage veröffentlicht, inwiefern als Folge des internationalen Militäreinsatzes und des Abzugs der internationalen Truppen grund- und menschenrechtliche Schutzpflichten Deutschlands gegenüber Menschen in Afghanistan entstanden sind. Diese finden Sie hier.
Visabearbeitung im Bundeaufnahmeprogramm Afghanistan (BAP) wieder aufgenommen: Ausreisen und Visaverfahren im Rahmen der Aufnahmen aus Afghanistan waren drei Monaten ausgesetzt. Afghan:innen, die bereits Aufnahmezusagen erhalten haben und in den letzten Monaten in Pakistan und Iran warten mussten, erhalten vorrangig Visatermine. Auch Ausreisen soll es laut Information bald wieder geben.
Informationen zur Passbeschaffung bei afghanischen Vertretungen: von den Ausländerbehörden werden in Deutschland lebende afghanische Staatsangehörige noch immer häufig dazu aufgefordert, bei der afghanischen Botschaft bzw. einem Konsulat einen Reisepass zu beantragen – obwohl dies seit der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan mit erheblichen Problemen verbunden ist. Aktuell teilt die afghanische Botschaft offenbar auf entsprechende Anfragen mit, dass die Ausstellung von Reisepässen "zu einem völligen Stillstand" gekommen ist. Weitere Informationen zu dem Thema vom Informationsverbund Asyl & Migration hier.
Afghanische Ortskräfte: ein Schreiben des Bayerischen Innenministeriums vom 02.06.2022 zum Verfahren bei der Ankunft von afghanischen Ortskräften und "besonders gefährdeten afghanischen Staatsangehörigen" finden Sie hier.
Vergessener Konflikt? Menschen in Afghanistan im Stich gelassen: über das Leid in Afghanistan spricht kaum noch jemand, dabei ist seit der Machtübernahme der Taliban vergangenes Jahr nichts besser geworden. Im Gegenteil, die Situation ist dramatisch: zu wenig Lebensmittel, Frauen werden unterdrückt, Menschenrechte verletzt, ehemalige Ortskräfte sind in Lebensgefahr. Bericht des Bayrischen Fernsehens vom 05.05.2022 hier.
Film-TIPP: Aufgewachsen in Afghanistan- Zwei Jahrzehnte ohne Frieden: vor dem Hintergrund der politischen Entwicklungen in Afghanistan spannt der Dokumentarfilm den großen zeitlichen Bogen und erzählt die Geschichte des Jungen Mir über einen Zeitraum von 20 Jahren. Entstanden ist eine einzigartige Langzeitbeobachtung, die mit dem Abzug der internationalen Truppen im Sommer 2021 endet. Verfügbar bis 01.08.2022, Dauer 90 Min. Arte Mediathek: hier.
Hungersnot in Afghanistan: Dokumentation der ARD-Sendung Monitor vom 10.02.2022 hier.
Bedroht, verdrängt, misshandelt: "Die Taliban verweigern uns Frauen alle Menschenrechte": Pressemitteilung von Pro Asyl vom 07.03.2022 hier.
Buchtipp: Die Afghanistan Papers - Der Insider-Report über Geheimnisse, Lügen und 20 Jahre Krieg. Autor: Craig Whitlock, 400 Seiten, 24,99,- Euro. Weitere Informationen und Bestellung: hier.
Buchtipp: Afghanistan - Unbesiegter Verlierer. Autorin: Natalie Amiri, 255 Seiten, 22,- Euro. Weitere Informationen und Bestellung: hier.
PRO ASYL widerspricht Aussage des BMZ, Ortskräfte in Afghanistan seien nicht in Gefahr: Lesen Sie mehr in der Pressemitteilung von Pro Asyl vom 20.01.2022: hier.
"Hunger wird gemacht - Der Westen trägt Mitschuld an der Hungerkatastrophe in Afghanistan":
Informationen zur Deutschen Außenpolitik (german-foreign-policy.com): "die Wirtschaft wurde während der Besatzungszeit abhängig von Hilfsgeldern gemacht und die US-Sanktionen verhindern eine humanitäre Hilfe. Selbst Hilfsorganisationen haben große Probleme, Hilfsgüter ins Land zu bekommen und ihr Personal vor Ort zu bezahlen. Sondererlaubnisse für humanitäre Hilfe nützen wegen fortbestehender anderer Sanktionen nichts Inzwischen haben 98 Prozent der Afghanen nicht mehr genug zu essen."
Weitere Informationen finden Sie: hier.
Afghanistan nach der Machtübernahme der Taliban – Handlungsbedarf der Innenminister:innen: Pressemitteilung von Pro Asyl vom 01.12.2021: hier.
Rechtsprechungsübersicht: mit dem Abzug der internationalen Streitkräfte und der Machtübernahme der Taliban hat sich die Lage in Afghanistan erheblich verändert. In vielen Asylverfahren stellt sich die Frage, welche Auswirkungen die aktuellen Entwicklungen auf den Schutzstatus hier lebender afghanischer Asylsuchender haben. Der Informationsverbund asyl & migration hat eine Übersicht der aktuellen Rechtsprechung zu diesem Thema veröffentlicht: hier.
Sonderquote für afghanische Studierende sowie Promovierende im Hilde Domin-Programm (DAAD): es werden bis zu 30 Stipendien vergeben. Die Dauer der Förderung beträgt bis zu 48 Monate. Die Monatliche Stipendienrate beträgt 861,- EUR für Bachelor- und Masterstudierende bzw. 1.200,- EUR für Doktorandinnen und Doktoranden. Eine Bewerbung ist bis zum 31.01.2022 möglich. Weitere Infos hier.
Das BAMF hat für Geflüchtete aus Afghanistan eine gute Bleibeperspektive festgestellt, womit für Afghaninnen und Afghanen die Teilnahme an Sprach- und Integrationskursen bereits vor der Erteilung eines Aufenthaltstitels möglich ist. Dies gilt zunächst befristet bis zum 31.08.2022. Weitere Infos finden Sie im Trägerrundschreiben Berufssprachkurse des BAMF vom 15.11.2021 hier.
Bericht zur Situation in Afghanistan (Stand 11/2021): das European Asylum Support Office hat einen Bericht mit dem Titel "Country Guidance Afghanistan" auf Englisch veröffentlicht: hier.
Unmöglichkeit der Passbeschaffung für afghanische Staatsangehörige: da die afghanischen Auslandsvertretungen zurzeit keine Pässe oder Personaldokumente ausstellen, ist es für afghanische Staatsangehörige unmöglich, aufenthaltsrechtliche Mitwirkungspflichten insbesondere im Bereich der Passbeschaffung zu erfüllen. Dies kann erhebliche Auswirkungen auf die rechtliche Situation der Betroffenen haben. Bitte wenden Sie sich an Ihre Asyl- und Integrationsberatungsstelle! Wir haben passende Musteranschreiben vorliegen.
Aktueller Nachtrag: Zwar werden nach Informationen, die der Diakonie Deutschland vorliegen, zur Zeit offenbar Pässe der afghanischen Republik mittels Aufkleber verlängert. Mit welcher Berechtigung das Botschaftspersonal dies tut, ist aber unklar. Ebenso ist unklar, ob es nach Machtübernahme der Taliban nicht zur Informationsweitergabe an das Ministerium des radikalen Ministers Siradschuddin Haqqani und somit zu einer Gefährdung von Personen kommt, die sich an die afghanische Auslandsvertretung wenden. Daher sollte auch in der Übergangsphase der Gang zu afghanischen Behörden laut den Hinweisen der Diakonie gut überlegt werden.
Daneben weist die Diakonie Deutschland darauf hin, dass die Unmöglichkeit der Passbeschaffung auch bei der Erteilung oder Verlängerung von Ausbildungs- und Beschäftigungsduldungen (§ 60c und § 60d AufenthG) sowie bei der möglichen Aufhebung von bestehenden Erwerbstätigkeitsverboten (§ 60a Abs. 6 S. 1 Nr. 2 AufenthG) eine Rolle spielen kann. Hier könne die Begründung zur Nicht-Erfüllbarkeit der Passpflicht aus den o.g. Musterschreiben herangezogen werden.
Folgeantrag – wann, wie & für wen? Handreichung vom Netzwerk Berlin Hilft hier.
Junge Geflüchtete aus Afghanistan in Deutschland – aktuelle Situation und aufenthaltsrechtliche Hinweise: Handreichung vom Bundesverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge hier.
Afghanistan: Ortskräften droht Obdachlosigkeit – schwere Vorwürfe gegen BAMF: Artikel aus der Frankfurter Rundschau vom 04.10.2021 hier.
Erschwerte Wege nach Europa: nach der Machteroberung durch die Taliban wollen tausende Afghan:innen das Land verlassen. Doch die Nachbarländer und Europa machen dicht, berichteten Fachleute auf einem Pressegespräch des Mediendienstes Integration hier.
Handreichung der Caritas zu Folgeanträgen von afghanischen Schutzsuchenden in Deutschland im Lichte der Machtübernahme der Taliban hier.
Aktuelle Hinweise für afghanische Flüchtlinge und ihre Berater:innen von Pro Asyl hier.
Informationen des Bayerischen
Flüchtlingsrats für Geflüchtete aus Afghanistan: "Ausstellung von Tazkira und Pässen beim
Afghanischen Konsulat München weiter (eingeschränkt) möglich! Wie das Konsulat der Islamischen Republik Afghanistan am 13.9.2021 in einer E-Mail mitteilte, ist das Konsulat auch nach
der Machtübernahme durch die Taliban in Afghanistan weiter in Betrieb und steht für alle konsularischen Dienste (mit Einschränkungen) zur Verfügung:
- Tazkira: Anträge zur Ausstellung einer Tazkira können weiterhin online gestellt werden. Sobald die Behörden in Afghanistan ihre Arbeit wieder aufgenommen haben und den Antrag
bestätigen, können die Tazkira ausgegeben werden. Es kann also aktuell zu Wartezeiten kommen.
- Nationalpass: Auch Anträge zur Ausstellung eines afghanischen Passes können weiterhin gestellt werden. Derzeit fehlt aber das Material, um die Pässe drucken zu können. Das
bedeutet, dass auch bei Pässen mit längeren Wartezeiten zu rechnen ist.
Falls Sie Hilfe bei der Beantragung von Tazkira,
Pass oder anderen Dokumenten brauchen, können Sie sich an unsere Beratungsstelle wenden. Bitte beachten Sie auch unser ausführliches Informationsblatt in Deutsch und Persisch / Dari:
move on - menschen.rechte Tübingen e.V. / Plan.B (Update Mai 2021):
Arbeitshilfe für afghanische Geflüchtete und ihre Unterstützer*innen: Wie können Sie eine Tazkira, einen Pass oder andere Dokumente
erhalten? (PDF)"
"die Botschaft der Islamischen Republik Afghanistan in Berlin möchte Ihnen und den zuständigen deutschen Behörden mitteilen, dass die Botschaft unter den derzeitigen gegebenen Umständen aus technischen Gründen nicht in der Lage ist, afghanische Pässe für die in der Bundesrepublik Deutschland aufhaltenden Afghan*Innen auszustellen. Sobald das technische Probleme behoben wurde, wird die Botschaft sich über die Website melden und darüber informieren": www.botschaft-afghanistan.de
Aktuelle Informationen zu Afghanistan auf der Internet-Seite des Bayerischen Flüchtlingsrates auch auf Dari: hier. Eine gute Übersicht finden Sie auch bei asyl.net. Unterstützung für deutsche Staatsangehörige und weitere Schutzbedürftige: beim Auswärtige Amt hier.
Ausbildungsduldung und Beschäftigungsduldung: aufgrund der ausgesetzten Abschiebungen nach Afghanistan teilt das Bayerische Staatministerium des Innern mit, dass nach Ablauf der Vorduldungszeit eine Ausbildungsduldung durch die Ausländerbehörden erteilt werden soll. Dies betrifft insbesondere des Ausbildungsjahrgang 2021. Im Anhang finden Sie alle Informationen das Bayerischen Staatministerium des Innern zu den Auswirkungen auf Ausbildungsduldung und Beschäftigungsduldung. Für weitere Informationen kommen Sie bitte in unsere Beratung.
Aktuelle Hinweise und Informationen für Afghanen inklusive Abschiebungen, Asylverfahren, Duldungsvarianten (Ausbildung und Beschäftigung) und Familiennachzug zusammengestellt von Rechtsanwalt Heinhold und von Sabine Reiter, Tür an Tür – Integrationsprojekte, finden Sie im Anhang.
Die wichtigsten Fakten zur Aufnahme aus Afghanistan nach § 22 Satz 2 AufenthG zusammengestellt von Pro Asyl finden Sie hier.
Der Bayerische Flüchtlingsrat: "die Afghanen, die aktuell nur eine Duldung haben, können nun vermutlich mit einem Folgeantrag in eine Aufenthaltsperspektive kommen. Ein Asylantrag muss drei Monate nach Änderung der Rechts- oder Sachlage gestellt werden, das Startdatum könnte z.B. die Einnahme Kabuls durch die Taliban am 15.08.21 sein." Siehe auch die Pressemeldung im Anhang zur Verweigerung von Arbeitserlaubnissen durch die ZAB Augsburg.
Geld-Transfer: "Western Union freut sich, bekannt geben zu können, dass die Geldtransferdienste nach Afghanistan ab dem 2. September 2021 wieder aufgenommen werden. Damit können unsere Kunden aus 200 Ländern und Territorien wieder Geld an ihre Angehörigen in diesem Land senden. Wir verstehen die dringenden Bedürfnisse unserer Kunden und sind entschlossen, sie in dieser Zeit zu unterstützen. Western Union bietet vom 3. bis 17. September 2021 für zwei Wochen eine Transfergebühr* von 0 EUR für alle Geldtransfers nach Afghanistan an.
> Bitte beachten Sie die folgenden Einschränkungen:
> Das Geld wird in USD oder AFN ausgezahlt, je nachdem, wie der Transfer auf Absenderseite beantragt wurde.
Die Auszahlung ist an ausgewählten Standorten verfügbar, hauptsächlich in der Region Kabul, abhängig von den Betriebszeiten der Standorte. Täglich werden weitere Standorte wiedereröffnet und wir werden Sie regelmäßig darüber informieren. Ausgehende Dienste – d. h. Geldtransfers von Afghanistan in ein anderes Land – sind derzeit noch nicht verfügbar."
Visumsanträge und A1-Nachweise: Die Bundesregierung geht "davon aus, dass aufgrund der aktuellen Situation in Afghanistan das Ablegen einer A1-Prüfung im Zuge von Visumsanträgen zur Familienzusammenführung für Menschen, die im Zeitpunkt der Antragstellung ihren letzten Wohnsitz bzw. dauerhaften Aufenthaltsort in Afghanistan hatten, derzeit grundsätzlich weder möglich noch zumutbar ist. […] Hinreichende Sprachkenntnisse können im Rahmen des Visumverfahrens daher alternativ glaubhaft gemacht werden."
Flucht aus Afghanistan – Was Deutschland jetzt tun muss: Pressemitteilung von Pro Asyl vom 20.08.2021 hier.
Afghanistan - Taliban verantwortlich für Massaker an Hazara-Männern: Pressemitteilung von Amnesty International vom 21.08.2021 zur Gefährdung von religiösen und ethnischen Minderheiten unter der Herrschaft der Taliban hier.
Erfahrungen und Perspektiven abgeschobener Afghanen im Kontext aktueller politischer und wirtschaftlicher Entwicklungen Afghanistans: die Studie, herausgegeben von Diakonie Deutschland, Brot für die Welt und Diakonie Hessen, finden Sie hier. Eine gemeinsame Pressemitteilung vom 04.06.2021, in der ein sofortiger Abschiebestopp nach Afghanistan gefordert wird, finden Sie hier.
Die Bundesregierung hat die Zahlen für Afghanistan-Entscheidungen im letzten Jahr veröffentlicht. Die Zahl der Bundesamts-Bescheide, die korrigiert werden, ist sehr hoch: in 60% der Fälle, in denen die Gerichte im letzten Jahr inhaltlich entschieden haben, wurde die Ablehnung des Bundesamtes aufgehoben und ein Schutzstatus erteilt. Weit mehr als die Hälfte der Ablehnungen durch das Bundesamt war nach Ansicht der Gerichte falsch. Weitere Infos finden Sie hier.
Eine Checkliste zur Orientierung in der Beratung von abgelehnten Afghanen erstellt von Pro Asyl finden Sie hier.
Süddeutsche Zeitung vom 08.02.2021: Nina von Hardenberg fordert ein Bleiberecht für die meist schon seit vielen Jahren hier lebenden afghanischen Geflüchteten. Sie weist darauf hin, dass es beim jetzigen Tempo 100 Jahre dauern würde, bis alle knapp 30.000 abgelehnten afghanischen Asylsuchenden nach Afghanistan abgeschoben worden sind. "Eine irrationale Politik, die Geflüchtete aus dem gefährlichsten Land der Welt traumatisiert und über Jahre hinweg nicht ankommen lässt." Zum Bericht hier.
"Unbescholtener Schüler Hasib (22) aus Kempten nach Afghanistan abgeschoben": Einen offenen Brief von Stephan Reichel von matteo an Ministerpräsident Marcus Söder finden Sie hier.
Bericht aus Memmingen aus der BR-Mediathek zur Situation von afghanischen Geflüchteten, die von Abschiebungen bedroht sind hier.
Mehr Informationen hier: www.fluechtlingsrat-bayern.de.
" Wir raten allen ausreisepflichtigen Afghanen, dringend eine Beratungsstelle oder eine*n Rechtsanwält*in aufzusuchen. Besonders empfehlen wir darauf zu achten, dass die Ausländerbehörden über bevorstehende Ausbildungsaufnahmen und auch andere Integrationsleistungen informiert sind."
Neues Portal zur Beantragung von Tazkiras für im Ausland lebende Afghanen: Für Personen, die keine Tazkira und keine Verwandten mit Tazkira haben - zum Portal: hier.
Informationen vom BumF zu den Voraussetzungen für den Widerruf des Schutzstatus bei sog. "Exil-Afghanen" und jungen Volljährigen hier.
Zur Sammelabschiebung nach Afghanistan mit 26 Personen am 12.01.2021 mehr Informationen im Blog von Thomas Ruttig, Co-Direktor des Afghanistan Analysts Network, hier.
Widerrufsverfahren des BAMF bei anerkannten Geflüchteten aus Afghanistan: Betroffen sind auch Geflüchtete, die unbegleitet minderjährig eingereist und inzwischen volljährig geworden sind. Arbeitshilfen mit Handlungsschritten finden sie vom Paritätischen Gesamtverband hier und vom Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V./ Flüchtlingsrat Thüringen e.V. hier.
Arbeitshilfe zur Tazkira- und Passbeantragung für Afghan/innen erstellt vom Tübinger Verein move on – menschen.rechte Tübingen e.V. finden Sie im Anhang.
Widerrufsverfahren des BAMF für als noch Minderjährige anerkannte afghanische Geflüchtete: Die Betroffenen sollten nicht in Panik verfallen, es droht keine sofortige Abschiebung nach Afghanistan. Im Anhang erhalten Sie eine Handreichung mit Hinweisen zur Beratung von der Kanzlei Haubner Schank.
Das österreichische Netzwerk ACCORD (Austrian Centrer for Country of Origin and Asylum Research and Documentation) hat eine Recherche zu Tazkiras und Geburtsurkunden in Afghanistan erstellt. Demnach führe die hohe Anzahl an Hausgeburten dazu, dass die meisten Geburten überhaupt nicht registriert werden (nur 3 von 10 Fällen). Bei der Ausstellung von Tazkiras für Personen, die weder eine Geburtsurkunde, noch irgendein anderes Identitätsdokument vorlegen können, werde das Alter der betreffenden Person von der ausstellenden Person geschätzt. Die komplette Studie finden Sie hier.
Matteo Kirche und Asyl e.V. möchte auch im Oberallgäu/Kempten ein Netzwerk "Wir schützen unsere gut integrierten Afghanen" gründen. Die Gruppe wird vorerst über WhatsApp in Kontakt sein. Den Brief von Stephan Reichel, Geschäftsführer von matteo, mit weiteren Infos finden Sie im Anhang.
Wer Interesse hat mitzuwirken: Kontakt über Marlies Stubenrauch, WhatsApp Tel. 0152/0138635.
Arte-Dokumentation: "Afghanistan. Das verwundete Land."
Einst war Afghanistan weltoffen, galt als das modernste Land der arabischen Welt. Doch seit 40 Jahren prägt Afghanistan ein Zustand politischer Instabilität. Die vierteilige Dokumentation versucht sich an Ursachenforschung.
Zur Mediathek: hier.
Derzeit keine Afghanistan-Abschiebungen: BFR: "gute Chancen, jetzt eine Ausbildungsduldung zu beantragen, da konkrete aufenthaltsbeendende Maßnahmen derzeit nicht möglich sind und bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen nach § 60c Anspruch auf Erteilung einer Ausbildungsduldung besteht".
Bericht der Afghanistan-Sachverständigen Friederike Stahlmann, die gerade aus Kabul zurückgekehrt ist, vom 27.03.2020:
"Eine unkontrollierte Verbreitung des Corona-Virus in Afghanistan scheint nicht vermeidbar zu sein – auch weil die Bevölkerung zur ganz überwiegenden Mehrheit nicht die Möglichkeit hat, Selbstschutzmaßnahmen zu ergreifen. Zudem droht eine Eskalation der humanitären Not. […] Der Direktor des Antoni-Krankenhauses bestätigte, dass Betroffene oft versuchen zu verheimlichen, dass sie krank seien. […] So besteht zum einen die Sorge, aufgrund des Seuchen-Stigmas sozialen Ausschluss zu erleben. Arbeit, Obdach und soziale Unterstützung zu verlieren, ist jedoch auch ohne eine akute Erkrankung lebensbedrohlich. […] Wo dies jetzt schon deutlich wird, ist in der Stigmatisierung von RückkehrerInnen, die primär für die Gefahr durch Corona verantwortlich gemacht werden. […] Die Schließung der Grenzen nach Pakistan und Indien, wo bisher all jene medizinische Versorgung gesucht haben, die die finanziellen Mittel dafür aufbringen konnten, belastet das ohnehin überforderte Gesundheitssystem noch weiter."
Den vollständigen Text finden Sie hier.
Artikel aus der Augsburger Allgemeinen über die Abschiebung von 37 Männern nach Afghanistan.
UNICEF: Situation in Afghanistan: Hier die Pressemitteilung von UNICEF zur Situation von Kindern in Afghanistan mit dem Titel "Täglich neun Kinder getötet oder verstümmelt - Afghanistan tödlichstes Kriegsgebiet".
Abschiebungen nach Afghanistan Was hat es gebracht? tagesschau.de vom 23.12.2019: hier. Vor der Flüchtlingskrise im Jahr 2016 hatten Deutschland, Ungarn und Österreich die meisten Asylanträge von Afghanen. Jetzt hat Frankreich aufgeholt. "Die Anerkennungsquote in Deutschland liegt bei rund 50 Prozent, in Frankreich bei über 70 Prozent. Die zuständigen Stellen analysieren die Situation in Afghanistan anders als die deutschen Behörden. Frankreich ist der Ansicht, dass Afghanistan insgesamt nicht sicher ist. Von daher haben wir auch andere Abschieberegelungen." Die Bundesregierung rühmt sich mit sinkenden Asylzahlen. Die Zahl der Asylsuchenden aus Afghanistan ist in Deutschland in den letzten zwei Jahren stetig gesunken. Im Jahr 2018 waren es etwa 12.000 Asylanträge von Afghanen laut Eurostat, im Jahr davor waren es noch 18.000. Das bedeutet aber nicht, dass weniger Afghanen in die EU flüchten. Die Zahl ist gleich groß geblieben.
Sozialwissenschaftlerin Friederike Stahlmann, Afghanistan Expertin (erstellt unter anderem Gutachten für Gericht), hat eine neue Studie herausgebracht, die die Situation von bereits Abgeschobenen in Afghanistan betrachtet: hier.
Die Zahl der in Afghanistan getöteten oder verletzten Zivilisten hat in diesem Sommer nach Angaben der UNO-Mission UNAMA eine noch nie dagewesene Dimension erreicht: Von Juli bis September dieses Jahres gab es etwa 1.170 Tote und 3.140 Verletzte. Dies entspreche einem Anstieg von 42 Prozent gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres. Nachzulesen im UNAMA-Bericht.
Tazkira-Beschaffung: Der Münchener Flüchtlingsrat hat einen positiven Erfahrungsbericht zur Tazkira-Beschaffung über das Büro KHAWAR in der Kronstadter Straße 8 (nicht 4, wie auf der Website angegeben), München, erhalten. Die Bearbeitungsdauer betrug in diesem Einzelfall drei Monate, dabei war ein Vorschuss von 150,- € und bei Abholung eine weitere Zahlung von 200,- bis 300,-€ nötig.
Tazkira-Beschaffung: Verfahren über Antragstellung bei der Afghanischen Botschaft:
Der afghanische Konsul hat dem Landesamt für Ausländerangelegenheiten in Schleswig Holstein (LfA) zwei Wege aufgezeigt, wie die Tazkira alleine über die Afghanische Botschaft erhalten werden kann. Dazu schrieb das LfA am 27.03.2019 an die Ausländerbehörden:
"Sollten keine Sachbeweise für eine afghanische Staatsangehörigkeit vorliegen und wird die Beschaffung eines Passes begehrt, kann der afghanische Staatsangehörige selbst über das Internet: www.botschaft-afghanistan.de einen Termin bei der Botschaft in Berlin vereinbaren, an dem er dann im Konsulat vorstellig wird und unter Begleitung zweier afghanischer Zeugen seine Tazkira beantragt. Die beiden Zeugen müssen dann die afghanische Staatsangehörigkeit in einem Protokoll bezeugen, das Protokoll unterschreiben und mit Fingerabdruck bestätigen. Nach einem anschließend persönlich geführten Interview mit dem Konsul kann die afghanische Staatsangehörigkeit festgestellt und der Antrag auf Erteilung einer Tazkira angenommen werden. Nach ungefähr 6 Wochen muss der afghanische Staatsangehörige erneut im Konsulat vorsprechen, um dann seinen Antrag auf Erteilung eines Reisepasses zu stellen. Die Ausstellung des Reisepasses kann mehrere Monate dauern."
Bedingungen für die Zeugen: Sie müssen volljährig sein, afghanische Ausweisdokumente (Tazkira und/oder Reisepass) und einen deutschen Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis) besitzen. Ein weiterer Weg ist zudem, mittels einer Kopie der Tazkira eines Verwandten väterlicherseits! die Tazkira an der Botschaft zu beantragen. Dabei sei es unerheblich, ob der/die Verwandte sich derzeit in Afghanistan oder Deutschland aufhält. (Quelle: Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.).
Laut Stephan Dünnwald vom Bayerischen Flüchtlingsrat müßte dieses Verfahren auch für das Konsulat in München anwendbar sein.
taz-Bericht vom 03.06.2019: „Am langen Arm Horst Seehofers“: Dürfen Mujtaba S. und Ali Merzai in Deutschland bleiben? Ein Mal im Monat geht ein Abschiebeflug nach Afghanistan – obwohl die Bundesregierung die Sicherheitslage als instabil einschätzt. Bericht über zwei afghanische Geflüchtete, einer davon aus dem Allgäu, hier.
Neue Stellungnahe des UNHCR zur Lage in Afghanistan (09.06.2019): Abschiebungen in das Kriegsland Afghanistan sind umstritten - nun hat sich das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) wegen der Gefahrenlage gegen Abschiebungen in großem Stil dorthin ausgesprochen. "Die Sicherheitslage in dem Land lässt Rückführungen nur im Ausnahmefall zu. Und die Situation hat sich in den letzten Monaten weiter verschlechtert", sagte der UNHCR-Vertreter in Deutschland, Dominik Bartsch.
Hilfsangebote in Kabul:
IPSO – Internationales Psychosoziales Zentrum in Kabul (Deutsche NGO)
Gründerin ist Inge Missmahl, e-mail: missmahl.i@web.de
Ansprechpartner in Kabul: Herr Atal, Mobile: +93 786 77 15 69
Adresse: 7th street, Qala-e-Fathullah in front of Husaineya Omomi, Kabul
Öffnungszeiten Samstag bis Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr.
https://ipsocontext.org/de/projects/current-projects/afghanistan/
https://ipsocontext.org/de/projects/current-projects/afghanistan/mh-counseling-clinic-kabul/
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Ahmad Shah Baba Clinic
Address: Shohada Swaliheen, 6th District, Kabul
Von Ärzte ohne Grenzen unterstützt, kostenlose Behandlung
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Afghanistan Migrants Advice and Support Organisation (AMASO) in Kabul: Facebook-Link
Kontakt: Abdul Ghafoor Tel +93 79 48 74 384, Facebook-Link, mail: azads11@yahoo.com
Schutzquote für afghan. Flüchtlinge in Europa zwischen 6% und 98%: "Afghan nationals were the second highest group to seek international protection in Europe in 2018. They face the largest variation in recognition rates in Europe, with the rate varying from 6% to 98%, depending on the country, with no apparent reason for the divergence lying in the nature of the cases." Weiterlesen hier.
In großer Sorge: Die inhumanen und gefährlichen Abschiebungen durch die neue Bayerische Staatsregierung nach Afghanistan gehen trotz aller Zusagen verschärft weiter: Den offenen Brief von Stephan Theo Reichl an Joachim Hermann und Alexander Hold vom 21.2.2019 zum "dritten Afghanistan-Skandalflug der neuen Regierung, dem schlimmsten bisher", finden Sie anbei.
Video-Dokumentation gegen die Abschiebungen nach Afghanistan: "Im Kreis". 16 Minuten, Dezember 2018: Hier.
Afghanistan ist nicht sicher. Vor fast genau zwei Jahren, am 14.12.2016, startete vom Frankfurter Flughafen die erste Sammelabschiebung nach Afghanistan. Seitdem wurden in insgesamt 19 Charterflügen 439 Afghanen aus Deutschland nach Kabul abgeschoben. Obwohl alle internationalen Organisationen eine Verschärfung der Sicherheitslage dokumentieren, hält die Bundesregierung an ihrer skandalösen Abschreckungspolitik fest und schickt Schutzsuchende zurück in den Bürgerkrieg. Die Interviews für die Video-Dokumentation wurden zwischen Mai und Oktober 2018 in Afghanistan, Griechenland und Deutschland gedreht. Der Film will dazu beitragen, dass der Protest und Widerstand gegen die Sammelabschiebungen solange weitergeht, bis diese „Charter der Schande“ gestoppt werden.
Afghanen, die Tazkira-Probleme haben, können seit dem 10. Dezember
ohne Tazkira einen Reisepass beantragen - allerdings nur MIT Terminvereinbarung.
Im Anhang findet man auf Dari das Vorgehen dazu (Reisepassantrag).
Was tun im Falle einer Abschiebung? Auf dieser Seite finden Sie Informationen >>>
Newsletter der Kanzlei Haubner & Schank zum Thema Afghanistan vom August 2018 im Anhang. Hier wird übersichtlich und gut, wer von Abschiebungen bedroht ist und wer nicht, und was zu tun ist.
PRO ASYL: Neuer Bericht der UN muss zur Aussetzung der Abschiebung
führen:
Der UNHCR hat in seinem Anfang September bekannt gewordenen Report zur Lage in Afghanistan (hier) nun klargestellt, dass in Hinblick auf die gegenwärtige Sicherheits- und Menschenrechtslage sowie auf die humanitäre Situation,
Kabul generell keine interne Fluchtalternative mehr ist. Die Eligibility Guidelines beschreiben ausdrücklich die Gefahren, die sich durch die verschärfte Sicherheitslage für Zivilist/innen ergeben. Die von UNHCR
genannte Bedingungen für eine interne Fluchtalternative sind nicht gegeben. PRO ASYL-Geschäftsführer Günter Burkhardt forderte die Innenminister der Bundesländer auf, die Abschiebeflüge zu
stoppen.
Was die neue Einschätzung des UNHCR für Folgen haben muss, zeigt Finnland: Unmittelbar nach der Veröffentlichung des Berichts hat das Land die Abschiebungen nach Afghanistan gestoppt. Obwohl das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 25. April 2018 betont hat, dass die »tagesaktuellen« entscheidungserheblichen Tatsachengrundlagen zu erfassen und zu bewerten sind, wird in
Deutschland weiter abgeschoben.
Einen ausführlichen Newstext zum Thema finden Sie hier.
Bericht in Frontal 21 vom 30.07.2018: Integriert und abgeschoben - Flüchtlinge aus Afghanistan über abgeschobene Afghanen aus Waltenhofen-Hegge und aus Kaufbeuren (trotz Arbeit bzw. Empfehlung der Härtefallkommission) aus der letzten Sammelabschiebung Anfang Juli: hier.
Bericht aus der Allgäuer Zeitung vom 19.07.2018: "Werden im Allgäu die Falschen abgeschoben? – Die IHK sorgt sich über heimische Wirtschaft" im Anhang. U.a. über Ahmadi aus Waltenhofen-Hegge (siehe auch Bericht Frontal 21).
Pro Asyl zum Lagebericht Afghanistan: hier.
Das UN-Flüchtlingshochkommissariat (UNHCR) bereitet derzeit neue Richtlinien zum Schutzbedarf afghanischer Asylsuchender vor. Seit Veröffentlichung der vorherigen Guidelines im April 2016 habe sich "die Sicherheitslage in dem Land stark verschlechtert". 2017 seien in Afghanistan bei Anschlägen und Gefechten 3.438 Zivilisten getötet und 7.015 Zivilisten verletzt worden, 16 Prozent davon in der bisher als sichere innerstaatliche Fluchtalternative gehandelten Hauptstadt Kabul. In den Jahren 2016 und 2017 sei Kabul für Zivilisten zur zweitgefährlichsten Region im Land geworden. Eine ausführliche Zusammenstellung mit Einschätzungen der Sicherheitslage in Afghanistan finden Sie hier.
Wir berichteten über den Asylbewerber Elham aus Kempten, der durch ehrenamtliche Initiative vor der Abschiebung nach Afghanistan bewahrt wurde. Anbei ein Artikel aus der Allgäuer Zeitung vom 10.03.2018 zum Thema sowie zur Sicherheitslage in Afghanistan (mit freundlicher Genehmigung der Allgäuer Zeitung).
Blog von Diakonie Deutschland - Präsident Lilie gegen Abschiebungen nach Afghanistan:
https://praesident.diakonie.de/2017/02/10/schleuser-bekaempfen-nicht-fluechtlinge/#more-1177