Hände weg vom Kirchenasyl: Merkblatt für die Kirchenasyl-Bewegung von Asyl in der Kirche e.V. hier.
Kirchenasyl: die Verlängerung der Überstellungsfrist von sechs auf achtzehn Monate, wenn die Person ins Kirchenasyl geht, ist beendet. Ein Merkblatt des BAMF zum Ablauf des Kirchenasyls finden Sie im Anhang.
Kirchenasyl ist kein Untertauchen: Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem im Juni 2020 gefällten und nun veröffentlichten Urteil entschieden, dass eine Person im Kirchenasyl nicht als untergetaucht gelten darf. Damit darf die Dublin-Abschiebefrist nicht wie vom BAMF gehandhabt auf 18 Monate (statt normalerweise 6 Monate) verlängert werden. Weitere Informationen: hier.
Kirchenasylberatung:
Landeskirchlicher Berater und Ansprechpartner der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern:
Diakon Thomas Schmitt steht Ihnen in allen Belangen des Kirchenasyls beratend zur Seite. Zugleich ist er landeskirchlicher Ansprechpartner für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Verfahren der zwischen EKD und BAMF vereinbarten Härtefallprüfung von sogenannten „Dublin-Fällen“ (Dossierverfahren).
Kontakt:
Diakon Thomas Schmitt
Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern, Landeskirchenamt
Katharina-von-Bora-Str. 7-13, München
Tel: 089 55 95 – 687, Mobil 0162 8409375
E-Mail: thomas.schmitt1[at]elkb.de.
Kirchenasyl: Gemeinsam mit vielen Angehörigen von evangelischen und katholischen Kirchen, Klöstern und konfessionsübergreifenden Helferkreisen hat Stephan Theo Reichel, früherer Ansprechpartner für Kirchenasyl-Fragen bei der evang. Landeskirche Bayern, am 5. Oktober 2017 in Nürnberg den Verein „matteo“ gegründet, der alle betroffenen Helfer dabei unterstützen will Wege zu finden, wie in solchen besonderen Härtefällen Schutz gegeben werden kann. „Wir wollen nicht Recht unterlaufen, sondern Recht sichern helfen. Denn gerade wenn viele Fälle schnell bearbeitet werden müssen, passieren Fehler, die aber schlimmste Auswirkungen für die Einzelnen haben kann.“ Außerdem setzt sich „matteo“ dafür ein, dass nicht in Kriegsgebiete abgeschoben wird und sucht den Austausch mit Politik und verfasster Kirche im Bemühen um gute Vereinbarungen und Regelungen, die die Würde der Geflüchteten schützen und möglichst Kirchenasyl-Fälle vermeiden helfen.
Kontakt: E-Mail: Theo Reichl: srkirchenasylbayern[at]icloud.com und/oder: Dr. Uta Lenk, E-Mail: matteo-asyl[at]web.de.
„Seit Jahrhunderten zeigt das Leben, dass Kirchenasyl als eine Sicherung der Menschenrechte in einzelnen Fälle notwendig ist und ein Instrument christlicher Zivilcourage, die Deutschland als ein freiheitliches Land unterstützt.“
Jahresbeitrag: € 80 Institutionen, € 60 Privatpersonen, € 30 ermäßigt, € 0 für Geflüchtete plus freiwillige Spenden
Beitrittswünsche an: Geschäftsführer Stephan Theo Reichel, E-Mail: srkirchenasylbayern[at]icloud.com und/oder: Dr. Uta Lenk, E-Mail: matteo-asyl[at]web.de.
Seit 1. August 2018 gelten neue Regelungen des BAMF für Kirchenasyl. Nach Meinung des Bundesamtes wurde zu häufig und zu schnell dieses Instrument von Kirchengemeinden und Ehrenamtlichen genutzt, um Asylsuchende vor Abschiebungen zu retten. Besonders gerügt wurde auch, dass die Vereinbarungen vom 24. Februar 2015 zwischen Kirchen und Bundesamt nicht eingehalten wurden und somit hohe Zahlen von Kirchenasylfällen in Deutschland zu verzeichnen waren. Waren es z.B. im Jahr 2018 noch 1.520 Fälle, so wurden aufgrund der neuen strengen Richtlinien (ab August 2018) bis Mai 2019 nur mehr 250 Fälle gemeldet. Erfolgreiches Kirchenasyl ist seither nur mehr in etwa 2 % der Fälle zu verzeichnen, während bis 2015 noch 80 % erfolgreich waren, indem das BAMF durch Erklärung des Selbsteintritts oder nach Fristablauf für eine DUBLIN-Überstellung eine erneute Prüfung des Asylverfahrens einleitete und dann weitgehend positiv entschied.
Anbei erhaltet ihr:
• Merkblatt
• Erfassungsbogen
• Einverständniserklärung
• weitergehende Informationen
zum Kirchenasyl zu eurer Verwendung. Ihr findet diese Dokumente auch unter "Arbeitshilfen" auf der Homepage von www.unserveto-bayern.de
Kirchenasyl in Dublin-Fällen: einen sehr guten Überblick gibt es auf der Seite von Asyl-net hier.
Kirchenasyl – Neues Vorgehen bei Dublin-Fällen:
Die Innenministerkonferenz hat eine neues Vorgehen im Umgang mit Kirchenasylfällen beschlossen: Demnach soll die Überstellungsfrist für Dublin-Fälle auf 18 Monate verlängert werden, wenn z.B. die Meldung nicht am gleichen Tag der Einrichtung des Kirchenasyls erfolgt und sich aus der Meldung nicht erkennen lässt, dass der zuständige kirchliche Ansprechpartner einbezogen ist oder nicht innerhalb eines Monats nach Einrichtung und Meldung des Kirchenasyls ein vollständiges (!) Dossier eingereicht wird.
Diese Verschärfungen dürften dazu führen, dass nun wesentlich häufiger mit einer Fristverlängerung auf 18 Monate zu rechnen ist, insbesondere wegen der fehlenden Möglichkeit, Unterlagen, wie beispielsweise ärztliche Atteste, die den inzwischen sehr hohen Ansprüchen des BAMF genügen, nachzureichen. Im Anhang finden Sie eine Auflistung der formalen Anforderungen.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Ihre Asyl- und Integrationsberatung oder an Matteo – Kirche und Asyl: https://matteo-asyl.de/.