ASYL in Kempten
ASYL in Kempten

Asyl-Informationen

"Am 26. Mai 1993 verabschiedete der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der CDU/CSU, FDP und SPD eine Änderung in Artikel 16 des Grundgesetzes (heute Art. 16a). Die Aushöhlung des Grundrechts auf Asyl wurde über den sog. „Asylkompromiss“, den die vorgenannten Parteien auf Kosten Schutz suchender Menschen gefunden haben, beschlossen. Teil dieses „Asylkompromisses“ war auch die Einführung eines Sondersozialgesetzes, das Asylbewerberleistungsgesetz, das die Leistungen für Geflüchtete seitdem enorm beschneidet, so weit, dass das Existenzminimum regelmäßig unterschritten wurde und wird – wie mittlerweile das Bundesverfassungsgericht und mehrere Sozialgerichte festgestellt haben. Die unantastbare Würde des Menschen wurde damit antastbar. Ein paar Tage später, am 29. Mai 1993 – vor 30 Jahren – erfolgte der verheerende Brandanschlag in Solingen mit 5 Toten. 
Das AsylbLG gehört abgeschafft, alle Leistungsberechtigten sollten in das SGB II überführt werden. Aber anstatt dieser Gleichstellung durchzuführen, wird die Situation für Geflüchtete immer unerträglicher, das gesamte EU-Asylrecht immer mehr verschärft. Aktuell auch wieder durch geplante Änderungen im Migrations- und Asylrecht europa- und auch bundesweit. Deswegen haben mehr als 50 namhafte NGOs die Bundesregierung eindringlich dazu aufgefordert, keine Kompromisse auf Kosten des Flüchtlingsschutzes einzugehen. […]Der vollständige Aufruf:
https://t1p.de/itp93.
Eine gute Zusammenfassung, dessen, was die Bundesregierung plant, gibt es von Maximilian Pichl bei Medico: Entrechtung an der Grenze:  Wie die geplante Vereinheitlichung des europäischen Asylrechts den individuellen Anspruch auf Schutz vor Verfolgung aushöhlt. Download:
https://t1p.de/zuixz.

Dazu auch ein offener Brief von über 700 Rechtsanwält*innen und Jurist*innen: Das Recht auf Schutz darf nicht abgeschafft werden. Dem rechten Diskurs mit einer Politik der Menschenrechte entgegentreten. zum Download: https://t1p.de/e92rd. Dazu auch die GGUA: https://t1p.de/gog0r." Aus: Harald Thomé, Newsletter 17/2023 vom 28.05.2023.

Neue Materialsammlung zu besonderen Schutzbedarfen: durch europäische Gesetzgebung (EU-Aufnahme- und Verfahrensrichtlinie) ist Deutschland dazu verpflichtet, besondere Schutzbedarfe von vulnerablen Geflüchteten wie Menschen mit Behinderung oder Schwangeren festzustellen und den Bedarfen der betroffenen Personen Rechnung zu tragen. Die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer hat eine "Tool-Box" zu besonderen Schutzbedarfen entwickelt: hier.

SGB-II-Anspruch für Drittstaatsangehörige aus der Ukraine auch mit Fiktionsbescheinigung: es gibt Meldungen, nach denen Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine mit Fiktionsbescheinigung, die nicht die ukrainische Staatsangehörigkeit haben, von Jobcentern die Leistungen verweigert werden. Die Leistungsverweigerungen durch das Jobcenter sind rechtswidrig. Bitte suchen Sie eine Asyl- oder Migrationsberatungsstelle an Ihrem Ort auf. Eine Arbeitshilfe der GGUA finden Sie hier.

Auch die Kemptener Stadtbibliothek und das Kempten-Museum bieten während der Wintermonate beheizte Räume, in denen ein kostenfreier Aufenthalt möglich ist.
Für Unterhaltung und Information sorgen in der Stadtbibliothek nicht zuletzt Bücher und Medien für jedes Alter und Interessensgebiet beziehungsweise zweitausend Jahre Stadtgeschichte im Kempten-Museum. Gerne können Gäste dort im Museumscafe auch einen Kaffee oder Tee zu sich nehmen, notwendig ist der Konsum im "Wohnzimmer der Stadt" aber nicht.

Wörterbuch zum Asylverfahren und Factsheet von LSBTIQ* Asylsuchenden von Kargah e.V. (Verein für interkulturelle Kommunikation, Migrations- und Flüchtlingsarbeit):

Wörterbuch "Begriffe zum Asylverfahren und zur Aufnahme von Geflüchteten" für die Sprachen Deutsch, Arabisch, Englisch, Farsi und Französisch: hier.

Factsheet zur Unterbringung von LSBTIQ*-Asylsuchenden: hier.

BAMF-Suchmaschine: Integrationskurse oder die Migrationsberatung in der Nähe finden: hier.

Mehrsprachige Erklärvideos zum Thema EU-Freizügigkeit: die Videos vom Paritätischen Gesamtverband haben das Ziel, über die komplexe Gesetzeslage in einfacher Form zu informieren, um die EU-Bürger:innen bei der Wahrnehmung ihrer Freizügigkeits- und Sozialrechte zu unterstützen. Die Videos sind mit Untertitel in 10 verschiedenen EU-Sprachen versehen: hier.

Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf Dublin-Überstellungen: wegen der großen Anzahl Geflüchteter aus der Ukraine lehnen osteuropäische Staaten zum Teil die (Rück)Übernahme von Personen ab, die im Rahmen des Dublin-Verfahrens überstellt werden sollen. Ob Dublin-Bescheide deshalb rechtswidrig sind, ist unter Verwaltungsgerichten umstritten. Weitere Informationen vom Informationsverbund Asyl und Migration: hier.

Online-Videos zum Asylverfahren: Erklär-Videos des MFR, die als Asylwegweiser dienen sollen, nun auch auf Arabisch, Spanisch und Russisch veröffentlicht: hier.

WICHTIG: Arbeitshilfe und Musterantrag zur Überprüfung von AsylbLG-Leistungen: die Refugee Law Clinic (RLC) Leipzig hat einen Musterantrag für die Überprüfung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erarbeitet. Hintergrund ist die mögliche Rechtswidrigkeit der Beträge, die seit 2019 an alleinstehende Personen, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, ausgezahlt werden. Um mögliche Nachforderungen geltend machen zu können, sollten Überprüfungsanträge laut der RLC bis zum 31.12.2021 gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie hier und den Musterantrag in verschiedenen Sprachen hier.

Ausgeschlossen oder privilegiert? Zur aufenthalts- und sozialrechtlichen Situation von Unionsbürger:innen und ihren Familienangehörigen: Bericht des Paritätischen Gesamtverbandes: hier.

Kommunales Wahlrecht für alle in den Koalitionsvertrag aufnehmen! AGABY fordert die Einführung des Wahlrechts für Drittstaatler:innen bei den Kommunalwahlen. Die Pressemitteilung vom 22.11.2021 finden Sie: hier. Weitere Forderungen von AGABY an die zukünftige Regierung: Demokratiefördergesetz und humane Migrations- und Asylpolitik. Die Pressemitteilung vom 23.11.2021 finden Sie: hier.

Medizinische Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz: das übersichtliche Infoblatt des Flüchtlingsrat Sachsen Anhalt soll Geflüchteten helfen, die medizinische Versorgung zu bekommen, die Ihnen zusteht. Das Infoblatt gibt es in acht verschiedenen Sprachen hier. Bitte beachten, dass die angegebenen Links für Sachsen Anhalt gelten. Weiterführende Informationen für Bayern und Deutschland: hier.

Asylwegweiser – kostenfreie online-Videos zum Asylverfahren: die Videos vom Bayerischen und Münchener Flüchtlingsrat sollen als Wegweiser im Asylverfahren dienen und Geflüchtete befähigen, ihr Asylverfahren informiert und eigenständig bestreiten zu können. Die Videos können eine persönliche ausführliche Beratung natürlich nicht ersetzen, sollen aber eine Informationsgrundlage für alle bereitstellen, die essentiell ist, um das Asylverfahren zu bestreiten und gravierende Fehler und Versäumnisse zu vermeiden. Die ersten Videos gib es auf Deutsch und Englisch (es wird Übersetzungen in 12 Sprachen geben) hier.

Verlängerung des EU-Türkei-Deals: Bündnis 90/ Die Grünen: "Die EU-Regierungschef:innen haben beschlossen, dass die Türkei bis 2024 weitere 3 Milliarden Euro zur Versorgung syrischer Geflüchteter erhält. Damit wird der EU-Türkei-Deal verlängert, ohne die im Kern asylrechtswidrige Vereinbarung zu beenden. Als Grundbedingung einer Neuauflage hätten allerdings die EU-Regierungschef:innen beschließen müssen, dass die Türkei die Genfer Flüchtlingskonvention vollumfänglich ratifiziert. Im Gegenzug hätten die europäischen Regierungen feste Zusagen zur Umsiedlung von Geflüchteten in die EU anbieten müssen. Nur so wäre eine völkerrechtskonforme und solidarische Zusammenarbeit mit der Türkei garantiert."

Aktualisierte Basisinformation zum Dublin-Verfahren des Informationsverbund Asyl & Migration hier.

Dolmetscher-Pool Kempten: Institutionen und Hilfesuchende können sich zur Dolmetscher-Vermittlung an die Diakonie wenden! Alle unsere Dolmetschenden sind zertifiziert und darauf geschult, nicht nur sprachlich zu übersetzen, sondern auch auf kulturelle Unterschiede und ggf. Mißverständnisse hinzuweisen. Sie erhalten entweder über die anfragende Institution oder über die Diakonie eine Aufwandsentschädigung (es werden noch Spendengeber gesucht! Infos bei mir). Weitere Informationen und Sprachangebot hier.

Neu: Terminanfragen und Informationen über: dolmetscherpool@diakonie-kempten.de.

Anspruch auf die vollen Leistungen nach dem AsylbLG für Alleinstehende und Alleinerziehende in Sammelunterkünften: seit Herbst 2019 erhalten alle Alleinstehenden und Alleinerziehenden in den Unterkünften nur noch 90 % der vollen Leistungen (wie Ehegatten). Dies ist rechtswidrig. Weitere Informationen finden Sie im anliegenden Newsletter des Rechtsanwalt Klaus Schank. Betroffene wenden sich bitte an die Asylberatung.

"Corona-Pandemie verlangsamt Asylverfahren - laut einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage von Ulla Jelpke, dass im Jahr 2020 die durchschnittliche Dauer der Asylverfahren auf 8,3 Monate gestiegen ist. Die Zahl ist die höchste seit drei Jahren. Die Bundesregierung führt als Hauptgrund die Corona-Pandemie an, Ulla Jelpke sieht das aber ganz anders. Lesen Sie hier."

Warnung vor Internet FAKE-Seite Amtsweg.com für Führungszeugnisse: Gegen eine Gebühr von 13,- Euro bekommt man dort nur einen Ratgeber im PDF-Format, in dem beschrieben wird, wie man das Führungszeugnis beantragen kann. Widerruf ist leider ausgeschlossen. Ein Führungszeugnis muss immer persönlich beim Einwohnermeldeamt beantragt werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Beratung.

Die Europäische Asylbehörde (EASO) stellt auf ihrer Internetseite zahlreiche Länderberichte zur Verfügung: hier.

Das Informationszentrum Asyl und Migration (IZAM) des BAMF ist die zentrale Fachinformationseinrichtung des BAMF. Es stellt umfassende Informationen über Herkunfts-, Transit- und Aufnahmeländer von Migranten sowie über das Migrationsgeschehen zur Verfügung: hier.

 

Asylzahlen 2020 zeigen: Deutschland hat Platz! Pressemitteilung von Pro Asyl vom 14.01.2021: "Die Abschottungspolitik der EU zeigt ihre Spuren: Die Zahl der Erstasylanträge beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) war 2020 so niedrig wie seit 2012 nicht mehr. Statt die eigene Ablehnungspraxis zu überprüfen, die tausendfach fehlerhafte Entscheidungen produziert, hat das BAMF hunderttausende Widerrufsverfahren eingeleitet." Zur PM: hier.

Der Leitfaden Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Deutschland in der Reihe "Migration im Fokus" des Deutschen Caritasverband bündelt wichtige Fakten: hier.

Asylfolgeanträge: Entsprechend der Verlängerung des Lockdowns hat auch das BAMF die Möglichkeit verlängert, Asylfolgeanträge schriftlich bis zum 07.03.2021 bei den Außenstellen des BAMF stellen zu können. Normalerweise sieht der § 71 Abs. 2 AsylG vor, dass Folgeanträge persönlich bei der zuständigen Außenstelle des BAMF zu stellen ist.

Klärung der Identität im Einbürgerungsrecht in Ausnahmefällen auch ohne amtliche Ausweispapiere möglich: der Niedersächsische Flüchtlingsrat hat auf Grundlage des Bundesverwaltungsgerichtsurteils vom 23. September 2020 ein Stufenmodell zusammengefasst, nach dem allein die Angaben von Bewerber:innnen ausreichend sind, um die Identität zu klären: hier.

Das Statistische Bundesamt hat eine ganz genaue Definition davon, was genau ein Migrationshintergrund ist. Warum das Ganze aber nicht so einfach ist, und wieso der Begriff sogar problematisch ist, das klärt der Mediendienst Integration in seinem Infopapier über die Alternativen zum Begriff "Migrationshintergrund".

 

Die Arbeitsgemeinschaft der Ausländer-, Migranten- und Integrations(bei)räte Bayerns (AGABY) hat eine neue Website: hier.

 

Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. berät unter anderem zum Familiennachzug. Weitere Infos hier.

 

Atlas der Staatenlosen: Daten und Fakten über Ausgrenzung und Vertreibung zusammengestellt von der Rosa-Luxemburg-Stiftung finden Sie hier.

Asylfolgeanträge können bis 31.01.2021 weiterhin schriftlich gestellt werden

Was bedeutet Asylrecht in Deutschland? Definition, Geschichte und Gesetze ganz einfach auf der Seite Fachwanwalt.de erklärt hier.

Aktuelle Entwicklungen des europäischen Flüchtlingsrechts: der Bericht von Prof. Hoffmann stellt die Entwicklungen von Mai bis Dezember 2020 dar. Link: hier.

 

Asylzahlen 2020 zeigen: Deutschland hat Platz! "Die Zahl der Asylanträge in Deutschland war 2020 so niedrig wie seit 2012 nicht mehr - eine Folge der rigorosen Grenzabriegelung Europas" - Eine Analyse der Asylzahlen 2020 von Pro Asyl finden Sie hier.

Zahl geflüchteter Personen in Deutschland gesunken: Die Anzahl der in Deutschland lebenden geflüchteten Personen lag Mitte 2020 bei 1,77 Millionen Personen und ist erstmals seit 2011 gesunken, so die Neue Osnabrücker Zeitung. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor. 1,31 Millionen Geflüchtete verfügen über einen humanitären Aufenthaltstitel und damit über einen anerkannten Schutzstatus. Mit einem ungesicherten Status als Asylsuchende oder Geduldete leben 450 000 Personen in Deutschland. Für das Jahr 2020 wurden bis Mitte des Jahres 49 028 abgelehnte Asylsuchende verzeichnet, zu den häufigsten Staatsangehörigkeiten die dies betrifft, gehören auch Asylsuchende aus Nigeria. Nigerianer/innen bilden zudem die drittgrößte Gruppe (14 361) derjenigen die zum Stichtag 30.06.2020 in Deutschland ausreisepflichtig sind (271 767). Viele von ihnen (12 134) verfügen über eine Duldung (Quelle: KOK Newsletter 3/2020).

 

Pro Asyl: "Die Zahl der Menschen auf der Flucht weltweit ist auf einem Rekordhoch, ihre Lage verzweifelt. Deutschland hingegen gewährt immer weniger Zuflucht und Schutz. Im ersten Halbjahr 2020 gab es so wenige Asylneuzugänge wie seit 2012 nicht mehr - und trotzdem fährt das zuständige Bundesamt eine rigorose Linie. Dabei werden auch tausende Menschen unrechtmäßig abgelehnt." Zahlen und Fakten hier.

Permanent Peoples Tribunal: Das vom 23.-25.10.2020 in Berlin stattgefundene PPT stellte fest, dass die derzeitige Migrations- und Asylpolitik der Bundesrepublik Deutschland und der EU das Recht auf Gesundheit, physische und psychische Integrität von Migrant/innen und Geflüchteten schwerwiegend verletzt: "Geflüchtete, Migrant/innen als auch Unterstützer/innen und Ärzt/innen berichteten von einer "katastrophalen" medizinischen Versorgung in den Camps auf Lesbos". Die Videoaufnahmen der Veranstaltung sind auf dem Youtube-Kanal des PPT verfügbar.

Zugang zum Europäischen Asylsystem, Neues Migrations- und Asylpaket. Stellungnahme für den Innenausschuss des Deutschen Bundestages von Bernd Kasparek (Universität Göttingen) hier.

Neue Grenzverfahren, mehr Haft, keine Lösung alter Probleme: Überblick über die wichtigsten Aspekte des »New Pact on Migration and Asylum« aus rechtsstaatlicher, europarechtlicher und menschenrechtlicher Perspektive von Pro Asyl hier.

Bundesrat stimmt Verlängerung der Westbalkanregelung zu: Die Regelung nach § 26 Abs 2 BeschV sieht vor, dass Menschen aus den Staaten Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien eine Aufenthaltserlaubnis für jede Beschäftigung erhalten können, wenn Sie in ihrem Herkunftsstaat bei der deutschen Botschaft einen entsprechenden Antrag stellen. Jährlich können maximal 25.000 Personen auf diesem Wege eine Aufenthaltserlaubnis bekommen.

Kritik am neuen Migrations- und Asyl-Paket der EU-Kommission (pro asyl vom 23.09.2020): laut dem Mediendienst Integration verschiebt sich der Fokus des Migrationspakets auf die Vereinfachung der Rückführung von Migrant*innen, so sollen zum Beispiel durch das sogenannte Pre-Entry-Verfahren Migrant/innen aus "sicheren Herkunftsländern" direkt an der Grenze identifiziert und eine schnellere Rückführung ermöglicht werden. Das gesamte Migrations- und Asylpaket der EU finden sie hier. Die zusammengefasste Kritik an dem Paket finden Sie hier.

Handreichung zum Asylbewerberleistungsrecht vom Flüchtlingsrat Brandenburg: hier.

Prozesskostenhilfe kann auch zur Prüfung einer Klage gegen einen Widerspruchsbescheid gewährleistet werden. Alle weitere Infos finden Sie auf der Website der Sozialberatung Kiel: hier.

Merkblatt Italienische Papiere rund um italienische Aufenthaltsdokumente und die Möglichkeiten und Handhabung in Deutschland und Italien: Hier. Den darin erwähnten Aufenthaltsrechner finden Sie hier.

Leitfaden zum Flüchtlingsrecht vom Informationsverbund Asyl und Migration und BRK: Der Leitfaden behandelt die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Flüchtlings- oder anderweitigem Schutz. Kostenloser Download: hier.

Zeitschrift für Newcomer: ArrivalNews ist eine von ArrivalAid veröffentlichte Zeitung - speziell für Neubürger*innen. Sie soll Geflüchteten, Expats und Austauschstudent*innen helfen, sich in Deutschland zurechtzufinden und sie auf ihrem Weg zu mündigen und gut informierten Bürger*innen unterstützen.

Die ArrivalNews ...

* ist in einfachem Deutsch geschrieben

* bietet zu jedem Text ein Glossar mit der Erklärung schwieriger Vokabeln

* stellt in jeder Ausgabe einen (Ausbildungs-)beruf vor

* liefert passende Stellen- und Ausbildungsangebote

* behandelt aktuelle, politisch und gesellschaftlich relevante Themen

* erscheint monatlich

* kann online gelesen werden

* ist kostenlos

* informiert über Events und Veranstaltungen

* Monat für Monat ausgewählte Texte auch als Audio Datei zur Verfügung: "Damit kannst Du noch besser Deutsch lernen und deine Aussprache verbessern."

Neue Ausgabe für München hier.

Minas - Atlas über Migration, Integration und Asyl: Die Themen Migration, Integration und Asyl bilden das Fundament der Arbeit des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Mit der nun vorliegenden neunten Ausgabe des "Atlas über Migration, Integration und Asyl" (Minas) werden diese Themenfelder in kartographischen und informatorischen Grafiken anschaulich gemacht und geben einen Überblick über die Arbeit des Bundesamtes und das Migrationsgeschehen in Deutschland, Europa und der Welt.

Überblick kompakt: Umgang mit Einreise- und Aufenthaltsverboten: Bei einer Ausweisung, Abschiebung und teilweise auch bei einer freiwilligen Ausreise kann ein Einreise- und Aufenthaltsverbot verhängt werden, eine sogenannte Wiedereinreisesperre. Eine solche hat zur Folge, dass die Betroffenen für einen bestimmte Zeitraum erstmal nicht mehr nach Deutschland einreisen dürfen. Hier wurden die wichtigsten Informationen zusammengestellt.

Webseite IN VIA: Info für die Begleitung von Frauen: Hier findet man Flyer, Broschüren und Infomaterial als PDF-Dokumente zum Herunterladen zu Themen wie Begleitung von Frauen, An(ge)kommen in Deutschland - Geflüchtete Frauen begleiten und integrieren, Hintergründe und Informationen zu Menschenhandel u.v.m.

Laut eines Erlasses des BMAS sind Länder mit sog. guter Bleibeperspektive seit dem 01.08.2019 nur noch Eritrea und Syrien

Aktualisiert: Übersicht zum Asylverfahren in Deutschland

Einen guten Überblick über den Ablauf des Asylverfahrens in Deutschland bietet die überarbeitete und aktualisierte Übersicht des Informationsverbunds Asyl und Migration. Von der Registrierung bis zum Einlegen von Rechtsmitteln im Falle eine Ablehnung enthält sie Fallbeispiele und weiterführende Informationen. Zur Übersicht gelangen Sie hier.

Aufklärungskampagne der Bundesregierung: Mit der Aufklärungskampagne RumoursAboutGermany  will die Bundesregierung potentiellen Flüchtlingen und Migranten ein realistisches Bild von Deutschland vermitteln. Eine neue Internetseite bündelt alle relevanten Informationen und widerlegt weit verbreitete Gerüchte über das Leben von Flüchtlingen in Deutschland; sie ist in englischer, französischer und arabischer Sprache verfügbar.

Wichtig: Aufgrund der komplexen Gesetzeslage: Bei allen Fragen zu Leistungen, Asylrecht und SGB II (Hartz IV) wenden Sie sich bitte an die Asylsozial- oder Migrationsberatung. Hier finden Sie alle Beratungsstellen in Kempten.

Bei welchem Flüchtlingsstatus enthält man welche Sozialleistungen – Übersicht von Profamilia im Anhang.
Aufenthaltstitel vs Sozialleistung.pdf
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Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration gibt eine Übersicht über Fakten und aktuellen Zahlen in der Asylpolitik heraus. Übersicht im Anhang (SVR).
SVR_Fakten_zur_Asylpolitik.pdf
PDF-Dokument [532.5 KB]

Flucht und Asyl in einfacher Sprache
Mit dem Heft „einfach Politik: Flucht und Asyl“ bietet die Bundeszentrale für politische Bildung/bpb leicht verständliche Informationen zur Debatte über Geflüchtete in Deutschland. Um eine fundierte Meinungsbildung zu ermöglichen, werden zentrale Begriffe und Zusammenhänge in der Publikation in einfacher Sprache erklärt. Das Heft ist in gedruckter Form kostenlos bestellbar und steht auch als PDF-Download zur Verfügung. mehr dazu ...

Rechte und Pflichten im Asylverfahren: In einem Animationsfilm erklärt des BAMF Asylbewerbern den Ablauf eines Asylverfahrens – von der Ankunft bis zur Entscheidung. Der Film ist in Deutsch, Französisch, Englisch, Arabisch und Albanisch verfügbar. Zudem gibt es ein mehrsprachiges Infoblatt hier.

Verbraucherzentrale Bundesverband YouTube-Videos für Geflüchtete: Die Videos sollen Menschen, die neu in Deutschland ankommen, Verbraucherthemen näher bringen. Zu den Videos gibt es außerdem Checklisten und Musterbriefe, die weitere Aspekte der Themen beleuchten und ergänzen. Alle Materialien unter hier

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