Information für Asylbewerber:innen aus dem Oberallgäu von der Caritas Beratungsstelle: "Bezüglich Gutscheinen/Leistungseinschränkungen §1a AsylblG, wenn Klienten einen neuen Bescheid AsylblG erhalten, sollen sich die Geflüchteten bitte an die Beratungsstellen im OA wenden, damit innerhalb der Frist (1 Monat) Widerspruch eingelegt werden kann und gleichzeitig eine Überprüfung der letzten Bescheide durchgeführt wird. Der Asylblg Bescheid mit der Einschränkung des §1A AsylblG ist immer 6 Monate gültig. D.h alle 6 Monate muss ein neuer Bescheid erstellt, und dann gibt es wieder die Chance auf Widerspruch."
Eine tabellarische Übersicht zu den sozialrechtlichen Ansprüchen von Menschen mit (beantragtem) vorübergehenden Schutz gem. § 24 AufenthG ab 01.06.2022 finden Sie hier.
Anwaltliche und gerichtliche Kosten im Migrationsrecht: Handreichung des Flüchtlingsrat Baden-Württemberg: hier.
Kostenlose Rechtsberatung für Geflüchtete: in der Refugee Law Clinic Munich bieten Jurastudenten eine kostenlose Rechtsberatung im Bereich des Asyl- und Ausländerrechts für Asylbewerber und sozialbenachteiligte Personen an. Weitere Informationen: hier.