ASYL in Kempten
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Papiere, Identitätsklärung

Übernahme der Kosten bei der Passbeschaffung: die Arbeitshilfe der Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender finden Sie hier.

Schlichterspruch zur Eröffnung eines Basiskontos bei Vorlage einer Fiktionsbescheinigung: in Anbetracht der geringen Gefährlichkeit eines Basiskontos ist der Schlichter zu dem Ergebnis gekommen, dass zur Legitimation auch eine Fiktionsbescheinigung ausreichend sein muss, ohne dass die Interessen und Pflichten der Bank verletzt werden. Weitere Infos: hier.

Leben ohne Papiere - Irreguläre Migranten: der Mediendienst Integration hat auf seiner Homepage viele wichtige Informationen zu dem Thema zusammengestellt hier.

Mitwirkungspflichten bei der Identitätsklärung für Menschen im Asylverfahren und in Duldung. Die Arbeitshilfe vom Projekt BLEIBdran ist in den Sprachen Arabisch, Dari, Deutsch, Englisch und Türkisch verfügbar hier.

Arbeitshilfen zur Identitätsklärung: Asylsuchende, Personen mit einer Duldung und Schutzberechtigte stehen immer mehr unter Druck, einen (Reise-)Pass oder sonstige Identitätsnachweise zu beschaffen. In vielen Fällen ist es schwierig oder unmöglich, einen Pass und/oder Identitätsnachweise zu beschaffen. Der BumF hat eine hilfreiche Übersicht relevanter Arbeitshilfen zum Thema erstellt: hier.

Arbeitshilfe: Passpflicht, Mitwirkungspflicht zur Passbeschaffung und Identitätsklärung am Beispiel Gambia hier.

Tazkira-Beschaffung: Der Münchener Flüchtlingsrat hat einen positiven Erfahrungsbericht zur Tazkira-Beschaffung über das Büro KHAWAR in der Kronstadter Straße 8 (nicht 4, wie auf der Website angegeben), München, erhalten. Die Bearbeitungsdauer betrug in diesem Einzelfall drei Monate, dabei war ein Vorschuss von 150,- € und bei Abholung eine weitere Zahlung von 200,- bis 300,-€ nötig.

 

Tazkira-Beschaffung: Verfahren über Antragstellung bei der Afghanischen Botschaft:

Der afghanische Konsul hat dem Landesamt für Ausländerangelegenheiten in Schleswig Holstein (LfA) zwei Wege aufgezeigt, wie die Tazkira alleine über die Afghanische Botschaft erhalten werden kann. Dazu schrieb das LfA am 27.03.2019 an die Ausländerbehörden:

"Sollten keine Sachbeweise für eine afghanische Staatsangehörigkeit vorliegen und wird die Beschaffung eines Passes begehrt, kann der afghanische Staatsangehörige selbst über das Internet: www.botschaft-afghanistan.de einen Termin bei der Botschaft in Berlin vereinbaren, an dem er dann im Konsulat vorstellig wird und unter Begleitung zweier afghanischer Zeugen seine Tazkira beantragt. Die beiden Zeugen müssen dann die afghanische Staatsangehörigkeit in einem Protokoll bezeugen, das Protokoll unterschreiben und mit Fingerabdruck bestätigen. Nach einem anschließend persönlich geführten Interview mit dem Konsul kann die afghanische Staatsangehörigkeit festgestellt und der Antrag auf Erteilung einer Tazkira angenommen werden. Nach ungefähr 6 Wochen muss der afghanische Staatsangehörige erneut im Konsulat vorsprechen, um dann seinen Antrag auf Erteilung eines Reisepasses zu stellen. Die Ausstellung des Reisepasses kann mehrere Monate dauern."

Bedingungen für die Zeugen: Sie müssen volljährig sein, afghanische Ausweisdokumente (Tazkira und/oder Reisepass) und einen deutschen Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis) besitzen. Ein weiterer Weg ist zudem, mittels einer Kopie der Tazkira eines Verwandten väterlicherseits! die Tazkira an der Botschaft zu beantragen. Dabei sei es unerheblich, ob der/die Verwandte sich derzeit in Afghanistan oder Deutschland aufhält. (Quelle: Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.).

Laut Stephan Dünnwald vom Bayerischen Flüchtlingsrat müßte dieses Verfahren auch für das Konsulat in München anwendbar sein.

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