Termine für Integrationskurse in Kempten und im Allgäu finden Sie unter der Rubrik Deutsch
Arbeitshilfen für Migrationsfachdienste: Checklisten zu gesetzlichen Bleiberechtsregelungen der Diakonie Deutschland: hier.
Integrationskurse nun geöffnet für Asylbewerbende unabhängig vom Herkunftsland und Bleibeperspektive: einzige Voraussetzung für die Zulassung am Integrationskurs ist der Nachweis einer gültigen Aufenthaltsgestattung nach § 55 Abs. 1 AsylG, das heißt, das Asylverfahren darf zum Zeitpunkt der Entscheidung noch nicht bestands- oder rechtskräftig negativ abgeschlossen sein. Damit können sowohl neu einreisende Asylbewerbende aus allen Herkunftsländern einschließlich „sicherer Herkunftsländer“
den Zugang zum Integrationskurs erhalten als auch Personen, die sich bereits in Deutschland aufhalten und über deren Asylantrag – beispielsweise wegen eines noch anhängigen Gerichtsverfahrens – nicht rechtlich abschließend entschieden ist. Weitere Infos vom BAMF hier.