Wichtig: Am 16. Januar 2024 hat nun der EuGH geurteilt, dass häusliche Gewalt gegen Frauen ein Schutzgrund im Asylverfahren sein kann. Das aktuelle Urteil des EuGH vom Januar 2024 ist bahnbrechend für den Schutz von Frauen und der Anerkennung von geschlechtsspezifischen Fluchtgründen. Eine Einigung auf eine gemeinsame europäische Fassung der neuen Richtlinie zum Schutz von Frauen vor Gewalt vom 7.2.2024 löste zum Teil viel Kritik aus. Die Regelungen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt gehen vielen Frauenrechtsorganisationen nicht weit genug.
Gericht stoppt Handydatenauswertung bei Asylsuchenden: die umstrittene Handydatenauswertung von Flüchtlingen verletzt Betroffene in ihren Grundrechten. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin im Falle einer 44-jährigen Afghanin entschieden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Merkblatt vom Verwaltungsgericht München zu Vorsichtsmaßnahmen bei mündlichen Verhandlungen im Zusammenhang mit Corona im Anhang.
Vorbereitung auf die Anhörung beim BAMF:
Informationsfilm in 15 Sprachen unter www.asylindeutschland.de
Zur Vorbereitung auf die Anhörung: Anbei der Standard-Fragenkatalog auf deutsch, englisch, französisch und arabisch. Daneben werden natürlich auch noch individuelle Fragen gestellt. Ebenso ein Vordruck, falls man einen Flüchtling zur Anhörung begleiten möchte.
Übersicht über verschiedene Sprachen:
Hinweisblatt mit Übersetzungen "Ich spreche..." vom BAMF
Leitfragen für die BAMF-Anhörung für Frauen zum Thema weibliche Beschneidung (FGM). Zur Vorbereitung nehmen Sie bitte Kontakt zur Asyl-Beratungsstelle oder zum TAFF-Team auf: Kontakt hier.