ASYL in Kempten
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Syrien

Fallrecherche: Erzwungener Passerwerb in der syrischen Botschaft. Adopt a revolution recherchiert gemeinsam mit der Kampagne #Syrianotsafe Fälle in denen syrische Geflüchtete von der Ausländerbehörde oder einer anderen Stelle aufgefordert wurden, bei der syrischen Botschaft einen Pass zu kaufen, obwohl dies den Betroffenen zumindest subjektiv unzumutbar erscheint. Das Ziel ist es, die Rechtsberatung der Betroffenen zu verbessern und politisch dagegen vorzugehen, dass Geflüchtete gezwungen werden, sich an die Syrische Botschaft zu wenden. Zur Umfrage und weiteren Informationen: hier.

Handbuch zur Selbsthilfe für syrische Männer erstellt von der Internationalen Organisation für Migration: Perspektiven, Erfahrungen und Bedürfnisse syrischer Männer unterschiedlicher Altersklassen und Hintergründe sollen dazu beitragen, das Wohlbefinden von syrischen Männern und ihren Familien in Deutschland zu erhalten und zu fördern. Das Handbuch ist auf Deutsch, Englisch und Arabisch erhältlich: hier.

Kein Flüchtlingsstatus für Wehrdienstverweigerer aus Syrien: Syrische Asylbewerber, die sich dem Reserve-Wehrdienst entzogen haben, erhalten nicht den Status eines politischen Flüchtlings. Das hat das Oberverwaltungsgericht NRW entgegen bisheriger Rechtspraxis entschieden. Begründung: Die Situation in Syrien habe sich verändert. Weitere Infos: hier.

 

Syrien: Der Albtraum dauert an - Zehn Jahre Bürgerkrieg. In der Arte-Mediathek finden Sie dazu verschiedene Dokumentationen, Portraits und Fotos hier.

Eine Arbeitshilfe des Paritätischen Gesamtverbandes zum Anspruch auf Flüchtlingsstatus statt subsidiärem Schutz für syrische Wehrdienstverweigerer finden Sie hier.

 

Kein Grund zur Panik: Zum Ende des Abschiebungsstopps nach Syrien. Die Angst, bald nach Syrien zurückkehren zu müssen oder sogar abgeschoben zu werden, ist in nahezu allen Fällen unberechtigt, die meisten Menschen sind weit von einer drohenden Abschiebung entfernt. Weitere Infos finden Sie in der Pressemitteilung von ProAsyl vom 21.01.2021 hier.

 

 "Syrien-Flüchtling will in den Bundestag": einen Artikel aus der SZ vom 03.02.2021 über Tareq Alaows, der für die Grünen in den Bundestag einziehen will, finden Sie hier.

Der EuGH hat am 19.11.2020 entschieden, dass syrischen Wehrdienstverweigerern die Flüchtlingsanerkennung zusteht und nicht, wie vom BAMF und deutschen Gerichten in den letzten Jahren entschieden, nur der subsidiäre Schutz. Das bedeutet als Konsequenz für alle syrischen Flüchtlinge mit subsidiären Schutz, die vor der Wehrpflicht geflohen sind, dass sie nun innerhalb von 3 Monaten einen Folgeantrag stellen können. Mehr Informationen zum Urteil hier.

Weitere Informationen und die Musterschriftsätze bei Pro Asyl.

 

Abschiebungen nach Syrien ab Januar zumindest rechtlich wieder möglich: "Die Innenministerkonferenz hat den derzeit geltenden und bis Ende des Jahres laufenden Abschiebestopp nach Syrien nicht verlängert. Demnach sind zumindest rechtlich gesehen Abschiebungen dorthin wieder möglich. In der Praxis hat aber Deutschland aktuell keine diplomatischen Beziehungen zum Assad-Regime, weswegen baldige Abschiebungen dorthin zunächst eher unwahrscheinlich sind." Stellungnahme von Pro Asyl: hier, Bericht in der Süddeutsche Zeitung vom 11.12.2020: hier.

Entscheidung zu syrischen Kriegsdienstverweigerern – Flüchtlingseigenschaft muss zuerkannt werden. Pressemitteilung von Pro Asyl vom 19.11.2020 zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshof hier.

Psychologische Selbsthilfe-App Step-by-Step für Geflüchtete aus Syrien der FU Berlin: hier.

Die Nutzung der App richtet sich an erwachsene syrische Geflüchtete in Deutschland, die psychologische Krisen, Stress oder andere psychische Symptome erleben. Die Anwendung basiert auf Modulen der kognitiven Verhaltenstherapie und ist an den kulturellen Kontext und die Sprache der Teilnehmer/innen angepasst. Das Programm läuft über mehrere Wochen selbstgesteuert auf dem Smartphone oder der Website. Es kann aber jederzeit Kontakt mit psychologisch geschulten Betreuer/innen (eHelpers) aufgenommen werden, die selbstverständlich Arabisch sprechen. Website des Programms: https://khoutouwat.com

Syrische Flüchtlinge in der Türkei – Ein Lagebericht (WDR-Mediathek Audio vom 15.07.2019): Rund 4 Millionen Syrerinnen und Syrer flohen seit 2011 in die Türkei. Damit sie auch dort bleiben, bekommt Ankara von der EU Millionen. Der Journalist Uwe Pollmann war vor Ort und berichtet, warum sich ihre Lage dort verschlechtert hat: hier.

Syrien-Update: Rechtsprechung bzgl. Aufstockungsklagen geändert: im Anhang finden Sie Informationen der Kanzlei Haubner und Schank zur neuen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs.

SyrienUpdate
SyrienUpdate19.07.2019.pdf
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BAMF ändert Leitsätze zu Syrien und gewährt Abschiebungsverbote statt des subsidiären Schutzes.

In den letzten Wochen wurden BAMF-Bescheide bekannt, in denen Schutzsuchenden aus Syrien nur noch ein Abschiebungsverbot zugesprochen wurde. Bis zum März 2019 wurde regelmäßig zumindest subsidiärer Schutz zugesprochen. Die Bundesregierung bestätigte, dass das BAMF seine internen Leitsätze zu Syrien Mitte März geändert hat.

Diese Praxisänderung wird angesichts der weiterhin gravierenden Sicherheitslage in Syrien heftig kritisiert. Mehr Informationen dazu auf asyl.net.

Das Verwaltungsgericht Hannover hat einen Vorlageschluss an den EuGH zur Frage der Bewertung einer Verweigerung des Wehrdienstes in Syrien als politische Verfolgung erlassen. Auf der Grundlage dieses Beschlusses können jetzt in entsprechenden Verfahren bei den Verwaltungsgerichten Aussetzungsanträge gestellt werden, um die Beantwortung der Fragen durch den EuGH abzuwarten.

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