ASYL in Kempten
ASYL in Kempten

Ablehnung

Petition, Härtefallkommission was hilft noch, wenn der Asylantrag abgelehnt wurde? Aufzeichnung der Diskussion des Bellevue Heimatministerium mit Bettina Nickel, Mitglied der Bayerischen Härtefallkommission, und Stephanie Schuhknecht, der Vorsitzenden des Petitionsausschusses des Bayerischen Landtags hier.

Vorgehensweise bei Ablehnung des Asylantrags

Auf dem gelben Briefumschlag, in dem die Dokumente vom BAMF ankommen, ist das Datum der Niederlegung vermerkt. Ab diesem Datum haben die Betroffenen nur 7 Tage Zeit, um die entsprechenden Rechtsmittel einzulegen. Daher: Sofort zur Asylsozialberatung oder/und zum Anwalt gehen! Afghanen sollten auf jeden Fall auch zur Asylsozialberatung gehen, um evtl. andere Möglichkeiten zu besprechen, z.B. Kirchenasyl.

 Was tun bei einem negativen Bescheid: Was können Sie tun, wenn Sie einen negativen Bescheid vom BAMF oder eine Abschiebungsandrohung erhalten? Hier finden Sie einige Hinweise des Bayerischen Flüchtlingsrats. Die Hinweise als PDF: deutsch, persisch, englisch, spanisch, französisch.

Arbeitshilfe des Paritätischen zu Widerrufsverfahren: Die vorliegende Arbeitshilfe soll einerseits einen Überblick über die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für Erlöschen, Widerruf oder Rücknahme des Schutzstatus vermitteln. Sie soll andererseits aber auch über die wesentlichen verfahrensrechtlichen Bestimmungen für die Aberkennung eines einmal erteilten Schutzstatus informieren.

Die Internetseite Startfinder ist Teil des BMZ-Programms Perspektive Heimat, das Menschen ohne Bleibewunsch und/oder ohne Bleibeperspektive in Deutschland informiert und nach der Rückkehr in ihr Herkunftsland unterstützt sowie Startchancen in ausgewählten Ländern schafft. Die Angebote in den Herkunftsländern können unabhängig davon in Anspruch genommen werden, ob die Rückkehr freiwillig erfolgt ist oder nicht. Die Teilnahme an beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen in Deutschland ist unabhängig vom Aufenthaltsstatus möglich. Weiter Infos unter www.startfinder.de

Wir raten allen vollziehbar ausreisepflichtigen Flüchtlingen, sich von Anwältin/innen oder Beratungsstellen informieren und beraten zu lassen, um eine mögliche Gefährdungslage abzustecken und weitere aufenthaltsrechtliche Perspektiven oder die Möglichkeit der freiwilligen Rückkehr zu besprechen.

Es gibt bezüglich der Rückführung abgewiesener Senegalesen ein eigenes Konzept: www.centre-sen-creatif.com 

Welcome to Europe - Abschiebungen in ein anderes EU-Land:

„Wir haben versucht, Informationen gegen die Angst zusammenzustellen, kombiniert mit konkreten Hinweisen, zur Vorbereitung auf das Asylverfahren und auf welchen Wegen sich ein Bleiberecht erkämpfen lässt. Diese Informationen finden sich in einer aktualisierten Version auf w2eu.info, dem Webguide von Welcome to Europe. 

 ZAB-Zentrale Ausländer-Behörde

Vorgeschlagenen Handlungsweisen der Asylsozialberatung für die persönliche Vorsprache in der ZAB, nachdem Handys überprüft und Asylbewerber unter Druck zu Unterschriften genötigt wurden:

  • Das Handy/ Smartphone bleibt an dem Tag am Besten zu Hause.
  • Keine Rücknahme des Asylantrags bei der Vorsprache, keine Unterschriften. Im Zweifelsfall Dokumente mit nach Hause bringen und der Asylsozialberatung oder dem Anwalt vorlegen.
  • Bei evtl. angedachter freiwilliger Ausreise nicht über die ZAB ausreisen, sondern über die zrb Südbayern in Augsburg/Kempten für eine Ausreise in Würde.
  • Kontakt mit der Botschaft erst nach rechtskräftigem Abschluss des Asylverfahren aufnehmen, es sei denn, eine freiwillige Ausreise wird gewünscht.
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