ACHTUNG: Laut No Border Assembly gibt es Hinweise für Sammelabschiebungen nach Nigeria am 15.10.2023, nach Gambia am 25.09.2024 und nach Pakistan am 08.10.2024.
Bayerischer Flüchtlingsrat:
"Für Geflüchtete, deren Asylverfahren und Klage abgelehnt sind, besteht die mögliche Gefahr einer Abschiebung. Wir raten deshalb allen vollziehbar ausreisepflichtigen Geflüchteten, sich von Anwält:innen oder Beratungsstellen informieren und beraten zu lassen. Besonders empfehlen wir darauf zu achten, dass die Ausländerbehörden über bestehende Krankheiten, bevorstehende Ausbildungsaufnahmen und auch andere Integrationsleistungen informiert sind."
Bitte wenden Sie sich auch an die Zentrale Rückkehrberatung zur freiwilligen Rückkehr von Caritas und Diakonie:
Region Allgäu: Fabian Doser, Hirnbeinstr. 3 in 87435 Kempten, Tel. 0831 51210550, mail: f.doser(at)zrb-suedbayern.de. Infos: www.zrb-suedbayern.de - Infomaterial und Flyer in verschiedenen Sprachen: hier.
Zur Online-Beratung hier.
Wer in Abschiebehaft am Münchner Flughafen sitzt kann hier anrufen (es gibt dort Telefone und die Möglichkeit mit dem Handy zu telefonieren):
Astrid Schreiber - Tel: 0159 06758917 - mail: astrid.schreiber(at)muenchner-fluechtlingsrat.de.
BAMF plant Dublin-Überstellungen nach Griechenland: Personen aus bestimmten Herkunftsländern sollen im Rahmen des Dublin-Verfahrens wieder nach Griechenland abgeschoben werden. Dem BAMF zufolge akzeptiere Griechenland wieder Rückführungen von Einzelpersonen aus den Herkunftsländern Algerien, Marokko, Pakistan und Bangladesch. (Quelle: Asyl.net)
Neue "Informationen gegen die Angst" über Abschiebungen nach Pakistan: Welcome 2 Europe hat neue Informationen gegen die Angst veröffentlicht. In der neuen Broschüre geht es um Abschiebungen nach Paktistan - Wieviele gab es, wer ist vielleicht gefährdert, was kann getan werden: hier.
Pakistan: Achtung: Der Flüchtlingsrat rät pakistanischen Flüchtlingen, keine Blankounterschriften abzugeben:
„Nach uns vorliegenden Berichten kooperiert die pakistanische Botschaft bei der Passbeschaffung mit deutschen Behörden, stellt aber Bedingungen für die Passerteilung, die aus rechtsstaatlicher Sicht überaus problematisch sind. Die pakistanische Botschaft verlangt u.a. für die Abfassung eines sog. Affidavit, dessen Text den deutschen Behörden nicht vorgelegt wird, die Einsendung eines weißen Blattes mit Blankounterschrift. Das Einfordern einer Blankounterschrift verstößt unseres Erachtens offensichtlich gegen deutsches Recht. Wer eine Blankounterschrift abgibt, verwirkt alle seine Möglichkeiten, die Erklärung über der Unterschrift in irgendeiner Form anzugreifen. Dies gilt erst recht, wenn - wie uns aus anderen Bundesländern berichtet wurde - Unterschriften aus anderen vorliegenden Dokumenten "herauskopiert" und ohne das Wissen der Betroffenen verwendet werden.“