Erstanlaufstelle für Missbrauchsopfer startet: Opfer von Missbrauch und sexualisierter Gewalt können in Bayern jetzt bei einer Erstanlaufstelle schnell Hilfe bekommen. Betroffene können sich dort anonym beraten lassen. Unter der Hotline 089/889 889 22 stehen ab sofort geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Montag bis Donnerstag 09:00 bis 16:00 Uhr, am Freitag bis 12:00 Uhr zur Verfügung. Zusätzlich gibt es mittwochs einen Abendtermin von 18:00 bis 20:00 Uhr. Wer sich zuerst selbst informieren möchte, kann auch mit einem Digitalen Lotsen auf der Website www.bayern-gegen-gewalt.de rund um die Uhr nach Angeboten suchen und leicht zugänglich Hilfe erhalten. (dpa) Detaillierte Informationen unter www.zbfs.bayern.de.
Initiative GewaltLOSwerden! Aufruf von StMIN Ulrike Scharf an alle Ehrenamtlichen: "Engagierte sind für viele Menschen Ansprechpartner und Vertrauensperson in einem. Die Sensibilisierungsinitiative „Gewalt LOSwerden“ bestärkt die Menschen in Bayern, bei Gewalt nicht wegzusehen, sondern einzugreifen (ohne sich selbst zu gefährden) und/oder Hilfe zu rufen. Auf der Homepage www.bayern-gegen-gewalt.de finden Sie zentrale Anlaufstellen und Unterstützungsangebote."
WICHTIG: FGM_C Aufklärungsprojekt der Bayerischen Integrationsbeauftragten: laut Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation sind weltweit mehr als 200 Millionen Mädchen und Frauen von FGM_C ("female genitale mutilation - cutting: weibliche Genitalverstümmelung/-beschneidung) betroffen. Durch Migration aus Regionen mit hohen Beschneidungsraten ist FGM_C auch in Bayern ein Thema geworden. Die Kampagne gegen FGM_C, die in Kooperation mit Fadumo Korn entstanden ist, soll informieren, sensibilisieren und einen großen Unterstützerkreis finden. Ihren Schwerpunkt bilden zwei Filme: ein Zeichentrickfilm für Kinder und ein Interviewbeitrag mit Erwachsenen: hier.
Übersicht telefonischer Beratungsstellen für kritische Lebenssituationen (nicht nur für Ukraine): wichtige telefonische und online-Beratungsstellen für Anliegen wie Gewalt, Schwangerschaft und psychologische Beratung für Jugendliche und junge Erwachsene: hier.
Betroffenheit von FGM/C als Schutzgrund - Was tun, wenn das BAMF einen Nachweis verlangt? Handreichung des Flüchtlingsrat Niedersachsen: hier.
Familie unter Stress: im Rahmen der MiMi-Gewaltprävention Kampagne wurde eine Broschüre in 26 Sprachen mit Informationen für ein besseres Miteinander veröffentlicht. Außerdem wurde ein Familienratgeber "Gewaltfrei erziehen – wie geht das?" in 15 Sprachen herausgegeben. Links zu den kostenlosen Ratgebern: hier.
Jetzt kein Kind alleine lassen – Gemeinsam gegen Missbrauch. Soforthilfe in Zeiten von Corona für Kinder und Jugendliche: hier.
"Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen berät betroffene Frauen zu allen Formen von Gewalt: bei häuslicher und sexualisierter Gewalt, Zwangsheirat, Menschenhandel oder Genitalverstümmelung. Die Beratung erfolgt anonym, vertraulich, barrierefrei und mit Hilfe von Dolmetscherinnen in mehreren Sprachen. Die Beraterinnen vermitteln bei Bedarf an eine Unterstützungseinrichtung vor Ort. Auch unterstützende Bekannte, Angehörige und Fachkräfte können sich an das Hilfetelefon wenden."
www.HILFETELEFON.de: "Where can I get help?" auch auf Arabisch, Bulgarisch, Englisch, Chinesisch, Deutsch, Französisch, Italienisch, Persisch/Farsi, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch/Serbo-Kroatisch, Spanisch, Türkisch und Vietnamesisch.
WICHTIG: Schutzbrief gegen weibliche Genitalbeschneidung: Weibliche Genitalbeschneidung verstößt gegen deutsches und internationales Recht. Es wird mit einer Gefängnisstrafe von bis zu 15 Jahren bestraft, auch wenn die Beschneidung im Ausland stattgefunden hat. Darauf weist ein Schutzbrief vom Bundesfamilienministerium hin. Um die Genitalbeschneidung ihrer Töchter zu verhindern, soll Eltern durch den Hinweis auf die rechtlichen Folgen ermöglicht werden, sich dem sozialen Druck aus dem Heimatland zu entziehen. Der Schutzbrief steht in 12 Sprachen zur Verfügung. Weitere Infos und Download hier.
Alle aktuellen Informationen zur Istanbul-Konvention: Am 01. Februar 2018 trat das "Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt" – die sogenannte Istanbul-Konvention – in Deutschland in Kraft. Sie ist die stärkste rechtliche Grundlage zur Abschaffung von Gewalt gegen Frauen, die es bisher in Deutschland gibt. Sie verpflichtet zur Anpassung des Hilfesystems und der Schließung von Schutzlücken und fokussiert die strukturellen Ursachen von Gewalt gegen Frauen.
Aktuelle Informationen finden Sie auf der Seite: ab jetzt! hier.
Am 25. November hat das Bayerische Sozialministerium anlässlich des Internationalen Tags der Gewalt gegen Frauen auf dieses Thema aufmerksam gemacht. Im Rahmen der Aktion Orange your city wurde das Gebäude des Sozialministeriums als Zeichen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen orangefarben beleuchtet. Informationen zu Beratungs- und Hilfsangeboten finden Sie hier.
Die Istanbul Konvention – Gewaltschutz von Frauen finden Sie als Download in leichter Sprache hier. Gerne weiterleiten und teilen!
Die Publikation #keinemehr – Femizide in Deutschland erörtert den aktuellen Kenntnisstand und die Debatten zu Femiziden in Deutschland. Die Autorinnen* verdeutlichen, dass die Tötungen von Frauen keine Einzelfälle sind und machen das hinter Femiziden liegende gesellschaftliche System, welches Frauen abwertet und zu Objekten von Hass werden lässt, sichtbar.
Vortrag auf Video: Rechtsverletzungen und Diskriminierung von Frauen in der Migration von Roula Hamati, Forschungsleiterin, Cross Regional Center for Refugees and Migrants, Libanon.
Frauen migrieren, um bessere Bildungs- oder Arbeitsmöglichkeiten finden. Sie suchen nach Sicherheit, Autonomie, besseren Lebensgrundlagen und einer Möglichkeit, ihre Familien in der Heimat zu ernähren. Eine diskriminierende Migrationspolitik, die reguläre Migrationswege für Frauen und Mädchen schon im Herkunftsland einschränkt, kann eine Verletzung ihrer Rechte während der Migration darstellen.
In ihrem Vortrag untersucht sie, wie sich die restriktive Migrationspolitik auf Migrantinnen auswirkt und mit welchen anderen Hindernissen sie konfrontiert sind, wenn sie sich über die Grenzen hinweg bewegen.
Das Video ist Teil der Web-Seminarreihe "Women in Motion - The impact of gender in international migration" des Gender Innovation Networks der Friedrich-Ebert-Stiftung: hier.
Neuauflage des Leitfadens F.A.Q. Häufig gestellte Fragen an der Schnittstelle Gewaltschutz und Flucht: der aktualisierte Leitfaden (Stand: August 2020) des Vereins Frauen gegen Gewalt und der Frauenhauskoordinierung greift auch die geänderte Gesetzeslage durch das so genannte "Geordnete-Rückkehr-Gesetz", die Einrichtung von sogenannten AnkER-Zentren sowie Rückmeldungen aus der Praxis auf: hier.
Anlässlich des Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen am 25.11. 2019 hat der Bayerische Flüchtlingsrat sein Positionspapier zum Thema Gewaltschutz veröffentlicht. Teilhabe und Bildung als wichtige Bausteine zur Gewaltprävention werden aufgrund von migrationspolitischen Zielen hintenangestellt. Systemimmanente Gewaltprobleme in Ankerzentren werden mit homöopathischen Dosierungen wie Gewaltschutzkoordinator*innen behandelt, statt deren Ursache zu bekämpfen und Ankerzentren abzuschaffen. Gewaltschutz lastet nun auf den Schultern einzelner Akteur*innen- wie den Gewaltschutzkoordinator*innen, deren Aufgaben und Möglichkeiten nach wie vor intransparent für Schutzsuchende und Fachkräfte sind. Die von der Bayerischen Staatsregierung eingesetzten Gewaltschutzkoordinator*innen sind deshalb lediglich ein Feigenblatt.