ASYL in Kempten
ASYL in Kempten

Wichtige Infos

Neu ankommende Geflüchtete aus der Ukraine, aus Afghanistan und aus der Türkei beschäftigen uns dieser Tage genauso wie die drohenden Kürzungen im Bereich der Migrationsberatungen. Wir freuen uns über weitere ehrenamtliche Unterstützung, vor allem wenn Sie eine der Ländersprachen sprechen können. Bitte melden Sie sich dann bei Anke Heinroth oder bei Jessica Ohlson!

Corona - Wichtige Kontaktinformationen:

Fragen, Sorgen und Ängsten in der aktuellen Corona-Situation

Soziale Telefonnummer:  0831 115 (deutsch!)

 

Ärztlicher Bereitschaftsdienst (24h)

Nur nach Aufforderung durch den Hausarzt / oder außerhalb dessen Öffnungszeiten in Notfall: Telefon: 116 117

 

Coronavirus-Hotline der bayerischen Staatsregierung: 089/122 220 täglich von 8:00 – 18:00 Uhr.

 

Mehrsprachiges Corona-Krisen-Telefon der Psychosozialen Beratungsstelle für Flüchtlinge der Uni Frankfurt: 069/798-25366. Infotext auch auf Englisch, Farsi, Arabisch, Pashtu und Amharisch: hier.

 

Hilfe bei häuslicher Gewalt: die Corona-Krise belastet viele Menschen, körperlich und seelisch. Öfter als sonst kann es in Beziehungen und Familien zu Streit kommen – und manchmal auch zu häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt. Mehrere Anlaufstellen bieten Hilfe bei Gewalt. Alle Kontaktdaten finden Sie: hier.

Die Behandlungsinitiative Opferschutz hat im Rahmen des Projektes "Keine Gewalt – und Sexualstraftat begehen" ein kostenloses telefonisches Hilfsangebot für "tatgeneigte" Personen während der Corona-Krise eingerichtet. Besonders Personen mit sexuellen Phantasien gegenüber Kindern oder zu Gewalttaten neigenden Personen können diese Hotline nutzen. 0800 70 222 40 (Mo – Fr, jeweils 9:00 – 18:00 Uhr).

Falsche Telefonanrufe! - Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge informiert

Dem Bundesamt wurde mitgeteilt, dass erneut Personen durch anonyme Anrufer bedroht werden. Die Anrufer geben sich als Mitarbeiter des Bundesamtes oder einer anderen Behörde aus und drohen mit Abschiebung, sofern nicht ein bestimmter Geldbetrag gezahlt wird.

Das Bundesamt weist darauf hin, dass diese Anrufe nicht vom Bundesamt stammen.

Sollten Sie einen solchen Anruf erhalten, informieren Sie bitte den Bürgerservice des Bundesamtes unter der E-Mail-Adresse service[at]bamf.bund.de oder über Telefon: +49 911 943-0.

Bitte geben Sie im Falle eines solchen Anrufs keine persönlichen Daten oder Informationen heraus. Bezahlen Sie in keinem Fall Geld an die Erpresser.

Achtung: Klageschriften für Asylbewerber: Falls ehrenamtliche Helfer/innen Klagen bei z.B. Ablehnungen von Asylbewerbern schreiben, machen Sie sich unerlaubter Rechtsberatung und Besorgung von fremden Rechtsangelegenheiten schuldig. Die Wohlfahrtsverbände bilden eine Ausnahme: Unter juristischer Anleitung dürfen wir Rechtsberatung betreiben. Daher: Bitte suchen Sie die Asylsozialberatung oder einen Anwalt mit Kenntnissen im Asylrecht auf. Kontaktlisten erhalten Sie über die Asylsozialberatung in Ihrer Region.

 Da auch berufstätige Geflüchtete zur Abgabe einer Steuererklärung aufgerufen werden, möchte ich Sie in diesem Zusammenhang auf geltendes Recht aufmerksam machen: Es ist Dritten nicht erlaubt, bei der Steuer zu helfen, und stellt den Tatbestand "unbefugter Hilfeleistungen in Steuersachen" dar. Unzulässig ist laut Finanzamt "jede unterstützende Tätigkeit bei der Beratung und Vertretung eines Dritten in dessen steuerlichen Angelegenheiten". Das beginnt, sobald sich jemand um einen Einzelfall kümmert und dazu "konkrete Lösungsmöglichkeiten" aufzeigt. Das dürfen nur bestimmte Personen, etwa Lohnsteuerhilfevereine (am günstigsten), Steuerberater, Rechtsanwälte, Buchprüfer. Bericht bei Focus online über ein Fallbeispiel hier.

Information der Caritas und des LRA Oberallgäu:

Aufgrund eines aktuellen Vorgangs sind zwei ehrenamtliche Helfer in den Fokus von strafrechtlichen Ermittlungen gekommen. Daher möchten wir Sie dringend darüber informieren, keinerlei Geldzuweisungen für Flüchtlinge oder Asylsuchende über Western Union oder vergleichbarer Geldinstitute zu tätigen. Auch wenn dies immer wieder an die Unterstützerkreise herangetragen wird, machen sie sich der Verschleierung von Überweisungszielen oder der Geldwäsche schuldig. Die Geldinstitute sind verpflichtet, bei derartigen Überweisungen Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft zu erstatten. Diese Überweisungen können strafrechtlich verfolgt werden. Daher: übernehmen Sie im Rahmen ihres freiwilligen Engagements hier keine Überweisungen, welche mit ihrem Namen gezeichnet sind. Den Brief der Caritas an die Helferkreise finden Sie anbei.

Brief der Caritas an die Helferkreise
Geldzuweisung über Western Union.pdf
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