Bayerischer Flüchtlingsrat: zum 31.12.2023 ist der allgemeine Abschiebestopp nach Iran ohne Verlängerung ausgelaufen:
"Wir haben erfahren, dass im Februar ein
Abschiebeversuch stattgefunden hat, bei dem eine Iraner aus Bayern auf einem Linienflug in den Iran abgeschoben werden sollte. Nach unserem Kenntnisstand handelte es sich dabei nicht um einen
Straftäter, vorhergegangene Verfahren waren allesamt eingestellt. Die Abschiebung hat letztendlich nicht stattgefunden, weil sich die Person mündlich gegen die Abschiebung ausgesprochen hat und das
Flugzeug nicht betreten wollte. Soweit wir wissen, können Abschiebungen in den Iran (noch) nicht ohne weiteres mit Polizeibegleitung stattfinden. Nach unserem Kenntnisstand wurden
seit September 2022 ausschließlich männliche verurteilte Straftäter zurück in den Iran abgeschoben (4 Personen aus Bayern). Daher ist dieser Fall, auch wenn die Abschiebung nicht
durchgeführt wurde, für uns ein Novum.
Bisher handelt es sich dabei allerdings nur um einen einzelnen Versuch, alles Weitere ist bisher noch ungeklärt. Daher bitten wir keine unnötige Panik hervorzurufen, allerdings
halten wir es für sinnvoll, dass geduldete Iraner*innen noch einmal prüfen, ob sie möglicherweise einen Aufenthalt bekommen können und sich anwaltlich oder in einer Beratungsstelle
zu ihren Bleiberechtsmöglichkeiten beraten zu lassen.
Wir möchten die Situation gerne im Blick behalten und weiter dazu recherchieren, gebt uns also sehr gerne Rückmeldung, falls ihr von Fällen wisst, die eine Abschiebeandrohung bekommen oder wenn gar
erneut ein Abschiebeversuch stattfindet."
Laut taz müssen seit Neujahr "viele schutzsuchende Iraner*innen in Deutschland wieder Abschiebungen in die Islamische Republik fürchten. Ein in allen 16 Bundesländern geltender Abschiebestopp in den Iran wurde auf der Innenminister*innenkonferenz (IMK) im Dezember nicht verlängert und lief zum 31.12.2023 aus. […] Für Abschiebungen in den Iran gilt damit von nun an nur noch eine zielstaatsbezogene Sonderreglung: Asylanträge von politisch besonders gefährdeten Menschen gehen in ein beschleunigtes Verfahren. Der Personenkreis ist jedoch stark begrenzt: Die Regelung gilt nur für diejenigen, die unter anderem nachweisen können, „in besonders herausragender und langjähriger Weise in der Menschenrechts- oder Oppositionsarbeit aktiv“ gewesen zu sein, schreibt die Pressestelle des Bundesinnenministeriums (BMI) auf Rückfrage der taz. Normale Asylverfahren für einen dauerhaften Aufenthaltstitel in Deutschland waren für Iraner*innen zwar nie ausgesetzt, aber sie waren während des generellen Abschiebestopps nicht notwendig, um zumindest vorübergehend einer Abschiebung zu entgehen. Von nun an müssen alle schutzsuchenden Iraner*innen wieder individuell beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ihre Asylgründe glaubhaft machen – im Zweifel, und wenn finanziell überhaupt möglich, auf dem Rechtsweg." (taz vom 02.01.2024: hier)
Umlaufbeschluss der Innenministerkonferenz (IMK) vom 18.08.2023 zur Umsetzung des Abschiebestopps nach Iran: „Die IMK hat sich darauf verständigt, dass angesichts der gegenwärtigen Menschenrechtslage bis zum 31.12.23 keine Abschiebungen in den Iran durchgeführt werden und sich die IMK im Rahmen ihrer Herbst-Sitzung 2023 erneut mit der Lage im Iran befasst. Die IMK sieht die Rückführung von Gefährdern, schweren Straftätern und Personen, bei denen das Ausweisungsinteresse besonders schwer wiegt, und Ausreisepflichtigen, die hartnäckig ihre Mitwirkung an der Identitätsfeststellung verweigern, nach sorgfältiger Einzelfallprüfung allerdings weiterhin als geboten an.
Ansprechpartner bei der Evangelischen Kirche für geflüchtete Christen aus dem Iran:
Gholamreza Sadeghinejad, Theologisch-pädagogischer Referent für die interkulturelle Arbeit mit geflüchteten Christen
Ev.-luth. Pfarramt St.
Markus, Hummelsteiner Weg 100, 90459 Nürnberg
gholamreza.sadeghinejad@elkb.de
Neue Länderreporte über den Iran und die Türkei erstellt vom BAMF: hier.