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Georgien

ACHTUNG: Laut Bayerischem Flüchtlingsrat gibt es Hinweise, die auf eine Sammelabschiebung hinweisen nach


Georgien am 22.02.2024

Bayerischer Flüchtlingsrat:

"Für Geflüchtete, deren Asylverfahren und Klage abgelehnt sind, besteht die mögliche Gefahr einer Abschiebung. Wir raten deshalb allen vollziehbar ausreisepflichtigen Geflüchteten, sich von Anwält:innen oder Beratungsstellen informieren und beraten zu lassen. Besonders empfehlen wir darauf zu achten, dass die Ausländerbehörden über bestehende Krankheiten, bevorstehende Ausbildungsaufnahmen und auch andere Integrationsleistungen informiert sind."

Bitte wenden Sie sich auch an die Zentrale Rückkehrberatung zur freiwilligen Rückkehr von Caritas und Diakonie:

Region Allgäu: Fabian Doser, Hirnbeinstr. 3 in 87435 Kempten, Tel. 0831 51210550, mail: f.doser(at)zrb-suedbayern.de. Infos: www.zrb-suedbayern.de - Infomaterial und Flyer in verschiedenen Sprachen: hier.

Zur Online-Beratung hier.

Wer in Abschiebehaft am Münchner Flughafen sitzt kann hier anrufen (es gibt dort Telefone und die Möglichkeit mit dem Handy zu telefonieren): 

 Astrid Schreiber - Tel: 0159 06758917 - mail: astrid.schreiber(at)muenchner-fluechtlingsrat.de.

Neue "sichere Herkunftsstaaten": Das "Gesetz zur Bestimmung Georgiens und der Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten" ist am 22. Dezember 2023 im Bundesgesetzblatt erschienen (hier) und trat am 23. Dezember 2023 in Kraft.

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