Merkblatt vom Verwaltungsgericht München zu Vorsichtsmaßnahmen bei mündlichen Verhandlungen im Zusammenhang mit Corona im Anhang.
Wichtig! Das BAMF verschickt derzeit verschiedene Fragebögen. Vor einer eventuellen Beantwortung sollte Rücksprache mit unseren Berater/innen gehalten werden, da die Antworten oft entscheidend für den weiteren Verlauf des Asylverfahrens sind!
Das BAMF hat verkündet, zunächst bis zum 11. Mai 2020 keine ablehnenden Asyl-Bescheide an Antragsteller/innen ohne anwaltliche Vertretung zu verschicken. Diese Regelung, die bisher bis zum 04. Mai 2020 geplant war, wurde damit um eine Woche verlängert.
Neues Hinweisblatt des Münchner Flüchtlingsrats zu Widerrufsverfahren: "Das BAMF leitet in letzter Zeit vermehrt Widerrufsverfahren ein. Damit werden viele Geflüchtete beunruhigt und fürchten, ihren Aufenthalt zu verlieren. Am Ende werden jedoch nur 1,5% der Aufenthalte tatsächlich widerrufen. Wir haben eine Übersicht über den Ablauf des Widerrufverfahrens und den Handlungsmöglichkeiten erstellt mit der Hoffnung, so mehr Klarheit in das Verfahren zu bringen und nötige Schritte rechtzeitig einleiten zu können." Das Hinweisblatt findet sich hier.
Vorbereitung auf die Anhörung beim BAMF:
Informationsfilm in 15 Sprachen unter www.asylindeutschland.de
Zur Vorbereitung auf die Anhörung: Anbei der Standard-Fragenkatalog auf deutsch, englisch, französisch und arabisch. Daneben werden natürlich auch noch individuelle Fragen gestellt. Ebenso ein Vordruck, falls man einen Flüchtling zur Anhörung begleiten möchte.
Übersicht über verschiedene Sprachen:
Hinweisblatt mit Übersetzungen "Ich spreche..." vom BAMF
Leitfragen für die BAMF-Anhörung für Frauen zum Thema weibliche Beschneidung (FGM). Zur Vorbereitung nehmen Sie bitte Kontakt zur Asyl-Beratungsstelle oder zum TAFF-Team auf: Kontakt hier.
Der Bayerische Flüchtlingsrat
informiert: In den vergangenen Monaten erreichen uns zunehmend Berichte über Probleme
während der Anhörung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, etwa mit DolmetscherInnen oder AnhörerInnen. Aber auch strukturelle Mängel, z.B. bei der Terminvergabe durch das BAMF,
werden vermehrt an uns heran getragen.
Um diese Schwachstellen bei der Anhörung ausfindig zu machen und in BAYERN zu dokumentieren, hat der Bayerische Flüchtlingsrat ein Beschwerdeformular erstellt, welches Sie auf
unserer Homepage finden >>> Bitte beachten Sie, dass es sich bei unserem
Angebot vorrangig um ein Monitoring handelt und keine offizielle und individuelle Beschwerde ersetzen kann. Unser Ziel ist es, Problemlagen zu eruieren und diese dem BAMF rückzumelden oder ggf. damit
an die Öffentlichkeit zu treten. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und nicht ohne Ihr vorheriges Einverständnis an Dritte weitergegeben.
Bekanntmachung des BAMF: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gibt allen Antragstellern aus den Ländern Afghanistan, Syrien, Pakistan und Irak die bereits lange auf Ihren Interviewtermin warten folgendes bekannt: Sollten Sie im Regierungsbezirk Schwaben wohnhaft sein, können Sie sich ab sofort direkt zur Außenstelle Augsburg begeben und dort einen zeitnahen Termin für Ihr Interview bekommen. Wir weisen darauf hin, dass diese Regelung derzeit ausschließlich für die genannten Länder gilt.