ASYL in Kempten
ASYL in Kempten

Anerkennung und Arbeitsmarktintegration

 

Durch das im August 2023 verabschiedete "Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung" hatte sich zunächst die Möglichkeit ergeben, dass Asylsuchende künftig auch aus dem laufenden Asylverfahren heraus Zugang zu einer Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft (§ 18a und § 18b AufenthG) erhalten hätten. Dies hat die Gesetzgebung nun – noch vor dem Inkrafttreten der geplanten Neuerung im März 2024 – wieder zurückgenommen: Asylsuchende, deren Asylverfahren noch läuft, sind demnach durch eine Änderung des § 10 Abs. 1 AufenthG ausdrücklich wieder von der Fachkräfteregelung der §§ 18a und 18b AufenthG ausgeschlossen (siehe dazu auch unsere Meldungen vom 17.11.2023 und die Arbeitshilfe der GGUA Flüchtlingshilfe, Link in der Meldung vom 3.1.2024).

 

Die Beschäftigungsduldung nach § 60d Aufenthaltsgesetz wurde entfristet: Die Beschäftigungsduldung war im Jahr 2019 beschlossen und zum Jahresbeginn 2020 eingeführt worden. Demnach kann Personen, die bereits seit mindestens 18 Monaten eine Beschäftigung ausüben, unter einer Reihe weiterer Bedingungen eine Duldung für 30 Monate erteilt werden. Damit soll den Beschäftigten ebenso wie den Betrieben, in denen sie arbeiten, mehr Rechtssicherheit verschafft werden und nach Ablauf der 30 Monate soll der Übergang in eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration) ermöglicht werden

Für Pflegekräfte (ab B1 nach GER) Ein Tag Deutsch in der Pflege: Hier - Lernspiel für die Pflegeberufe anstreben oder ausüben und ihre Deutschkenntnisse mit Bezug auf die Tätigkeit verbessern möchten - Verfügbar als Smartphone-App (Android, iOS) und über Web-Browser.

Vokabelflyer für Post und Zustelldienste: „Gemeinsam mit der DHL Group hat das NETZWERK zwei Wörterbücher erstellt. Darin werden wichtige deutsche (Fach-) Begriffe in der Post und Zustellung in die Sprachen Deutsch, Englisch, Arabisch, Farsi, Tigrinya, Ukrainisch, Russisch und Türkisch übersetzt. Den Vokabelflyer zum Download finden Sie  >> hier.“

Coaching to Work: Das IQ-Netzwerk bietet Coaching für Menschen aus dem Ausland an, die nun in Deutschland leben, eine Arbeit finden oder sich beruflich weiterentwickeln möchten. Für das Coaching ist mindestens das deutsche Sprachniveau A2 erforderlich. Die:der Coach:in begleitet und unterstützt u.a. bei der Berufsorientierung und bereitet auf Vorstellungsgespräche vor. Nähere Informationen finden sich hier.

Integration internationaler Ärzt:innen - VIA-Lehrgang MEDVIAS zur Vorbereitung der Fachsprachprüfung und Kenntnisprüfung: Beginn 04.09.2023. Infos im Anhang.

Start-Stipendium – der dreijährige Bildungs- und Engagementbooster: das Stipendium bietet eine persönliche Betreuung sowie Workshops und Seminare in der Nähe des Wohnortes und eine finanzielle Förderung für zugewanderte Jugendliche ab 14 Jahren, die noch mindestens 3 Jahre zur Schule gehen. Weitere Informationen hier.

 

SABA digital – Bildungsstipendium für Frauen mit Flucht- und Migrationserfahrung zum Nachholen eines Schulabschlusses:  

Ab sofort sind Bewerbungen für das SABA-Bildungsstipendium für das Sc

mit Flucht- und Migrationserfahrung zum Nachholen eines Schulabschlusses:  

Ab sofort sind Bewerbungen für das SABA-Bildungsstipendium für das Schuljahr 2023/24 möglich. SABA begleitet Menschen ab 18 bis ca. 35 Jahren mit Migrations- und Fluchterfahrung auf ihrem Weg zu einem qualifizierten Schulabschluss: Digital-Stipendium für Frauen* aus ganz Deutschland.

Bewerbungen können bis Ende Mai eingereicht werden. Weitere Informationen hier: Bewerbung bei beramí berufliche Integration e.V.. Infoblatt im Anhang.

Online-Infotermine:

19.04.2023, 16 – 17 Uhr mit Anne Wolter und Olivia Sarma

Für den Termin: Zoom-Link, Meeting-ID: 814 6076 2833, Kenncode: 826321

Rückfragen bei Frau Schreiner (069/ 91301016) oder per E-Mail (schreiner@berami.de).

Rassismus am Arbeitsplatz entgegenwirken: Das Projekt United! Gemeinsam gegen Rechtsextremismus sensibilisiert für Rassismus und Rechtsextremismus am Arbeitsplatz und vermittelt Wissen im Umgang mit Diskriminierungen im Arbeitskontext. In diesem Zusammenhang ist die "IT WORKS! Die Gesicht Zeigen!-Box für Respekt und Wertschätzung am Arbeitsplatz" entstanden. Sie beinhaltet interaktive Methoden, um Einschätzungen, Haltungen und Fragen zu Rassismus, Diskriminierung und Rechtsextremismus am Arbeitsplatz zu diskutieren und auszutauschen. Zur Box geht es hier.

Berufsanerkennung über Fachstelle IQ: Berufsschaubilder aktualisiert und übersetzt: Die Berufsschaubilder stellen den Anerkennungsprozess in ausgewählten Berufsbereichen grafisch dar, sodass er gut nachvollziehbar ist. Die Schaubilder liegen in aktualisierter Form und neben Deutsch auch auf Englisch, Russisch und Ukrainisch vor: Hier.

Forschungsbericht: Menschen mit Migrationshintergrund und Geflüchtete in Bayern und ihre Bedeutung für den bayerischen Arbeitsmarkt: Der demografische Wandel stellt Bayern in den nächsten Jahrzenten vor große Herausforderungen. Um das Wirtschaftswachstum in Bayern aufrechtzuerhalten, ist neben einer weiteren Aktivierung des bisher ungenutzten Arbeitspotentials der deutschen Bevölkerung eine umfangreiche Zuwanderung erforderlich. Basierend auf den Datenanalysen hat dieser Bericht Empfehlungen für die Integrations- und Einwanderungspolitik in Bayern entwickelt. Weitere Infos hier, zum Bericht hier (11/2022).

Wie lange dauert die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen?: Analysen zur Verfahrensdauer anhand der amtlichen Statistik für die Jahre 2017 bis 2021 vom BIBB hier.

 Um in Deutschland als Fachkraft zu arbeiten, ist eine Anerkennung der ausländischen Qualifikation oft notwendig oder hilfreich. Die Fachberater*innen von MigraNet – IQ-Netzwerk Bayern bieten im Rahmen der Refugee Week Augsburg kostenfreie Informationsveranstaltungen zum Thema Anerkennung ausländischer Qualifikationen an. Die Veranstaltungen richten sich an:

Ehrenamtliche und andere Unterstützer*innen

Ratsuchende aus der Ukraine (Veranstaltungen auf Deutsch und Ukrainisch)

Ratsuchende mit anderen Sprachkenntnissen (Veranstaltungen auf Englisch)

ð  01.07.2022 15:30 -17:00: Deutsch und Englisch

ð  07.07. und 20.07.2022 15:00 -17:00: Deutsch und Ukrainisch

ð  26.07.2022 15:00 -16:30: Englisch

Wo: Café Tür an Tür, Wertachstr. 29, Augsburg.

Hier finden Sie alle Informationen zu den Terminen. Bitte beachten Sie, dass für die Veranstaltungen für Ehrenamtliche und anderen Unterstützer*innen eine Anmeldung nötig ist.

kostenlose Lern-App Lunes: mit Lunes soll Menschen mit Deutsch als Zweit- oder Fremdsprache das Erlernen von berufsspezifischen Vokabeln erleichtert werden. Sie richtet sich an Personen, die gerade den Beruf erlernen oder den Einstieg in einen Beruf finden. Weitere Infos: hier.

Weiterbildungsprojekt "PROFI in MINT" der Universität Bayreuth: das Programm unterstützt geflüchtete Akademiker:innen aus dem MINT-Fachbereich (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik) bei ihrem Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt. Am 25.04.22 startet das Projekt mit einigen inhaltlichen Anpassungen in seinen vierten Durchlauf. Die Teilnahme für akademische Geflüchtete ist kostenfrei. Die Kurse werden weiterhin im Online-Format abgehalten. Die Bewerbungsfrist für die Teilnahme im Sommersemester 2022 wurde bis zum 15.04.2022 verlängert. Weitere Infos im Anhang.

Broschuere_PROFI in MINT-1.pdf
PDF-Dokument [851.9 KB]

Unterstützung bei der Arbeitsmarkintegration von Geflüchteten: das Projekt Netzwerk Integration Netwin³ stellt zum einen rechtliche Informationen rund um die Arbeitsmarktintegration als auch Videos mit Informationen für Geflüchtete über das Thema Arbeit in verschiedenen Sprachen zur Verfügung: hier.

Talent Integration Network – Talentegrate für geflüchteten Akademiker:innen: ein innovatives Angebot, welches geflüchteten Akademiker:innen ein Sprungbrett in den deutschen Arbeitsmarkt bietet.

"Das 18-monatige, vergütete Rotationspraktikum in verschiedenen Einsatzbereichen fokussiert eine Festanstellung bei einem der drei beteiligten Unternehmen Adidas, Siemens und Schaeffler. Es bietet die einmalige Chance für die Teilnehmenden, neue Qualifikationen zu erwerben und einschlägige Berufserfahrung zu sammeln."

Alle Infos zu Talentegrate: hier.

Eine online Infoveranstaltung findet für alle Interessierten am

Di, 01.02.2022, 16:00 – 18:00 Uhr statt. Um sich anzumelden, schicken Sie bitte bis zum 31.01.2022 eine E-Mail an bewerbung@talentegrate.de.

Die Bewerbungsfrist für die Kandidat:innen endet am 28.02.2022. Programmstart ist Frühjahr 2022.

#NUiFerklärt  alles wichtige rund um die Arbeitsmarktintegration Geflüchteter kompakt und informativ in einem kurzen Online-Format zusammengefasst.

Termine:

Do, 27.01.2022, 10:30 – 11:00 Uhr: Wer darf wann arbeiten?

Do, 03.02.2022, 10:30 – 11:00 Uhr: Ausbildungsduldung und Beschäftigungsduldung.

Do, 10.02.2022, 10:30 – 11:00 Uhr: Prüfungsvorbereitung von Azubis

Do, 17.02.2022, 10:30 – 11:00 Uhr: Fördermöglichkeiten für die Ausbildung

Do, 24.02.2022, 10:30 – 11:00 Uhr: Mitwirkungspflichten und Identitätsklärung

Do, 03.03.2022, 10:30 – 11:00 Uhr: Wohnsitzauflage und Residenzpflicht

Kostenlos. Anmeldung für einzelne oder alle Seminare: hier.

Warnung vor Internet FAKE-Seite Amtsweg.com für Führungszeugnisse: Gegen eine Gebühr von 13,- Euro bekommt man dort nur einen Ratgeber im PDF-Format, in dem beschrieben wird, wie man das Führungszeugnis beantragen kann. Widerruf ist leider ausgeschlossen. Ein Führungszeugnis muss immer persönlich beim Einwohnermeldeamt beantragt werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Beratung.

Jobbegleiter für Menschen mit Fluchthintergrund - aktueller Flyer hier.

Bleibeperspektiven durch Arbeit und Ausbildung in Bayern: das Bayerische Netzwerk für Beratung und Arbeitsvermittlung für Flüchtlinge (BAVF) hat zwei neue Flyer herausgegeben. Bleibeperspektiven durch Arbeit und Ausbildung in Bayern hier. Bleiberecht durch die Ausbildungsduldung in Bayern hier.

 

Mindesteinkommen und Sicherung des Lebensunterhalts bei Aufenthalten zu Bildungs-und Erwerbszwecken: die Arbeitshilfe vom IQ Netzwerk Niedersachsen finden Sie hier.

Arbeitshilfe: Ausbildung und Arbeit als Wege zu einem sicheren Aufenthalt? Die Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung vom Paritätischen:
hier. (Achtung: 88 Seiten)

Jugendberufshilfe für junge Geflüchtete -  Eine Orientierungshilfe für Fachkräfte und Begleitpersonen. Die Publikation vom Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. finden Sie hier.

Beschäftigung von Fachkräften mit ausländischen Berufsabschlüssen: Antworten und Informationen hier.

Hinweise zum seit 01.03.2020 in Kraft getreten Fachkräfteeinwanderungsgesetz und gesetzliche Änderungen bei der Förderung der Aus- und Weiterbildung vom Münchner Flüchtlingsrat im Anhang.

Das BMI hat Empfehlungen zum behördlichen Vorgehen bei Ausbildungs- und Beschäftigungsduldungen veröffentlicht, mit denen aufenthaltsrechtliche Nachteile aufgrund der Corona-Pandemie vermieden werden sollen. Eine Zusammenfassung von Asyl.net finden Sie: hier.

Die wichtigsten Eckpunkte zur Beschäftigungsduldung werden in diesem 5 Minuten Video vom Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge erklärt: hier.

Beschäftigungsduldung: bei Einreise bis zum 31.12.2016 und noch keinem Beschäftigungsverhältnis am 01.01.2020 muss die Identität spätestens bis zum 30.06.2020 geklärt sein. Bei Einreise zwischen dem 01.01.2017 und dem 01.08.2018 muss die Identität ebenfalls bis zum 30.06.2020 geklärt sein. Weitere Infos im Newsletter der Kanzlei Haubner & Schank im Anhang.

Im Februar wurde die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) in Bonn eröffnet. Die Einrichtung soll Arbeitskräfte aus Drittstaaten dabei unterstützen, ihre Berufsabschlüsse in Deutschland anerkennen zu lassen. Homepage der ZSBA: hier.

Am 01.03.2020 trat das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Anbei alle Fakten und Zahlen zum Gesetz.

Fachkraefteeinwanderungsgesetz.pdf
PDF-Dokument [393.5 KB]

Seit dem 1. Januar 2020 ist die Beschäftigungsduldung in Kraft getreten. Geduldete, die gewisse Auflagen erfüllen, bekommen für 30 Monate einen Aufenthaltsstatus. Informationen zu den Voraussetzungen und der Beantragung erhalten Sie: hier.

Neues Beratungsangebot „Faire Integration“ in Augsburg für Geflüchtete, die sich bezüglich der Rechte auf dem deutschen Arbeitsmarkt beraten lassen wollen. Weitere Informationen im Flyer anbei.

Die Anerkennungsberatung, die Herr Sami Ibrahim im Haus International durchgeführt hat, wird seit 01. Oktober 2019 nicht mehr angeboten. Beratung und Unterstützung bei der Anerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen, schulischen und akademischen Qualifikationen finden Sie bei den örtlichen Migrationsberatungsstellen, sowie bei der Anerkennungsberatung von „Tür an Tür“ in Augsburg. Info hier.

In der Reihe "Zur Sache" gibt es von unserVETO wieder eine neue Argumentationshilfe. Sie thematisiert die Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt: hier.

Arbeitsmarktzugang für Geduldete und Gestattete: Die wichtigsten Gesetzesänderungen für die Praxis finden Sie hier vom bayerischen Flüchtlingsrat.

Das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderte BQ-Portal – Das Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen hilft Unternehmen und Kammern, ausländische Berufsabschlüsse besser bewerten zu können und leistet damit einen Beitrag zur Fachkräftesicherung in Deutschland. Das BQ-Portal bietet Informationen zu ausländischen Berufsbildungssystemen und Berufsqualifikationen, die in Deutschland im Bereich der dualen Aus- und Fortbildungsberufe angesiedelt sind. Die sogenannten Ländersteckbriefe sollen Unternehmen dabei helfen, sich  ein besseres Bild von den Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnissen künftiger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu machen. Diese Woche sind sieben Ländersteckbriefe online gegangen: hier.  

Newsletter der Kanzlei Haubner&Schank zum Thema "Beschäftigungserlaubnisse" anbei.

"Die neue gesetzliche Regelung im § 61 AsylG macht wieder Hoffnung für die Beantragung von Beschäftigungserlaubnissen."

Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz in Kraft seit 01.08.2019:

Alle Ausländerinnen und Ausländer, die in Deutschland leben, können während einer betrieblichen Berufsausbildung unterstützt werden. Bisherige Einschränkungen und Differenzierungen aufgrund Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus oder Voraufenthaltszeit in Deutschland entfallen grundsätzlich. Asylbewerber/innen sowie Geduldete in Ausbildung oder Studium können (aufstockende) Leistungen zur Lebensunterhaltssicherung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Ausländerbezogene Differenzierungen nach Staatsangehörigkeit entfallen weitgehend für BvB und AsA. Für Gestattete und Geduldete ist der Zugang zur Ausbildungsvorbereitung ebenfalls ausgeweitet worden, es gelten aber weiterhin zusätzliche Voraussetzungen. Weitere Infos hier.

App "Anerkennung des Berufs in Deutschland"

Für Geflüchtete, die im Heimatland einen Beruf gelernt oder studiert haben, kann die Anerkennung dieser Qualifikation wichtig sein, um in Deutschland Arbeit zu finden. Die App "Anerkennung in Deutschland" informiert über dieses Thema und gibt Orientierung. Sie steht als Download für Android, iOS und Windows-Phone zur Verfügung. Die meisten Informationen stehen auch offline zur Verfügung, einige Funktionen benötigen aber einen Internetzugang.

Neben Deutsch wird die App in den folgenden Sprachen angeboten: Englisch, Arabisch, Farsi, Dari, Paschtu, Tigrinya. Zusätzliche Informationen finden Sie hier.

Auf ehrenamtliche Initiative hin fand am 08.03.19 ein Gespräch mit Alexander Hold - Freie Wähler Kempten, MdL und dritter Vizepräsident des Landesparlaments -  in Kempten statt. Gesprächsinhalte waren unter dem Aspekt Abschiebung und Erteilung von Arbeits- bzw. Ausbildungsgenehmigungen: Fachkräftemangel, Pflegenotstand, Schul-Abschlüsse, sowie Führerschein und Integrationsleistung.

Wichtig: Alle  Anträge auf Ausbildungs- und Arbeits-Genehmigungen und Ausbildungsduldung sollten erst mal auf offiziellen Weg über das zuständige Ausländeramt beantragt werden (Hinweis auf die neue Vollzugshinweis-Verordnung nicht vergessen). Falls die Genehmigungsanträge abgelehnt werden, bitte an Marlies Stubenrauch vom Helferkreis Freudental (für die Region Allgäu) weiterleiten: Es wurde mit Herrn Hold vereinbart, dass sie die Fälle nochmals sammelt, prüft und dann an Herrn Hold weiterreicht. E-Mail-Adresse: marlies.stubenrauch[at]gmx.de.

von "Unser Veto"
2019__03_14_Arbeit_und_Ausbildung.pdf
PDF-Dokument [176.8 KB]
vom "Bayerischen Landesamt..."
Vollzugshinweise zur Beschäftigung und B[...]
PDF-Dokument [246.6 KB]

Die Vollzugshinweise zur Beschäftigung und Berufsausbildung, die Vorfeldregelung zur Beschäftigungsduldung ("Ermessensduldung") und die Übersicht über die Änderungen (unser Veto: 2019_03_14_Arbeit und Ausbildung) finden Sie im Anhang. Bitte kommen Sie bei Fragen zur Asyl- und Integrationsberatung!

3+2-Regelung: Anforderungen an "+2": Die ersten Erfahrungen zeigen: Auch bei der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis im Anschluss an die Ausbildungsduldung gibt es Punkte zu beachten. Übersicht hier.

Duldung für einjährige Pflegehelferausbildungen: Laut eines Schreibens des StMI, das an die entsprechenden Behörden adressiert ist, gibt es angesichts des Fachkräftemangels in Pflegeberufen auch die Möglichkeit, dass die Ausländerbehörde für einjährige schulische Pflegehelferausbildungen eine Duldung (nach negativem Ausgang des Asylverfahrens) erteilt, sofern die Pflegehelferausbildung noch während des laufenden Asylverfahrens aufgenommen wird. Zwar ist die schulische Pflegehelferausbildung nicht zustimmungspflichtig durch die Ausländerbehörde, wohl aber die erforderlichen betrieblichen Praktika, so dass hierfür rechtzeitig die Erlaubnis durch die Ausländerbehörde eingeholt werden muss. Nach Abschluss der Helferausbildung kann eine reguläre Ausbildung zur Pflegefachkraft begonnen werden, für die dann die Ausbildungsduldung im Sinne der "3+2"-Regelung erteilt werden kann.

Jugendmigrationsdienst: Alle anerkannten Flüchtlinge von 12 bis 27 Jahren (ggf. mit Eltern) können diese kostenlose Beratung in Anspruch nehmen. Es gibt u.a. eine umfassende Beratung zur Aus- und Weiterbildung und Finanzierung, und auch Unterstützung bei Bewerbungen und Lebensläufen. Kontakt: JMD, Christine Floh, 0151/12263282, Katharina Fedan, 0175/2253001, Jutta Stark, 0160/99847939. Sprechzeiten: Mi: 17 – 20 Uhr, Do: 10 – 12 Uhr in der Poststr. 13 in Kempten. Termine für Sonthofen, Kaufbeuren, Memmingen und Lindau können vereinbart werden unter: 0831/9606 1596. Mail: jmd@ejv-ke-oa.de.

 Projekt Fit4Work in Dietmannsried (auch für Nachbarorte und Kempten offen): Das Projekt ist sehr interessant für Geflüchtete, die nichts zu tun haben, um Deutsch zu lernen und handwerkliche Kenntnisse zu erlagen. Geplant ist auch eine  hauswirtschaftliche Gruppe. Im Anhang finden Sie die Projektbeschreibung von Fit4Work in Dietmannsried und Überlegungen und Hilfestellung für Teilnehmer/innen z.B. aus Kempten, die dezidiert auch eingeladen sind. Für Rückfragen steht Heinroth@diakonie-kempten.de  gerne zur Verfügung.

Fit4Work Beschreibung.pdf
PDF-Dokument [405.3 KB]

Praktikumsbörse Sprungbrett into work: bietet für Geflüchtete noch Praktikumsplätze in ganz Bayern in den Sommerferien an (s. Anhang). Info unter: https://www.sprungbrett-intowork.de/fluechtlinge/?no_cache=1

NEU: MYSKILLS: Kompetenztest der Arbeitsagentur: Dauer ca. 4 Std in verschiedenen Sprachen (auch Arabisch, Persisch etc.), ca. 100 Fragen zu 30 verschiedenen Berufen, danach wird ein Zertifikat ausgestellt auf dem ersichtlich ist, welche Kompetenzen im jeweiligen Beruf ausgeprägt sind, wie diese erworben wurden ist irrelevant, Zielgruppe sind Menschen, die Kenntnisse/Berufserfahrung, aber keine Zeugnisse/Zertifikate haben. Termin bei der Arbeitsagentur vereinbaren.

Ausbildung und Arbeit in der Hotellerie und Gastronomie: Da der Tourismus in Bayern enorm wächst, benötigen Hotels und Restaurants dringend Auszubildende und Mitarbeiter. Ein Flyer der Integrationsbeauftragten Fr. Schreyer informiert über die Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten in dieser Branche: Denn die beruflichen Chancen, die die Hotel-und Gaststättenbranche bietet, blieben noch viel zu oft ungenutzt. Der Flyer soll künftig in mehreren Sprachen veröffentlicht werden. Als pdf-Datei abrufbar hier.

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