Online Beratung Pena.ger - Beratung für Geflüchtete auf
Instagram: Pena.ger bietet in verschiedenen Sprachen niedrigschwellige Asyl- und Verweisberatung
und gibt Orientierungshilfen für geflüchtete Menschen. Die Beratungsstelle ist online erreichbar, etwa über Instagram und per E-Mail:
Instagram: pena.ger
E-Mail: pena.ger(at)yahoo.com
Überblick: Asyl in Deutschland (Pro Asyl). Wie ergeht es Flüchtlingen in Deutschland? Wie funktioniert das Asylverfahren? Welche Rechte haben Asylsuchende in Deutschland? Wie werden sie untergebracht und versorgt? Selbst diese einfachen Fragen verlangen komplexe Antworten. Denn angesichts zahlreicher Asylrechtsänderungen, hastiger Anpassungen an die gestiegenen Flüchtlingszahlen, harter asylpolitischer Auseinandersetzungen und großer regionaler Unterschiede ist das Themenfeld unübersichtlich und laufendem Wandel unterworfen. Mehr Informationen: hier.
OECD-Länderbericht über Integration von Eingewanderten: Bei der Integration von Eingewanderten und ihren Nachkommen schneidet Deutschland im internationalen Vergleich relativ gut ab. Zu diesem Ergebnis kommt die OECD in einem Länderbericht, für den verschiedene Indikatoren untersucht wurden. So habe die Erwerbstätigenquote von Migrant*innen in Deutschland 2022 ein Rekordhoch von 70 Prozent erreicht – und sei damit deutlich höher gewesen als in den meisten anderen EU-Vergleichsländern. Insbesondere die umfassende Sprachförderung scheine sich auszuwirken, stellen die Autor:innen fest: Die Sprachkenntnisse Eingewanderter hätten sich in Deutschland stärker verbessert als in den meisten anderen EU-Ländern. Quelle: hier.
Unter Berücksichtigung der neuen Rechtslage hat asyl.net die Themenseiten Staatsangehörigkeit und Einbürgerung vollständig überarbeitet und detaillierte Informationen zu den Neuregelungen aufgenommen, beispielsweise zu Bereichen Anspruchseinbürgerung sowie Verlust der Staatsangehörigkeit. Zu der Website: hier.
Neue Webseite der Bundesregierung: einbuergerung.de Die Seite enthält unter anderem einen "Quick Check", mit dem interessierte Personen prüfen können, ob sie die Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen. Weiterlesen. Zeitgleich hat das Amt der Integrationsbeauftraften eine Broschüre sowie einen Flyer mit dem Titel "Mein Weg zum deutschen Pass" herausgegeben.
Mit KI gegen Diskriminierung: Said Haider, Kopf, Herz und Gründer des Antidiskriminierungschatbots yana. you are not alone spricht im Podcast Wer wir sind, wenn wir sein dürfen über seine Biografie, Rassismus-Erfahrung und seine Motivation, der Diskriminierung die Stirn zu bieten. Yana ist 24/7 für Menschen, die von Rassismus betroffen sind, erreichbar und bietet eine so wichtige erste, niedrigschwellige Anlaufstelle. Zum Podcast: hier.
Kein subsidiärer Schutz mehr für Syrer? Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat geurteilt, dass in Syrien keine "ernsthafte, individuelle Bedrohung" mehr für Zivilisten durch den Bürgerkrieg besteht. Der Bürgerkrieg ist allerdings schon seit mehreren Jahren nicht mehr der Hauptgrund, warum Syrer in Deutschland Schutz bekommen. Zum Artikel beim mediendienst-integration: hier. Weitere Quellen zu diesem Thema siehe BAMF und Bundestag: hier und hier.
LSBTIQ+: Leitfaden für LSBTIQ+ Geflüchtete: Der Verein „queer refugee deutschland“ hat einen mehrsprachigen Leitfaden für lesbische, schwule, bisexuelle, trans* und inter* Geflüchtete erstellt. Darin werden Informationen zu folgenden Themen gegeben: Asylverfahren, politische Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität sowie generelle Hinweise für geflüchtete LSBTI-Personen. Der Leitfaden kann unter qeer-refugees(at)lsvd.de kostenfrei bestellt werden. Zum Download: hier.
SchwubiS: Psychosoziale Beratungsstelle für schwule und bisexuelle Männer (cis*trans*inter*nb). Schaezlerstr. 36 in Augsburg
E-Mail: schwubis(at)awo-schwaben.de
Lebis – Beratung für lesbische und bisexuelle Frauen. Haunstetter Str. 49 in Augsburg.
E-Mail: beratung(at)frauenzentrum-augsburg.de.
Strong – LGBTIQ Fachstelle gegen Diskriminierung und Gewalt. Müllerstraße 14b in München.
E-Mail: kontakt(at)strong-community.de.
Mediendienst Integration: GEAS beschlossen: Im April 2024 wurde eine umfassende Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems vom EU-Parlament verabschiedet. Die wichtigsten Bausteine der Reform sind:
Screeningverordnung
Asylverfahrensverordnung
Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung
Krisen- und "force majeure" Verordnung
Eine Übersicht finden Sie hier: EU-Asylpolitik | Flucht & Asyl | Zahlen und Fakten | MEDIENDIENST INTEGRATION (mediendienst-integration.de)
Deutliche Verschärfungen beim Zugang zum Europäischen Asylsystem durch Annahme der GEAS Reform: In einer Plenarsitzung am 10. April 2024 stimmte das Europäische Parlament der Reform des Gemeinsamen Europäische Asylsystems (GEAS) zu. Dadurch wird das Gemeinsame Europäische Asylsystem grundlegend reformiert und vor allem deutlich verschärft. Mehr Infos hier.
TIPP: Neuer Ratgeber des Magazins Fachanwalt.de: Was bedeutet Asylrecht in Deutschland? Definition, Geschichte und Gesetze einfach erklärt. Guter ausführlicher Überblick über relevante asylrechtliche Themen (z.B. Asylverfahren, Chancenaufenthaltsrecht, Wohnsitzauflage, Familienzusammenführung, Abschiebung und vieles mehr): hier.
Staatsangehörigkeits-Modernisierungsgesetz: Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts ist am 26. März 2024 im Bundesgesetzblatt erschienen. Es wird damit in seinen wesentlichen Teilen am 26. Juni 2024 in Kraft treten. asyl.net stellt die Neuerungen vor: hier
Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Seit März gibt es neue Regularien zum Aufenthalt zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation, Beschäftigung von Fach- und Arbeitskräften sowie Studierenden und kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung: hier.
Zahl der Geflüchteten auf neuem Höchststand: in Deutschland leben so viele geflüchtete Menschen wie seit Jahrzehnten nicht. Insgesamt 3,26 Millionen Menschen waren Ende Juni im Ausländerzentralregister als Flüchtlinge registriert, rund 111.000 mehr als ein halbes Jahr zuvor, wie aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht. Den vollständigen Artikel des ZDF vom 08.09.2023 finden Sie hier.
Neue Flyer „Willkommen in Kempten! – Erste Anlaufstellen und Kontakte“ erstellt vom Amt für Integration: hier.
Erwerbstätigkeit und Löhne von Geflüchteten steigen deutlich: eine aktuelle Analyse aus dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hier.
Gemeinsame Pressemitteilung sowie die Videobotschaft von Bayerns Landesbischof Prof. Dr. Heinrich Bedford-Strohm und der bayerischen Diakoniepräsidentin Dr. Sabine Weingärtner zu den Reformplänen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS): hier.
Diakonie-Zitat zum Etat des Bundesinnenministeriums: Integration braucht professionelle Unterstützung: Der Bundestag debattierte am Donnerstag über den Haushaltsentwurf für das Bundesinnenministerium im kommenden Jahr. Dazu erklärt die Sozialvorständin der Diakonie Deutschland, Maria Loheide:
"Deutschland erlebt momentan die höchste Zuwanderung seit 70 Jahren. Für eine gute Unterstützung und Integration brauchen Migrantinnen und Asylsuchende professionelle Beratung. Ausgerechnet für die Migrationsberatung will die Bundesregierung im kommenden Jahr 24 Millionen Euro weniger zur Verfügung stellen – das entspricht fast einem Drittel der bisherigen Förderung. […] Eine Haushaltskonsolidierung, die allein auf kurzfristige Sparerfolge setzt und die Folgekosten außer Acht lässt, ist nicht nur unsozial, sondern auch ökonomisch kurzsichtig. Denn wer heute bei der Integration von Geflüchteten, Migrantinnen und Migranten kürzt, zahlt morgen drauf. Bleibt es bei den Kürzungen, fehlen wichtige Integrationsmöglichkeiten in Bildung, Arbeit und Gesellschaft – vor allem in ländlichen und strukturschwachen Regionen. Von einer guten Integration profitieren alle, nicht zuletzt der Arbeitsmarkt und die Sozialkassen. Deutschland braucht nicht weniger Beratung und Begleitung Zugewanderter, sondern mehr. Nur um die bestehenden Stellen zu halten, werden im Haushalt des Bundesinnenministeriums für diese beiden Programme 44 Millionen Euro zusätzlich benötigt."
Weitere Informationen: hier.
„Bundesregierung plant Kahlschlag bei der Förderung im Migrationsbereich“: Im Bundeshaushalt für 2024 sind drastische Kürzungen im sozialen Bereich und insbesondere auch im Migrationsbereich vorgesehen, unter anderem sollen die Mittel für die Migrationsberatung für Erwachsene Zuwanderer (MBE) um 30 Prozent gekürzt werden. Die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege zeigen sich alarmiert, beträgt die geplante Kürzung der Leistungen der Freien Wohlfahrtspflege doch rund 25 Prozent. Zum Artikel der GGUA: hier.
Auch die Mittel des Jugendmigrationsdienstes (JMD) werden um ein Drittel gekürzt „Bitte unterstützen sie die Petition zum Erhalt der Jugendmigrationsdienste und machen sie ihre Netzwerke darauf aufmerksam! Die Unterschriftenaktion können Sie unter dem folgenden Link erreichen“: hier.
Aufgrund dieser Kürzungen verabschiedet sich der Jugendmigrationsdienst der KJF in Kempten und im Allgäu:
„seit 2011 Jahren leistet der Jugendmigrationsdienst in unserer
Trägerschaft wertvolle Dienste für junge Migranten im Allgäu. Der Dienst wird dabei im Wesentlichen aus Bundesmitteln finanziert. Leider waren und sind die Finanzierungsbedingungen des Bundes nicht
immer ausreichend und schwankend in Ihrer Höhe. Dies hatte zur Folge, dass über die Jahre nicht unwesentliche Eigenmittel in die Aufrechterhaltung des Dienstes flossen, was so dauerhaft leider nicht
zu stemmen ist, gerade in den aktuell bewegten Zeiten. Unsere mittlerweile eineinhalbjährigen Bemühungen, einen fachkompetenten Träger für die Übernahme des Dienstes im Allgäu zu finden, waren leider
erfolglos. Aktuelle Informationen, dass in den aktuellen Haushaltsplanungen des Bundes für 2024 Kürzungen der Haushaltsmittel für den Bereich Jugendmigrationsdienst vorgesehen sind, ließ auch zuletzt
diese Träger von der Übernahme der Trägerschaft Abstand nehmen. Wir bedauern außerordentlich, dass wir den Fortbestand des Jugendmigrationsdienstes nicht gewährleisten können. Er hat allein im Jahr
2022 324 junge Menschen mit Migrationshintergrund im Allgäu persönlich begleitet. Durch den engagierten Einsatz unserer Mitarbeitenden ist er auch wichtiger fachlicher Ansprechpartner für viele
Dienste in der Region, die mit jungen Menschen arbeiten.
Nachdem aktuell keine Perspektive besteht, dass die Mitarbeitenden des Jugendmigrationsdienstes im Allgäu in anderer Trägerschaft ihren Dienst fortführen können, werden diese die bestehenden
Begleitungen von jungen Menschen schrittweise abschließen und wo möglich versuchen, die jungen Menschen an andere Unterstützungssysteme zu verweisen. Letztendlich wird der Dienst spätestens zum
31.12.2023 seine Arbeit beenden.“ (Andreas Göster, Gesamtleiter KJF Soziale Angebote Allgäu)
Wußten Sie schon…. Dass Asyl- und Migrationsberatung schon immer ein „Minusgeschäft“ war? Finanziert werden vom Bund oder vom Land Anteile von ungefähr 70 % (je nach Dienst und Fördergeber) - den Rest müssen die Wohlfahrtsverbände selbst aufbringen. Bei der Diakonie kommen diese Mittel hauptsächlich aus Kirchensteuermitteln und Kollekten. Viele Kommunen, so auch die Stadt Kempten, leisten hier einen Beitrag, um die Beratungsangebote aufrecht zu erhalten.
Im Bundestag wird über die Einstufung Georgiens und der Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten debattiert.
Neue Schulungsvideos zu den Schutzformen des Asylrechts sowie zu Duldungen erstellt vom Deutschen Roten Kreuz finden Sie hier.
"Am 26. Mai 1993 verabschiedete der Deutsche Bundestag mit den
Stimmen der CDU/CSU, FDP und SPD eine Änderung in Artikel 16 des Grundgesetzes (heute Art. 16a). Die Aushöhlung des Grundrechts auf Asyl wurde über den sog. „Asylkompromiss“, den die vorgenannten
Parteien auf Kosten Schutz suchender Menschen gefunden haben, beschlossen. Teil dieses „Asylkompromisses“ war auch die Einführung eines Sondersozialgesetzes, das Asylbewerberleistungsgesetz, das die
Leistungen für Geflüchtete seitdem enorm beschneidet, so weit, dass das Existenzminimum regelmäßig unterschritten wurde und wird – wie mittlerweile das Bundesverfassungsgericht und mehrere
Sozialgerichte festgestellt haben. Die unantastbare Würde des Menschen wurde damit antastbar. Ein paar Tage später, am 29. Mai 1993 – vor 30 Jahren – erfolgte der verheerende Brandanschlag in
Solingen mit 5 Toten.
Das AsylbLG gehört abgeschafft, alle Leistungsberechtigten sollten in das SGB II überführt werden. Aber anstatt dieser Gleichstellung durchzuführen, wird die Situation für Geflüchtete immer
unerträglicher, das gesamte EU-Asylrecht immer mehr verschärft. Aktuell auch wieder durch geplante Änderungen im Migrations- und Asylrecht europa- und auch bundesweit. Deswegen haben mehr als 50
namhafte NGOs die Bundesregierung eindringlich dazu aufgefordert, keine Kompromisse auf Kosten des Flüchtlingsschutzes einzugehen. […]Der vollständige Aufruf: https://t1p.de/itp93.
Eine gute Zusammenfassung, dessen, was die Bundesregierung plant, gibt es von Maximilian Pichl bei Medico: Entrechtung an der Grenze: Wie die geplante Vereinheitlichung des europäischen
Asylrechts den individuellen Anspruch auf Schutz vor Verfolgung aushöhlt. Download: https://t1p.de/zuixz.
Dazu auch ein offener Brief von über 700 Rechtsanwält*innen und Jurist*innen: Das Recht auf Schutz darf nicht abgeschafft werden. Dem rechten Diskurs mit einer Politik der Menschenrechte entgegentreten. zum Download: https://t1p.de/e92rd. Dazu auch die GGUA: https://t1p.de/gog0r." Aus: Harald Thomé, Newsletter 17/2023 vom 28.05.2023.
Neue Materialsammlung zu besonderen Schutzbedarfen: durch europäische Gesetzgebung (EU-Aufnahme- und Verfahrensrichtlinie) ist Deutschland dazu verpflichtet, besondere Schutzbedarfe von vulnerablen Geflüchteten wie Menschen mit Behinderung oder Schwangeren festzustellen und den Bedarfen der betroffenen Personen Rechnung zu tragen. Die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer hat eine "Tool-Box" zu besonderen Schutzbedarfen entwickelt: hier.
SGB-II-Anspruch für Drittstaatsangehörige aus der Ukraine auch mit Fiktionsbescheinigung: es gibt Meldungen, nach denen Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine mit Fiktionsbescheinigung, die nicht die ukrainische Staatsangehörigkeit haben, von Jobcentern die Leistungen verweigert werden. Die Leistungsverweigerungen durch das Jobcenter sind rechtswidrig. Bitte suchen Sie eine Asyl- oder Migrationsberatungsstelle an Ihrem Ort auf. Eine Arbeitshilfe der GGUA finden Sie hier.
Auch die Kemptener Stadtbibliothek und das
Kempten-Museum bieten während der Wintermonate beheizte Räume, in denen ein kostenfreier Aufenthalt möglich ist.
Für Unterhaltung und Information sorgen in der Stadtbibliothek nicht zuletzt Bücher und Medien für jedes Alter und Interessensgebiet beziehungsweise zweitausend Jahre Stadtgeschichte im
Kempten-Museum. Gerne können Gäste dort im Museumscafe auch einen Kaffee oder Tee zu sich nehmen, notwendig ist der Konsum im "Wohnzimmer der Stadt" aber nicht.
Wörterbuch zum Asylverfahren und Factsheet von LSBTIQ* Asylsuchenden von Kargah e.V. (Verein für interkulturelle Kommunikation, Migrations- und Flüchtlingsarbeit):
Wörterbuch "Begriffe zum Asylverfahren und zur Aufnahme von Geflüchteten" für die Sprachen Deutsch, Arabisch, Englisch, Farsi und Französisch: hier.
Factsheet zur Unterbringung von LSBTIQ*-Asylsuchenden: hier.
BAMF-Suchmaschine: Integrationskurse oder die Migrationsberatung in der Nähe finden: hier.
Mehrsprachige Erklärvideos zum Thema EU-Freizügigkeit: die Videos vom Paritätischen Gesamtverband haben das Ziel, über die komplexe Gesetzeslage in einfacher Form zu informieren, um die EU-Bürger:innen bei der Wahrnehmung ihrer Freizügigkeits- und Sozialrechte zu unterstützen. Die Videos sind mit Untertitel in 10 verschiedenen EU-Sprachen versehen: hier.
Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf Dublin-Überstellungen: wegen der großen Anzahl Geflüchteter aus der Ukraine lehnen osteuropäische Staaten zum Teil die (Rück)Übernahme von Personen ab, die im Rahmen des Dublin-Verfahrens überstellt werden sollen. Ob Dublin-Bescheide deshalb rechtswidrig sind, ist unter Verwaltungsgerichten umstritten. Weitere Informationen vom Informationsverbund Asyl und Migration: hier.
Online-Videos zum Asylverfahren: Erklär-Videos des MFR, die als Asylwegweiser dienen sollen, nun auch auf Arabisch, Spanisch und Russisch veröffentlicht: hier.
Ausgeschlossen oder privilegiert? Zur aufenthalts- und sozialrechtlichen Situation von Unionsbürger:innen und ihren Familienangehörigen: Bericht des Paritätischen Gesamtverbandes: hier.
Medizinische Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz: das übersichtliche Infoblatt des Flüchtlingsrat Sachsen Anhalt soll Geflüchteten helfen, die medizinische Versorgung zu bekommen, die Ihnen zusteht. Das Infoblatt gibt es in acht verschiedenen Sprachen hier. Bitte beachten, dass die angegebenen Links für Sachsen Anhalt gelten. Weiterführende Informationen für Bayern und Deutschland: hier.
Asylwegweiser – kostenfreie online-Videos zum Asylverfahren: die Videos vom Bayerischen und Münchener Flüchtlingsrat sollen als Wegweiser im Asylverfahren dienen und Geflüchtete befähigen, ihr Asylverfahren informiert und eigenständig bestreiten zu können. Die Videos können eine persönliche ausführliche Beratung natürlich nicht ersetzen, sollen aber eine Informationsgrundlage für alle bereitstellen, die essentiell ist, um das Asylverfahren zu bestreiten und gravierende Fehler und Versäumnisse zu vermeiden. Die ersten Videos gib es auf Deutsch und Englisch (es wird Übersetzungen in 12 Sprachen geben) hier.
Verlängerung des EU-Türkei-Deals: Bündnis 90/ Die Grünen: "Die EU-Regierungschef:innen haben beschlossen, dass die Türkei bis 2024 weitere 3 Milliarden Euro zur Versorgung syrischer Geflüchteter erhält. Damit wird der EU-Türkei-Deal verlängert, ohne die im Kern asylrechtswidrige Vereinbarung zu beenden. Als Grundbedingung einer Neuauflage hätten allerdings die EU-Regierungschef:innen beschließen müssen, dass die Türkei die Genfer Flüchtlingskonvention vollumfänglich ratifiziert. Im Gegenzug hätten die europäischen Regierungen feste Zusagen zur Umsiedlung von Geflüchteten in die EU anbieten müssen. Nur so wäre eine völkerrechtskonforme und solidarische Zusammenarbeit mit der Türkei garantiert."
Aktualisierte Basisinformation zum Dublin-Verfahren des Informationsverbund Asyl & Migration hier.
Anspruch auf die vollen Leistungen nach dem AsylbLG für Alleinstehende und Alleinerziehende in Sammelunterkünften: seit Herbst 2019 erhalten alle Alleinstehenden und Alleinerziehenden in den Unterkünften nur noch 90 % der vollen Leistungen (wie Ehegatten). Dies ist rechtswidrig. Weitere Informationen finden Sie im anliegenden Newsletter des Rechtsanwalt Klaus Schank. Betroffene wenden sich bitte an die Asylberatung.
Warnung vor Internet FAKE-Seite Amtsweg.com für Führungszeugnisse: Gegen eine Gebühr von 13,- Euro bekommt man dort nur einen Ratgeber im PDF-Format, in dem beschrieben wird, wie man das Führungszeugnis beantragen kann. Widerruf ist leider ausgeschlossen. Ein Führungszeugnis muss immer persönlich beim Einwohnermeldeamt beantragt werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Beratung.
Die Europäische Asylbehörde (EASO) stellt auf ihrer Internetseite zahlreiche Länderberichte zur Verfügung: hier.
Das Informationszentrum Asyl und Migration (IZAM) des BAMF ist die zentrale Fachinformationseinrichtung des BAMF. Es stellt umfassende Informationen über Herkunfts-, Transit- und Aufnahmeländer von Migranten sowie über das Migrationsgeschehen zur Verfügung: hier.
Asylzahlen 2020 zeigen: Deutschland hat Platz! Pressemitteilung von Pro Asyl vom 14.01.2021: "Die Abschottungspolitik der EU zeigt ihre Spuren: Die Zahl der Erstasylanträge beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) war 2020 so niedrig wie seit 2012 nicht mehr. Statt die eigene Ablehnungspraxis zu überprüfen, die tausendfach fehlerhafte Entscheidungen produziert, hat das BAMF hunderttausende Widerrufsverfahren eingeleitet." Zur PM: hier.
Der Leitfaden Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Deutschland in der Reihe "Migration im Fokus" des Deutschen Caritasverband bündelt wichtige Fakten: hier.
Klärung der Identität im Einbürgerungsrecht in Ausnahmefällen auch ohne amtliche Ausweispapiere möglich: der Niedersächsische Flüchtlingsrat hat auf Grundlage des Bundesverwaltungsgerichtsurteils vom 23. September 2020 ein Stufenmodell zusammengefasst, nach dem allein die Angaben von Bewerber:innnen ausreichend sind, um die Identität zu klären: hier.
Das Statistische Bundesamt hat eine ganz genaue Definition davon, was genau ein Migrationshintergrund ist. Warum das Ganze aber nicht so einfach ist, und wieso der Begriff sogar problematisch ist, das klärt der Mediendienst Integration in seinem Infopapier über die Alternativen zum Begriff "Migrationshintergrund".
Die Arbeitsgemeinschaft der Ausländer-, Migranten- und Integrations(bei)räte Bayerns (AGABY) hat eine neue Website: hier.
Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. berät unter anderem zum Familiennachzug. Weitere Infos hier.
Atlas der Staatenlosen: Daten und Fakten über Ausgrenzung und Vertreibung zusammengestellt von der Rosa-Luxemburg-Stiftung finden Sie hier.
Was bedeutet Asylrecht in Deutschland? Definition, Geschichte und Gesetze ganz einfach auf der Seite Fachwanwalt.de erklärt hier.
Zahl geflüchteter Personen in Deutschland gesunken: Die Anzahl der in Deutschland lebenden geflüchteten Personen lag Mitte 2020 bei 1,77 Millionen Personen und ist erstmals seit 2011 gesunken, so die Neue Osnabrücker Zeitung. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor. 1,31 Millionen Geflüchtete verfügen über einen humanitären Aufenthaltstitel und damit über einen anerkannten Schutzstatus. Mit einem ungesicherten Status als Asylsuchende oder Geduldete leben 450 000 Personen in Deutschland. Für das Jahr 2020 wurden bis Mitte des Jahres 49 028 abgelehnte Asylsuchende verzeichnet, zu den häufigsten Staatsangehörigkeiten die dies betrifft, gehören auch Asylsuchende aus Nigeria. Nigerianer/innen bilden zudem die drittgrößte Gruppe (14 361) derjenigen die zum Stichtag 30.06.2020 in Deutschland ausreisepflichtig sind (271 767). Viele von ihnen (12 134) verfügen über eine Duldung (Quelle: KOK Newsletter 3/2020).
Pro Asyl: "Die Zahl der Menschen auf der Flucht weltweit ist auf einem Rekordhoch, ihre Lage verzweifelt. Deutschland hingegen gewährt immer weniger Zuflucht und Schutz. Im ersten Halbjahr 2020 gab es so wenige Asylneuzugänge wie seit 2012 nicht mehr - und trotzdem fährt das zuständige Bundesamt eine rigorose Linie. Dabei werden auch tausende Menschen unrechtmäßig abgelehnt." Zahlen und Fakten hier.
Zugang zum Europäischen Asylsystem, Neues Migrations- und Asylpaket. Stellungnahme für den Innenausschuss des Deutschen Bundestages von Bernd Kasparek (Universität Göttingen) hier.
Handreichung zum Asylbewerberleistungsrecht vom Flüchtlingsrat Brandenburg: hier.
Prozesskostenhilfe kann auch zur Prüfung einer Klage gegen einen Widerspruchsbescheid gewährleistet werden. Alle weitere Infos finden Sie auf der Website der Sozialberatung Kiel: hier.
Leitfaden zum Flüchtlingsrecht vom Informationsverbund Asyl und Migration und BRK: Der Leitfaden behandelt die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Flüchtlings- oder anderweitigem Schutz. Kostenloser Download: hier.
Zeitschrift für Newcomer: ArrivalNews ist eine von ArrivalAid veröffentlichte Zeitung - speziell für Neubürger*innen. Sie soll Geflüchteten, Expats und Austauschstudent*innen helfen, sich in Deutschland zurechtzufinden und sie auf ihrem Weg zu mündigen und gut informierten Bürger*innen unterstützen.
Die ArrivalNews ...
* ist in einfachem Deutsch geschrieben
* bietet zu jedem Text ein Glossar mit der Erklärung schwieriger Vokabeln
* stellt in jeder Ausgabe einen (Ausbildungs-)beruf vor
* liefert passende Stellen- und Ausbildungsangebote
* behandelt aktuelle, politisch und gesellschaftlich relevante Themen
* erscheint monatlich
* kann online gelesen werden
* ist kostenlos
* informiert über Events und Veranstaltungen
* Monat für Monat ausgewählte Texte auch als Audio Datei zur Verfügung: "Damit kannst Du noch besser Deutsch lernen und deine Aussprache verbessern."
Neue Ausgabe für München hier.
Minas - Atlas über Migration, Integration und Asyl: Die Themen Migration, Integration und Asyl bilden das Fundament der Arbeit des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Mit der nun vorliegenden neunten Ausgabe des "Atlas über Migration, Integration und Asyl" (Minas) werden diese Themenfelder in kartographischen und informatorischen Grafiken anschaulich gemacht und geben einen Überblick über die Arbeit des Bundesamtes und das Migrationsgeschehen in Deutschland, Europa und der Welt.
Überblick kompakt: Umgang mit Einreise- und Aufenthaltsverboten: Bei einer Ausweisung, Abschiebung und teilweise auch bei einer freiwilligen Ausreise kann ein Einreise- und Aufenthaltsverbot verhängt werden, eine sogenannte Wiedereinreisesperre. Eine solche hat zur Folge, dass die Betroffenen für einen bestimmte Zeitraum erstmal nicht mehr nach Deutschland einreisen dürfen. Hier wurden die wichtigsten Informationen zusammengestellt.
Webseite IN VIA: Info für die Begleitung von Frauen: Hier findet man Flyer, Broschüren und Infomaterial als PDF-Dokumente zum Herunterladen zu Themen wie Begleitung von Frauen, An(ge)kommen in Deutschland - Geflüchtete Frauen begleiten und integrieren, Hintergründe und Informationen zu Menschenhandel u.v.m.
Laut eines Erlasses des BMAS sind Länder mit sog. guter Bleibeperspektive seit dem 01.08.2019 nur noch Eritrea und Syrien
Aktualisiert: Übersicht zum Asylverfahren in Deutschland
Einen guten Überblick über den Ablauf des Asylverfahrens in Deutschland bietet die überarbeitete und aktualisierte Übersicht des Informationsverbunds Asyl und Migration. Von der Registrierung bis zum Einlegen von Rechtsmitteln im Falle eine Ablehnung enthält sie Fallbeispiele und weiterführende Informationen. Zur Übersicht gelangen Sie hier.
Aufklärungskampagne der Bundesregierung: Mit der Aufklärungskampagne RumoursAboutGermany will die Bundesregierung potentiellen Flüchtlingen und Migranten ein realistisches Bild von Deutschland vermitteln. Eine neue Internetseite bündelt alle relevanten Informationen und widerlegt weit verbreitete Gerüchte über das Leben von Flüchtlingen in Deutschland; sie ist in englischer, französischer und arabischer Sprache verfügbar.
Wichtig: Aufgrund der komplexen Gesetzeslage: Bei allen Fragen zu Leistungen, Asylrecht und SGB II (Hartz IV) wenden Sie sich bitte an die Asylsozial- oder Migrationsberatung. Hier finden Sie alle Beratungsstellen in Kempten.
Flucht und Asyl in einfacher Sprache
Mit dem Heft „einfach Politik: Flucht und Asyl“ bietet die Bundeszentrale für politische Bildung/bpb leicht verständliche Informationen zur Debatte über Geflüchtete in Deutschland. Um eine fundierte
Meinungsbildung zu ermöglichen, werden zentrale Begriffe und Zusammenhänge in der Publikation in einfacher Sprache erklärt. Das Heft ist in gedruckter Form kostenlos bestellbar und steht auch als
PDF-Download zur Verfügung. mehr dazu ...
Rechte und Pflichten im Asylverfahren: In einem Animationsfilm erklärt des BAMF Asylbewerbern den Ablauf eines Asylverfahrens – von der Ankunft bis zur Entscheidung. Der Film ist in Deutsch, Französisch, Englisch, Arabisch und Albanisch verfügbar. Zudem gibt es ein mehrsprachiges Infoblatt hier.
Verbraucherzentrale Bundesverband YouTube-Videos für Geflüchtete: Die Videos sollen Menschen, die neu in Deutschland ankommen, Verbraucherthemen näher bringen. Zu den Videos gibt es außerdem Checklisten und Musterbriefe, die weitere Aspekte der Themen beleuchten und ergänzen. Alle Materialien unter hier