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Irak

Freiwillige Ausreise - erster europäischer Rückkehrflug landet im Irak: Um rückkehrinteressierten Migrantinnen und Migranten eine geförderte freiwillige Ausreise in den Irak zu ermöglichen, haben Belgien, Deutschland, Frankreich und die Niederlande in Kooperation mit der Internationalen Organisation für Migration (IOM) erstmals einen gemeinsamen europäischen Rückkehrflug organisiert. Weitere Infos in der Pressemitteilung vom BAMF vom 03.09.2020: hier.

Vermehrt Abschiebungen in den Irak:

„…Antwort aus dem bayerischen Innenministerium aus der hervorgeht, dass der Irak auch Personen ohne Straftaten aufnimmt und somit Abschiebungen in den Irak generell möglich sind: Allgemein kann noch ausgeführt werden, dass Einschränkungen hinsichtlich Rückführungen in den Irak zuletzt nur den Bestimmungen des Herkunftslandes unterlagen, d.h. insofern Einschränkungen bestanden, wurden diese nicht durch deutsche Behörden vorgegeben. Die Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht ist die alleinige Voraussetzung, um aufenthaltsbeendende Maßnahmen zu veranlassen. Rückführungen in den Irak erfolgen dabei grundsätzlich in Absprache mit den irakischen Behörden. Aktuell bestehen von irakischer Seite keine Beschränkungen mehr, wonach nur Personen, die strafrechtlich in Erscheinung getreten sind, in den Irak zurückgeführt werden dürften.“

Bayerischer Flüchtlingsrat: „Teilt uns bitte mit, wenn euch Fälle bekannt sind, in denen irakische Personen mit Duldung, Pass vorliegend, straffrei betroffen sind von Duldungsentzug, Abschiebeandrohungen oder auch bei euch bekannten Abschiebungen. Schreibt uns dazu eine email an kontakt@fluechtlingsrat-bayern.de mit Betreff: Rückmeldung zu Irak Abschiebungen.

Geflüchtete aus dem Irak, die keine Straftaten begangen hatten, konnten sich bislang ziemlich sicher fühlen. Es kann sein, dass es damit bald vorbei ist. […]

Deshalb: Viele Iraqis sind etabliert, haben eine Arbeit und ggfalls eine eigene Wohnung und wissen gar nicht, dass sie möglicherweise gefährdet sind, weil sie noch immer eine Duldung haben. Bitte alle diese Menschen informieren und bitten, baldmöglichst eine anwaltliche Beratung aufzusuchen.“

 "Vor einigen Jahren wussten eigentlich alle Iraker/innen, dass es einen Abschiebungsstopp für den Irak gibt (außer bei Straftätern und Gefährdern). Die allgemeine Abschiebungsdebatte und die mangelnde Information durch die Ausländerbehörden, die sehr viel Druck in Richtung freiwillige Ausreise aufbauen, hat dieses Wissen anscheinend verlorengehen lassen." Im Anhang ein ausführlicher Newsletter zu diesem Thema von der Kanzlei Haubner und Schank.

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