Termine für Integrationskurse in Kempten und im Allgäu finden Sie unter der Rubrik Deutsch
„Im aktuellen Haushaltsjahr werden keine Berechtigungsscheine mehr für Integrationskurse nach § 44
Abs.4 AufenthG ausgestellt. Das betrifft vor allem Asylsuchende mit Gestattung, Geduldete (§ 60a Abs.2 Satz 3), Ukrainer*innen und Unionsbürger*innen. Bereits erteilte
Berechtigungsscheine behalten ihre Gültigkeit. Zum Trägerrundschreiben: hier.
Die GGUA weist für die Betroffenen, v. A. Unionsbürger*innen, Geflüchtete aus der Ukraine (§ 24 AufenthG), Menschen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG, Asylsuchende mit
Aufenthaltsgestattung und Personen mit einer Ermessensduldung auf Alternativen hin, etwa durch Verpflichtung zum Integrationskurs durch das Jobcenter oder die Sozialbehörde.“ Weitere Informationen
des bayerischen Flüchtlingsrats: hier.
„Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge baut das Angebot der Erstorientierungskurse (EOK) für Asylbewerber bis 2029 mit rund 134 Millionen Euro Fördermitteln um rund 60 Prozent aus. Die EOK vermitteln Orientierung und erste Deutschkenntnisse im Wesentlichen für jene, die im Asylverfahren sind. (…) Der Ausbau der EOK vollzieht sich zeitlich parallel zur Reform der bundesweiten Integrationskurse. Letztere werden laut BAMF-Präsident Sommer entsprechend dem Aufenthaltsgesetz wieder auf den Personenkreis der sich rechtmäßig und auf Dauer in Deutschland aufhältigen Ausländer konzentriert.“ Stand 2/2026
Diakonie Deutschland: Aus für Turboeinbürgerung: „Falsches Signal an alle, die sich integrieren wollen“
Die Turbo-Einbürgerung wird abgeschafft. Der Bundestag hat am Mittwoch, 8. Oktober 2025 mit klarer Mehrheit für die Streichung der Sonderregelung gestimmt. Diese erlaubte besonders gut integrierten Migrantinnen und Migranten eine Einbürgerung bereits nach drei Jahren Aufenthalt.
„Statt Integration zu belohnen, bremst die Politik sie aus – und sagt faktisch: Engagement zahlt sich nicht aus. Es ist das falsche Signal an alle, die sich engagieren, Deutsch lernen und Verantwortung übernehmen“, sagte Elke Ronneberger, Bundesvorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. Ronneberger warnte zugleich vor negativen Folgen für den Arbeitsmarkt: „Deutschland braucht Fachkräfte – aber wer sieht, dass Integration hier eher gebremst als belohnt wird, sucht sich ein anderes Land.“
Arbeitshilfen für Migrationsfachdienste: Checklisten zu gesetzlichen Bleiberechtsregelungen der Diakonie Deutschland: hier.
Integrationskurse nun geöffnet für Asylbewerbende unabhängig vom Herkunftsland und Bleibeperspektive: einzige Voraussetzung für die Zulassung am Integrationskurs ist der Nachweis einer gültigen Aufenthaltsgestattung nach § 55 Abs. 1 AsylG, das heißt, das Asylverfahren darf zum Zeitpunkt der Entscheidung noch nicht bestands- oder rechtskräftig negativ abgeschlossen sein. Damit können sowohl neu einreisende Asylbewerbende aus allen Herkunftsländern einschließlich „sicherer Herkunftsländer“
den Zugang zum Integrationskurs erhalten als auch Personen, die sich bereits in Deutschland aufhalten und über deren Asylantrag – beispielsweise wegen eines noch anhängigen Gerichtsverfahrens – nicht rechtlich abschließend entschieden ist. Weitere Infos vom BAMF hier.