ASYL in Kempten
ASYL in Kempten

Ämter - municipal offices

Ausländeramt Kempten: persönliche Vorsprachen sind nur nach Terminvereinbarung per Mail oder Telefon möglich. Sämtliche Anträge wie z.B. Duldungsantrag können in den städtischen Briefkasten geworfen werden, die Duldungen werden dann per Post zugeschickt.

Bitte rufen Sie vor einer Vorsprache an, vieles lässt sich auch per Telefon erledigen.

Asylangelegenheiten

Amt für Integration, Gerberstr. 2.

E-mail: integration[at]kempten.de

 

Ausländerwesen
Rathausplatz 22, EG,  Telefon 0831 2525-368

E-Mail: auslaenderamt[at]kempten.de

 

Standesamt

Rathausplatz 22, 1.OG, Tel. 0831 2525-334

E-Mail: standesamt[at]kempten.de

 

Jobcenter (nur mit Termin)

Keselstr. 14a, Tel: 0831 / 51290 – 12, Fax: 0831 / 51290 - 32
E-Mail:
Jobcenter-Kempten[at]obcenter-ge.de

 

Öffnungszeiten 

                        Mo.- Fr.        8:00 - 12:00 Uhr

                        Mo.            14:30 - 17:30 Uhr

                        Mi.             12:00 - 13:00 Uhr

Rechtswörterbuch: Translation for all: Das Wörterbuch deckt u.a. Themen ab wie: Behörden, Gesetze, Aufenthaltsstatus, Polizei und Residenzpflicht. Jeder Rechtsbegriff wird dabei ausführlich erläutert. Das Rechtswörterbuch liegt in verschiedenen Sprachen vor, z.B. in Englisch, Arabisch, Spanisch, Italienisch und Russisch und kann hier kostenfrei heruntergeladen werden.

Bundesweit gültige Formulare in verschiedenen Sprachen (Englisch, Arabisch, Französisch, Farsi, Spanisch, Türkisch, Russisch und in Einfacher Sprache) abrufbar beim Projekt KuB Berlin: hier. Vorhanden sind bisher: Hartz IV/ALG II- und AsylbLG-Antrag, Kindergeldantrag, Rundfunkgebührenbefreiung.

 Behördenmonitoring: Beschwerdeformular des Bayerischen Flüchtlingsrates

„In den vergangenen Monaten erreichen uns zunehmend Berichte über Probleme während der Anhörung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, etwa mit Dolmetscher*innen oder Anhörer*innen. Aber auch strukturelle Mängel, z.B. bei der Terminvergabe durch das BAMF, werden vermehrt an uns heran getragen. Auch die Befragungen bei den Zentralen Ausländerbehörden laufen nicht ohne Probleme ab. Um diese Schwachstellen bei der Anhörung im BAMF und bei den Zentralen Ausländerbehörden ausfindig zu machen und in Bayern zu dokumentieren, hat der Bayerische Flüchtlingsrat ein Beschwerdeformular erstellt. Sie finden es hier >>> 

Bitte beachten Sie, dass es sich bei unserem Angebot vorrangig um ein Monitoring handelt und keine offizielle und individuelle Beschwerde ersetzen kann. Unser Ziel ist es, Problemlagen zu eruieren und diese dem BAMF /Regierungsbezirken rückzumelden oder ggf. damit an die Öffentlichkeit zu treten.
Die Daten werden vertraulich behandelt und nicht ohne das vorherige Einverständnis an Dritte weitergegeben.“

 Befreiung vom Rundfunkbeitrag für Asylbewerber oder Hartz IV-Empfänger: mehrsprachige Informationen liegen u.a. in Arabisch, Farsi, Somali und Tigrinja unter diesem Link  vor.

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