ASYL in Kempten
ASYL in Kempten

Gesetzliche Regelungen und Ansprüche

Wichtig: Am 16. Januar 2024 hat nun der EuGH geurteilt, dass häusliche Gewalt gegen Frauen ein Schutzgrund im Asylverfahren sein kann. Das aktuelle Urteil des EuGH vom Januar 2024 ist bahnbrechend für den Schutz von Frauen und der Anerkennung von geschlechtsspezifischen Fluchtgründen. Eine Einigung auf eine gemeinsame europäische Fassung der neuen Richtlinie zum Schutz von Frauen vor Gewalt vom 7.2.2024 löste zum Teil viel Kritik aus. Die Regelungen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt gehen vielen Frauenrechtsorganisationen nicht weit genug.

Verschärftes 100 % - Sanktionsrecht vom Bundestag verabschiedet – Diakonie hat verfassungsrechtliche Bedenken:

Der Bundestag hat den Bundeshaushalt 2024 beschlossen, Teil des Haushaltsgesetz 2024 waren die verschärften 100 % - Sanktionen (Details hier). Die Neue Richtervereinigung macht diesbezüglich auf gravierende verfassungsrechtliche Bedenken gegen die beabsichtigte Einführung einer den gesamten Regelbedarf umfassenden Leistungsminderung (vormals: Sanktion) und die drohende Zweckverfehlung des Vorschlages aufmerksam. Auch die Diakonie kritisiert die Wiedereinführung der 100%-Sanktionierung deutlich. Sie meldet ebenfalls verfassungsrechtliche Bedenken an und erklärt, dass Sanktionen in erster Linie Menschen mit psychischen Erkrankungen, Leseschwierigkeiten, mangelnden Sprachkenntnissen, persönlichen Krisen oder Suchtkrankheiten trifft. Aus der Praxis der Beratung ist bekannt, dass Sanktionierungen die Lage Betroffener verschärfen und nicht zur Lösung ihrer individuellen Problemlagen beitragen. Hier geht’s zur Stellungnahme.

 

Bürgergeld-Bingo 2024: Das Spiel, das garantiert keinen Spaß macht.

Die letzte Erhöhung des Bürgergeldes um 12 Prozent hat dazu geführt, dass in der Öffentlichkeit wieder sämtliche Klischees vom bequemen Leben in der staatlichen Hängematte bedient werden. Dabei gleicht der Anstieg lediglich Kaufkraftverluste der letzten Jahre aus, insgesamt bleibt das Bürgergeld immer noch viel zu niedrig und lückenhaft. Nachvollziehen lässt sich dies in der aktualisierten Fassung des „Bürgergeld-Bingo“ mit den neuen Regelsätzen, die seit Jahresbeginn zur Verfügung steht.

Um nachvollziehbar zu machen, wie realitätsfern die Grundsicherung in Deutschland berechnet ist, haben die Diakonie und andere Netzwerke das Onlinespiel Bürgergeld-Bingo entwickelt, das seit Januar mit neuen Regelsätzen läuft. Über 10.000 Menschen haben es bereits gespielt. „Wie würden Sie von 563 Euro leben?“ lautet die Leitfrage des Spiels, das sich insbesondere an Menschen mit gesichertem Einkommen richtet. Aufgabe ist es, das Bürgergeld auf zwölf Ausgabenbereiche zu verteilen und so einmal ein Leben am Existenzminimum zu simulieren. Es ist ein Spiel, das garantiert keinen Spaß macht, aber Aha-Effekte ermöglicht.

Durch das im August 2023 verabschiedete "Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung" hatte sich zunächst die Möglichkeit ergeben, dass Asylsuchende künftig auch aus dem laufenden Asylverfahren heraus Zugang zu einer Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft (§ 18a und § 18b AufenthG) erhalten hätten. Dies hat die Gesetzgebung nun – noch vor dem Inkrafttreten der geplanten Neuerung im März 2024 – wieder zurückgenommen: Asylsuchende, deren Asylverfahren noch läuft, sind demnach durch eine Änderung des § 10 Abs. 1 AufenthG ausdrücklich wieder von der Fachkräfteregelung der §§ 18a und 18b AufenthG ausgeschlossen (siehe dazu auch unsere Meldungen vom 17.11.2023 und die Arbeitshilfe der GGUA Flüchtlingshilfe, Link in der Meldung vom 3.1.2024).

 

Die Beschäftigungsduldung nach § 60d Aufenthaltsgesetz wurde entfristet: Die Beschäftigungsduldung war im Jahr 2019 beschlossen und zum Jahresbeginn 2020 eingeführt worden. Demnach kann Personen, die bereits seit mindestens 18 Monaten eine Beschäftigung ausüben, unter einer Reihe weiterer Bedingungen eine Duldung für 30 Monate erteilt werden. Damit soll den Beschäftigten ebenso wie den Betrieben, in denen sie arbeiten, mehr Rechtssicherheit verschafft werden und nach Ablauf der 30 Monate soll der Übergang in eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration) ermöglicht werden.

Die Höhe der Unterstützung für Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, wurde zum 1. Januar 2024 angepasst. Für schutzberechtigte Personen, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, ist durch Änderungen im SGB II und im SGB XII eine Reduzierung der zur Auszahlung kommenden Leistungen vorgesehen. Die neuen Leistungssätze hat der Informationsverbund Asyl & Migration hier zusammengestellt.

 

Erhöhung der Gebühren für staatliche Unterkünfte und Aufhebung der Gebührenbefreiung für Minderjährige zum 01.12.2023: hiervon betroffen sind anerkannte Flüchtlinge, die nicht mehr verpflichtet sind, in der Asylunterkunft zu wohnen und über Einkommen verfügen. Die Unterkunftsgebühren sind um ca. 10% für Erwachsene erhöht worden. Minderjährige zahlen rund die Hälfte. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Integrations- und Migrationsberatungsstellen in Ihrer Nähe.

Gesetzliche Änderungen bei der Fachkräfteeinwanderung treten in Kraft: Am 18.11.2024 tritt ein Teil der Neuerungen in Kraft, die im August mit dem "Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung" beschlossen worden waren. Kurz vor dem Inkrafttreten der Neuregelungen wurde durch eine weitere Gesetzesänderung die Möglichkeit für Asylsuchende blockiert, eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft zu erhalten. Die wichtigsten Änderungen hier.

 

Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2.0 - Ein paar neue Möglichkeiten für Zweck- und Spurwechsel: die Arbeitshilfe von: eine Arbeitshilfe des Paritätischen finden Sie hier.

 

Das Chancen-Aufenthaltsrecht in der Beratungspraxis Arbeitshilfe zum Thema Flucht und Migration vom Paritätischen Gesamtverband hier.

FEG November 2023.pdf
PDF-Dokument [1.5 MB]

 Neue Leistungssätze im AsylbLG sowie Einschränkungen im SGB II/XII ab dem 01.01.2024:  die neuen Leistungssätze finden Sie hier.

Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz auf einem Blick: Die Änderungen zur Fachkräfteeinwanderung wurden am 16. August 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht („Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfte-einwanderung“). Das neue Gesetz besteht aus mehreren Teilen und die Neuerungen treten ab November sukzessive in Kraft. Die Seite „Make-it-in-Germany“ bietet eine Übersicht über die Neuerungen: Hier.

Bürgergeld - das ändert sich ab 1. Juli 2023: Die Verbraucherzentrale gibt Infos über aktuelle Änderungen: hier.

Leistungssätze des Asylbewerberleistungsgesetzes: ab dem 01.01.2023 erhalten Personen, die Leistungen nach dem AsylbLG beziehen, höhere Beträge. Die neuen Leistungssätze finden Sie hier

Kindergelderhöhung auf 250 €: Die Bundesregierung hat ab 1. Januar 2023 für die ersten drei Kinder das Kindergeld auf jeweils 250 € erhöht.

Information für Asylbewerber:innen aus dem Oberallgäu von der Caritas Beratungsstelle: "Bezüglich Gutscheinen/Leistungseinschränkungen §1a AsylblG, wenn Klienten einen neuen Bescheid AsylblG erhalten, sollen sich die Geflüchteten bitte an die Beratungsstellen im OA wenden, damit innerhalb der Frist (1 Monat) Widerspruch eingelegt werden kann und gleichzeitig eine Überprüfung der letzten Bescheide durchgeführt wird. Der Asylblg Bescheid mit der Einschränkung des §1A AsylblG ist immer 6 Monate gültig. D.h alle 6 Monate muss ein neuer Bescheid erstellt, und dann gibt es wieder die Chance auf Widerspruch."

Betroffenheit von FGM/C als Schutzgrund - Was tun, wenn das BAMF einen Nachweis verlangt? Handreichung des Flüchtlingsrat Niedersachsen: hier.

Neue Unterkunftsgebühren: seit Dezember 2021 ist die Neuregelung der DV Asyl in Kraft. Sie sieht deutlich niedrigere Unterkunftsgebühren für Geflüchtete vor. Jeder Erwachsene muss jetzt bezahlen:

o   147 Euro in einer abgeschlossenen Wohneinheit mit Bad und Küche

o   139 Euro im Einzelzimmer

o   79 Euro im Mehrbettzimmer bis 4 Personen

o   65 Euro im Mehrbettzimmer ab 5 Personen, in Turnhallen o.ä.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bezahlen nichts.

 

Zurückzahlung zu hoher Unterkunftsgebühren: es werden neue Bescheide verschickt, wobei bereits bezahlte Beträge verrechnet werden.

=> Wichtig: Sollte ein Bescheid bereits komplett bezahlt worden sein, muss ein Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens gestellt werden, damit eine Überprüfung des Bescheids erfolgt.

Wer erhält ein Bleiberecht nach § 25b AufenthG?: Informationen für langjährig Geduldete vom Netzwerk zur Integration von Flüchtlingen in Arbeit hier.

WICHTIG: Arbeitshilfe und Musterantrag zur Überprüfung von AsylbLG-Leistungen: die Refugee Law Clinic (RLC) Leipzig hat einen Musterantrag für die Überprüfung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erarbeitet. Hintergrund ist die mögliche Rechtswidrigkeit der Beträge, die seit 2019 an alleinstehende Personen, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, ausgezahlt werden. Um mögliche Nachforderungen geltend machen zu können, sollten Überprüfungsanträge laut der RLC bis zum 31.12.2021 gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie hier und den Musterantrag in verschiedenen Sprachen hier.

Medizinische Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz: das übersichtliche Infoblatt des Flüchtlingsrat Sachsen Anhalt soll Geflüchteten helfen, die medizinische Versorgung zu bekommen, die Ihnen zusteht. Das Infoblatt gibt es in acht verschiedenen Sprachen hier. Bitte beachten, dass die angegebenen Links für Sachsen Anhalt gelten. Weiterführende Informationen für Bayern und Deutschland: hier.

Dokumentation für Geflüchtete: in einem Rechtsstaat wie Deutschland ist es möglich, Entscheidungen von Behörden durch unabhängige Verwaltungsgerichte überprüfen zu lassen. Allerdings ist es dafür notwendig zu dokumentieren, gegen welche in Deutschland geltende Rechtsvorschrift verstoßen wurde. Anregungen, wie solch eine Dokumentation erstellt werden kann, finden Sie hier.

Zitat "unser Veto": " Das Verhalten mancher Behörden legt den Verdacht nah, dass sie Geflüchteten das Dokumentieren bewusst erschweren wollen, indem sie sich sträuben, mündliche Aussagen schriftlich zu bestätigen oder Kopien von Dokumenten zu überlassen. Wie man sich da behelfen kann, ist ebenfalls hier erläutert"

Wichtig: Update zu verfassungswidrigen Unterkunftsgebühren: die Regierung von Unterfranken verschickt derzeit Briefe an Geflüchtete, die im Jahr 2017 Gebührenbescheide für ihre Unterkünfte bekommen und diese aus eigenem Einkommen bezahlt haben. Sie bittet um Stellung von Wiederaufgreifens-anträgen. Der Bayerische Flüchtlingsrat empfiehlt allen Betroffenen, die den Briefen beiliegenden Anträge zu unterschreiben und an die Gebührenabrechnungsstelle zurückzuschicken. Jeder, der diesen Antrag stellt, wird auch für 2017, z.T. auch für 2016, Geld wiederbekommen. Wer keinen Antrag stellt, bekommt nichts oder muss das vor Gericht erstreiten. Weitere Infos finden Sie hier. Bei Fragen kommen Sie bitte in unsere Beratung.

Leistungsansprüche von ausländischen Staatsangehörigen nach dem SGB II: Praxishandbuch der Bundesagentur für Arbeit hier.

 Finance Scout 24: "Transition Guide für Flüchtlinge": Flüchtlinge und freiwillig Engagierte finden hilfreiche Informationen zu den Themen Haftpflichtversicherung, Krankenversicherung und Kontoeröffnung. Zum Ratgeber auf Deutsch, Englisch und Arabisch gelangen Sie hier.

Kinderfreizeitbonus beschlossen: um die Folgen der Corona-Pandemie für Kinder und Jugendliche abzumildern, hat der Deutsche Bundestag den Kinderfreizeitbonus beschlossen. Bedürftige Familien, die Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, bekommen einen einmaligen Bonus von 100,- Euro je Kind. Weitere Infos: hier.

WICHTIG: Mädchen auf Auslandsreisen vor einer Genitalverstümmelung schützen:

anlässlich der beginnenden Sommerferien hat das BMFSFJ den Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung in englischer, französischer, portugiesischer, arabischer Sprache sowie ganz neu auf Amharisch, Dari, Farsi, Indonesisch, Kurdisch, Mandinka und Somali auf der Webseite eingestellt. In Kürze folgen Sorani, Swahili, Tigrinya und Urdu. Download oder Bestellung hier.

ð  Der Schutzbrief kann den Familien und ihren Töchtern helfen, sich dem gesellschaftlichen und familiären Druck in den Herkunftsländern entgegenzustellen, die weibliche Genitalverstümmelung durchzuführen. Der FGM-Schutzbrief ist im Passformat gehalten und informiert über die Strafbarkeit weiblicher Genitalverstümmelung - auch wenn sie im Ausland durchgeführt wird - sowie über den drohenden Verlust des Aufenthaltstitels.

Der Schutzbrief auf Deutsch liegt zur Abholung in unsere Beratungsstelle im Freudental 1 bereit!

Aktualisierte Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften: die Publikation des Paritätischen Gesamtverbandes finden Sie hier.

Anspruch auf die vollen Leistungen nach dem AsylbLG für Alleinstehende und Alleinerziehende in Sammelunterkünften: seit Herbst 2019 erhalten alle Alleinstehenden und Alleinerziehenden in den Unterkünften nur noch 90 % der vollen Leistungen (wie Ehegatten). Dies ist rechtswidrig. Weitere Informationen finden Sie im anliegenden Newsletter des Rechtsanwalt Klaus Schank. Betroffene wenden sich bitte an die Asylberatung.

Newsletter Schank.pdf
PDF-Dokument [506.0 KB]

Schlichterspruch zur Eröffnung eines Basiskontos bei Vorlage einer Fiktionsbescheinigung: in Anbetracht der geringen Gefährlichkeit eines Basiskontos ist der Schlichter zu dem Ergebnis gekommen, dass zur Legitimation auch eine Fiktionsbescheinigung ausreichend sein muss, ohne dass die Interessen und Pflichten der Bank verletzt werden. Weitere Infos: hier.

 Seit 1. Januar 2021 gibt es die Grundrente – zusätzliche Grundsicherung muss aber extra beantragt werden:

"Gesehen hat sie noch keiner, weil die Ermittlung der Voraussetzungen und die komplizierte Berechnung zu ersten Ergebnissen erst im Sommer 2021 führen werden. Einige Berechtigte werden auch bis Ende 2022 warten müssen. Beantragt werden muss die Grundrente nicht. Sie wird automatisch berechnet und gegebenenfalls bewilligt und dann auch nachgezahlt. Gleichzeitig mit der Grundrente ist ein neuer § 82a SGB XII geschaffen worden, der für Berechtigte auf Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung einen neuen Freibetrag von bis zu 223 € monatlich enthält. Voraussetzung sind 33 sogenannte Grundrentenjahre. Wenn diese erfüllt sind, gibt es den neuen Freibetrag auf Alterseinkünfte. Da Grundsicherung im Unterschied zur Grundrente nicht automatisch bewilligt wird, sondern beantragt werden muss, kann es in vielen Fällen angezeigt sein, zumindest vorsorglich Grundsicherung zu beantragen."

Näheres hier.

Familien, die Job-Center- oder AsylbLG-Leistungen beziehen, können einen Antrag zur Kostenübernahme für einen Laptop oder ein Tablet für das Homeschooling stellen. Weitere Informationen und Hilfe beim Ausfüllen des Antrages erhalten Sie in unseren Beratungsstellen.

Einen Flyer mit Informationen zur Schulpflicht in neun Sprachen der Diakonie Hochfranken finden Sie hier.

Es besteht ein eigener Kindergeldanspruch für unbegleitete Minderjährige: das SG Kassel hat bestätigt, dass auch unbegleitete Minderjährige einen Anspruch auf Kindergeld haben, auch wenn das Kind selbst Unkenntnis des Aufenthaltsorts der Eltern hat. Zum Urteil: hier.

Einen aktualisierten Arbeitslosengeld II – Rechner vom Verein Tacheles finden Sie hier.

 

Übersicht der Änderungen bei Sozialleistungen 2021: hier.

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn erhöht sich 2021 von 9,35 Euro auf 9,50 Euro, danach in Halbjahresschritten bis Mitte 2022 auf 10,45 Euro. Info hier.

 

2021 tritt die Grundrente in Kraft. Renten von Versicherten, die mindestens 33 Jahre eingezahlt haben, werden aufgestockt. Info: hier

 

Mit dem Jahreswechsel 2020/2021 werden die Regelsätze in der Grundsicherung ("Hartz IV") erhöht. Die Regelsätze steigen um 14,- Euro bei alleinstehenden Erwachsenen und um bis zu 44,- Euro bei Kindern und Jugendlichen. Info hier. Mit den angehobenen SGB II-Regelbedarfen erhöhen sich ebenfalls die Leistungen des AsylbLG. Eine alleinstehende Erwachsene beispielsweise erhält dann 364,- Euro und damit 82,- Euro weniger als ein SGB II-Bezieher. In Sammelunterkünften wird darüber hinaus eine Bedarfsgemeinschaft mit den anderen Bewohnerinnen und Bewohnern angenommen, was die Diakonie Deutschland kritisiert. Ab 1. Januar 2021 werden nur insgesamt 328,- Euro für den "notwendigen (persönlichen)" Bedarf gezahlt.

Diskriminierung ist verboten - das AGG (Gleichbehandlungsgesetzt) schützt: diese neue Kampagne der Antidiskriminierungsstelle ist bundesweit gestartet und soll über das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz informieren, den Diskriminierungsschutz in Deutschland bekannter machen und Arbeitgeber, Vermieter sowie Anbieter von Gütern und Dienstleistungen für das gesetzliche Benachteiligungsverbot sensibilisieren. Auf der Kampagnenwebseite kann man u.a. Poster und Postkarten bestellen. Link: hier.

Corona-Kinderbonus für Geflüchtete: Der Kinderbonus wird - anders als das Kindergeld – nicht auf Sozialleistungen nach AsylbLG, SGB II und SGB XII angerechnet. Wer für mindestens einen Monat in 2020 Anspruch auf Kindergeld hat, erhält auch den Kinderbonus. Daher werden in der Fachinfo vom Flüchtlingsrat Berlin auch die je nach Aufenthaltsstatus und Herkunftsland unterschiedlichen Ansprüche Geflüchteter auf Kindergeld erläutert: hier.

Ansprüche auf Familienleistungen für drittstaatsangehörige ausländische Staatsangehörige: eine tabellarische Übersicht des Netzwerk IQ finden Sie hier.

Aktualisierte Tabelle: Zugang zum SGB II und zur Erwerbstätigkeit für drittstaatsangehörige Ausländer/innen vom Netzwerk IQ: hier.

Hinweise zum Umgang mit Strafbefehlen wegen Passlosigkeit. Handreichung des Münchener Flüchtlingsrats hier.

Einbürgerung - Quick-Check des Bayrischen Innenministeriums: Unverbindliche Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen hier.

Informationen zur Eheschliessungen
Infosheet_Eheschliessungen.pdf
PDF-Dokument [67.8 KB]

Informationsblatt des Bayrischen Flüchtlingsrats zu Eheschließungen zwischen in Deutschland lebenden Drittstaatangehörigen mit EU-Ausländern oder Deutschen. Das Informationsblatt findet Sie im Anhang.

 

Mehrsprachige Broschüre Besondere Rechte im Asylverfahren - Informationen für Schutzsuchende mit besonderen Bedürfnissen: auf dari, arabisch, tigrinisch, englisch und französisch: hier.

 

Vorlagen für verschiedene Anträge geordnet nach Themen verfasst vom Flüchtlingsrat Thüringen finden Sie: hier.

Starke-Familien-Checkheft: Das Checkheft vom BMFSFJ gibt einen schnellen Überblick, auf welche staatliche Unterstützung Familien bauen können: hier.

Eine umfassende Darstellung der Sozialen Rechte (Zugang zu Arbeit, die Neuregelungen von Duldungen, aber auch Asylbewerberleistungen, Wohnsitzauflagen und vieles mehr) für Geflüchtete nach dem Migrationspaket (Stand 1.1.2020) aufgelegt vom Paritätischen finden sie: hier.

Factsheet: Ihre Rechte in der Flüchtlingsunterkunft: Zusammenfassung  über die Rechte von Bewohner*innen in Flüchtlingsunterkünften: hier. Achtung: die Regelungen in Bayern können teilweise anders (beispielsweise wird im bayrischen PAG das Betreten von Wohnungen erlaubt, wenn darin ausreisepflichtige Personen vermutet werden).

EuGH-Urteil zum Flüchtlingsstatus von straffällig Gewordenen:

„Flüchtlinge, die schwere Straftaten begangen haben und eine Gefahr für die allgemeine Sicherheit darstellen, können ihren Flüchtlingsstatus verlieren, nicht jedoch ihre Rechte gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention und der EU-Grundrechte-Charta. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Auch wenn Personen den Flüchtlingsstatus nicht mehr haben, verlieren sie trotzdem nicht die Eigenschaft als Flüchtling und die damit verbundenen Rechtsansprüche. Es sei Aufgabe der EU-Mitgliedstaaten, die "uneingeschränkte Wahrung" des Genfer Abkommen sicherzustellen. Zudem verbiete auch die EU-Grundrechte-Charta Abschiebungen in ein Land, in dem Folter oder unmenschliche sowie erniedrigende Strafen drohen. Das Verhalten der Betroffenen spiele dabei keine Rolle.“

Mehr dazu im Artikel in der Zeit.

Eine gute Übersicht über das AsylbLG finden Sie als Leitfaden im Anhang (Stand 10/2018).

Leitfaden_AsylbLG.PDF
PDF Datei [373.1 KB]

European Council on Refugees and Exiles (ECRE): "The European Council on Refugees and Exiles (ECRE) is a pan-European alliance of 102 NGOs in 41 countries protecting and advancing the rights of refugees, asylum seekers and displaced persons. Our mission is to promote the establishment of fair and humane European asylum policies and practices in accordance with international human rights law." Aus Deutschland sind vertreten: AWO, Caritas, Diakonie, Paritätischer Wohlfahrtsverband, Pro Asyl und Rotes Kreuz (https://www.ecre.org). ECRE veröffentlicht neben wöchentlichen Bulletins zu aktuellen Entwicklungen im Bereich Asyl ebenfalls wöchentliche Updates zu internationalem und europäischen Asylrecht sowie zahlreiche weitere Publikationen: hier.

Online-Reportagen: "RESPEKT – Demokratische Grundwerte für alle!". Die Beiträge richten sich an eine junge Zielgruppe und zeigen in unterhaltsamen 30-minütigen Reportagen, wie Demokratie und gesellschaftliche Werte aktiv gelebt und mitgestaltet werden können. Auf der Website www.br.de/respekt finden Sie einen Überblick über die bisherigen Themen sowie kurze grafische Erklär-Stücke: „Was ist …?“ erklärt Begriffe wie „Pluralismus“ oder „Solidarität“ mit einfachen Worten, „Zahlen und Fakten“ geht Vorurteilen mit Studien und Statistiken auf den Grund. Alle Filme stehen zum Download bereit und eignen sich so hervorragend für den Einsatz im Unterricht.

Tabellarische Übersicht des Netzwerk IQ zur Voraussetzung eines gesicherten Lebensunterhalts für die Erteilung der jeweiligen Aufenthaltstitel inkl. der Ausnahmen und Sonderregelungen: Hier. In der Tabelle finden sich sämtliche existierenden Aufenthaltstitel und andere Aufenthaltspapiere (es gibt nach ca. 73 verschiedene Aufenthaltserlaubnisse und 13 Niederlassungserlaubnisse, hinzu kommen die Blaue Karte-EU, die ICT-Karte, die Mobiler ICT-Karte, verschiedene Visa und weitere Spezialpapiere.) 

Eine vergleichbare Tabelle gibt es zu Fragen des Arbeitsmarktzugangs und des SGB II-Anspruchs: Hier.

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