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Iran

Abschiebungsstopp für den Iran wird nach Beschluss des Bundesministeriums des Innern bis zum 30.06.2023 verlängert: damit ist betroffenen ausreisepflichtigen Personen weiterhin eine Duldung nach § 60a Abs. 1 AufenthG zu erteilen. Außerdem sind eine Duldung light (§ 60b) und ein Beschäftigungsverbot (§ 60a Abs. 6) unzulässig.

Verlängerung Ukraine-Übergangsverordnung: kurz vor seinem Auslaufen wurde die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung (UkraineAufenthÜV) am 28. November 2022 durch eine Verordnung erneut verlängert, und zwar bis zum 31. Mai 2023. Inhaltliche Änderungen gab es dabei nicht. Es gilt somit, dass alle Personen, die sich am 24. Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten haben und die bis zum 31. Mai 2023 nach Deutschland eingereist sind oder einreisen werden, für einen Zeitraum von 90 Tagen von der Visumpflicht befreit sind. Dies gilt sowohl für ukrainische Staatsangehörige mit oder ohne biometrischen Pass als auch für nicht-ukrainische Drittstaatsangehörige, die bis zum 24. Februar in der Ukraine gelebt haben (§ 2 Abs. 1 UkraineAufenthÜV, neue Fassung).

 

Wörterbuch Deutsch – Ukrainisch: das kostenlose Wörterbuch enthält alltägliche Vokabeln, Redewendungen und Informationen für Ukrainer:innen. Als PDF zum Download hier.

 

Wo wohnen die meisten Geflüchteten aus der Ukraine?: Artikel des Mediendienst Integration vom 17.11.2022 hier.

Aussetzungen von Abschiebungen in den Iran: Verschiedenen Berichten zufolge hat die Ständige Konferenz der Innenminister:innen und -senator:innen (IMK) bei ihrer Tagung in München (30.11. bis 2.12.2022) beschlossen, Abschiebungen in den Iran "bis auf Weiteres" auszusetzen. Ausnahmen sollen möglich sein bei "Gefährdern" sowie bei Personen, die schwere Straftaten verübt haben. Dieses Ergebnis sei am Ende der Tagung vom bayerischen Innenminister Joachim Herrmann (CSU) mitgeteilt worden. Der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius (SPD) habe zugleich darauf hingewiesen, dass eine Einigung auf einen formalen Abschiebungsstopp nicht möglich gewesen sei. Einen solchen Abschiebungsstopp hatten mehrere Bundesländer im Vorfeld der Sitzung gefordert.

PM vom 09.10.22: "Der Bayerische Flüchtlingsrat begrüßt den gestern vom Bayerischen Innenministerium beschlossenen Abschiebestopp in den Iran, und fordert, dies auch bei anderen Herkunftsländern in Betracht zu ziehen." Weiterlesen: hier.

 

AGABY erklärt Solidarität mit den mutigen Frauen im Iran: die Stellungnahme vom AGABY vom 30.09.2022 finden Sie hier.

Ansprechpartner bei der Evangelischen Kirche für geflüchtete Christen aus dem Iran:

Gholamreza Sadeghinejad, Theologisch-pädagogischer Referent für die interkulturelle Arbeit mit geflüchteten Christen

Ev.-luth. Pfarramt St. Markus, Hummelsteiner Weg 100, 90459 Nürnberg
gholamreza.sadeghinejad@elkb.de

Neue Länderreporte über den Iran und die Türkei erstellt vom BAMF: hier.

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