ASYL in Kempten
ASYL in Kempten

Arbeit

Da sich zum Thema Arbeit erfreulicherweise immer mehr Informationen vorhanden sind, haben wir zur besseren Übersichtlichkeit die Seite aufgeteilt in die folgenden Unterpunkte:

Anerkennung und  Arbeitsmarktintegration

Agentur für Arbeit und Jobcenter

Angebote und Informationen

Hinweise für Unternehmen

TIPP: Video für Geflüchtete: Schutz und Sicherheit – Vorsicht vor Ausbeutung – mehrsprachig: https://www.rescue.org/de/land/deutschland/schutz-teilhabe/safety-net: nach unten scrollen und bei Englisch, Russisch oder Ukrainisch aufklappen: hier kommt das Video in der entsprechenden Sprache. Alle Informationen sind auch in diesen Sprachen abrufbar.

>> Bitte überall teilen, das sind wichtige Basisinformationen. Danke! <<

Zuwanderung in Bayern – eine Erfolgsgeschichte!:  die Studie des IFO-Instituts "Menschen mit Migrationshintergrund und Geflüchtete in Bayern und ihre Bedeutung für den bayerischen Arbeitsmarkt" finden Sie hier.

Beratungsleitfaden über Arbeitsmarktzugang von Geflüchteten vom Deutschen Roten Kreuz hier.

 

Make it in Germany: Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland. Neben Beiträgen auf Deutsch und Englisch gibt es auch einen Youtubekanal mit Online-Seminaren und Impulsen zum Leben und Arbeiten in Deutschland hier, Youtubekanal hier.

Berufsgenossenschaft einfach erklärt: die Berufs-Genossenschaft für Gesundheits-Dienst und Wohlfahrts-Pflege (BGW) erklärt viele Begriffe aus der Arbeitswelt wie z.B. Arbeitsunfall, Wegeunfall und Berufskrankheit auf ihrer Homepage auch in leichter Sprache: hier.

Leitfaden zum Arbeitsmarktzugang und -förderung Geflüchteter erstellt vom Projekt "bridge – Berliner Netzwerk für Bleiberecht" hier.

Warnung vor Internet FAKE-Seite Amtsweg.com für Führungszeugnisse: Gegen eine Gebühr von 13,- Euro bekommt man dort nur einen Ratgeber im PDF-Format, in dem beschrieben wird, wie man das Führungszeugnis beantragen kann. Widerruf ist leider ausgeschlossen. Ein Führungszeugnis muss immer persönlich beim Einwohnermeldeamt beantragt werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Beratung.

In der Infothek des Netzwerk IQ finden Sie Publikationen zu Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, Berufsbezogenes Deutsch, Existenzgründung, Fachkräfteeinwanderung sowie Vielfalt und Arbeitsmarkt. Infothek: hier.

Arbeits- und sozialrechtliche Fragestellungen während der Corona Phase: Kostenlose Telefon-Beratung bei Faire Integration in verschiedenen Sprachen. Kontaktdaten: hier. Sollten Sie unter den Telefonnummern niemand erreichen können, schreiben Sie bitte eine E-Mail an: sfi@dgb-bildungswerk.de.

Was heißt es für den Aufenthaltsstatus von Geflüchteten, wenn sie ihre Anstellung verlieren oder die Beschäftigung unterbrochen wird?

 

Für Geduldete: Kurzfristig ist das für die Geflüchteten relevant, die sich aktuell in Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldung befinden. Hier gibt es die gesetzliche Regelung, dass die Duldung für 6 Monate (Ausbildungsduldung) bzw. 3 Monate (Beschäftigungsduldung) zur Suche einer neuen Beschäftigung bestehen bleibt.

 

Für Personen, die planen, in der nächsten Zeit eine Beschäftigungsduldung zu beantragen, ist zudem die Zeit in Vorbeschäftigung wichtig: Sie müssen mindestens seit 18 Monaten vor Antrag der Beschäftigungsduldung in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung gewesen sein, seit mind. 12 Monaten muss der Lebensunterhalt eigenständig gesichert sein. Das Aufenthaltsgesetzt sieht unter bestimmten Voraussetzungen für Geduldete die Möglichkeit vor, in eine Aufenthaltserlaubnis zu wechseln und damit einen deutlich sicheren Aufenthaltstitel zu erhalten. Die Erwerbstätigkeit spielt bei diesen Voraussetzungen eine wesentliche Rolle.

 

Für Personen mit Aufenthaltserlaubnis (also positivem Asylbescheid) gilt: Auch für den Wechsel in eine Niederlassungserlaubnis (also in einen unbefristeten Aufenthalt in Deutschland) ist es eine wesentliche Voraussetzung, dass der Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen gesichert wird. Infos hier.

Am 01.03.2020 trat das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Anbei alle Fakten und Zahlen zum Gesetz.

Fachkraefteeinwanderungsgesetz.pdf
PDF-Dokument [393.5 KB]

Bundesweit gültige Formulare in verschiedenen Sprachen (Englisch, Arabisch, Französisch, Farsi, Spanisch, Türkisch, Russisch und in Einfacher Sprache) abrufbar beim Projekt KuB Berlin: hier. Vorhanden sind bisher: Hartz IV/ALG II- und AsylbLG-Antrag, Kindergeldantrag, Rundfunkgebührenbefreiung.

 Informationen der GGUA Flüchtlingshilfe zum Thema: Die Regelungen des geplanten Fachkräfteeinwanderungsgesetzes: "Wirtschaft kommt vor Mensch" hier und die Regelungen zur Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung: "Keine Spur vom Spurwechsel" hier.

Neues IQ Fact Sheet "Migrantenökonomie in Deutschland" jetzt online: Durch die Zuwanderung in den vergangenen Jahren sind vermehrt Menschen nach Deutschland gekommen, die bereits in ihren Heimatländern Erfahrungen in der Selbständigkeit gemacht haben. Über die Hälfte der neu entstehenden Unternehmen in Deutschland werden von Menschen mit Migrationshintergrund gegründet. Jährlich entspricht das rund 170.000 Existenzgründungen durch Migrantinnen und Migranten. Migrantische Unternehmen leisten daher einen wichtigen Beitrag zur Volkswirtschaft.

Unter www.alex-iq.de ist ab sofort das IQ Arbeitsmarkt-Lexikon ALEX frei und kostenlos verfügbar. ALEX bietet Faktenwissen rund um den deutschen Arbeitsmarkt – von A wie Arbeitsmigration bis Z wie Zuwanderungsgesetz. Pressemeldung mit weiteren Infos anbei.

Pressemeldung zu ALEX
PM ALEX.PDF
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