ASYL in Kempten
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Familiennachzug

BayVGH: Gemeindliche Obdachlosenunterbringung umfasst auch Familiennachzug nach Asylanerkennung: Mit Beschluss vom 15. Februar 2024 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) eine Beschwerde der Gemeinde Eichenau im Landkreis Fürstenfeldbruck zurückgewiesen und damit bestätigt, dass die Gemeinde auch den später nachgezogenen Familienangehörigen eines Flüchtlings eine Obdachlosenunterkunft zuweisen muss. Weiter lesen.

Orientierungshilfe in der psychosozialen Begleitung bei Familiennachzug: die Handreichung, erstellt von BRK, Caritas und Refugio, finden Sie zum Download hier.

Am 15. Mai, anlässlich des Internationalen Tags der Familie, riefen ProAsyl und terres des hommes zur Aktion #Vergissmeinnicht - Familiennachzug jetzt! auf, um die Bundesregierung an ihre Versprechen zur Verbesserung des Familiennachzugs nach Deutschland zu erinnern. Wir haben in Kempten mit MdB Stefan Thomae, FDP, und MdB Christoph Schmid, SPD, gesprochen. Die Posts finden Sie auf unsere Facebookseite Asyl.Migration.Kempten und über Instagram auf Interkulturelles Kempten - und im Anhang dazu einen Presseartikel aus dem Kreisboten.

 BBZ veröffentlicht Flyer und weitere Informationen zum Familiennachzug: die Flyer zum Familiennachzug (Stand Dezember 2022) sind in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Dari/Farsi sowie Arabisch verfügbar: hier.

 Leitfaden "Familienzusammenführungen im Rahmen der Dublin-III-Verordnung": werden schutzsuchende Familien innerhalb Europas getrennt, bietet die Dublin-III-Verordnung die Möglichkeit, eine Zusammenführung in einem Staat zu erreichen. Ein Leitfaden von der Diakonie Deutschland für die Beratungspraxis zu diesem Thema liegt nun in vollständig überarbeiteter Neuauflage vor: hier.

EuGH stärkt das Recht auf Familiennachzug zu anerkannten Geflüchteten in Deutschland: bisher verwehrte Deutschland Minderjährigen den Nachzug von Familienangehörigen von Geflüchteten, wenn die Kinder während des Antragsverfahrens volljährig wurden. Dies, so urteilte nun der Europäische Gerichtshof (EuGH), verstoße allerdings gegen EU-Recht. Entscheidend sei, dass das Kind bei der Asylantragstellung minderjährig war. Weitere Infos hier.

Arbeitshilfe zum Familiennachzug: die von der Caritas veröffentlicht Neuauflage finden Sie hier.

Rundschreiben von RA Heinhold zur Neuregelung der Unterkunftsgebühren, zum Familiennachzug bei Minderjährigen sowie zur Thematik von missbräuchlicher Anerkennung von Vaterschaften: hier.

Hinweise Heinhold 2022-1.pdf
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Ampel-Koalition stärkt Recht auf Familiennachzug: schnellere und digitale Verfahren, Gleichstellung subsidiär Geschützter und Geschwisternachzug: das versprechen SPD, Grüne und FDP im Koalitionsvertrag. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Regelung zum Familiennachzug zu subsidiär Geschützten rechtswidrig: ein aktuelles Gutachten von JUMEN und Pro Asyl stufen die Regelung als rechtswidrig ein und fordern ihre Abschaffung. Weitere Informationen erhalten Sie: hier.

Zerrissene Familien - Praxisbericht und Rechtsgutachten zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten von Pro Asyl (03/2021) hier.

Neuvisierung von Visa zum Familiennachzug: Bereits erteilte Visa zum Familiennachzug, die aufgrund der aktuellen Reisebeschränkungen nicht in Anspruch genommen werden konnten, können durch eine sogenannte Neuvisierung neu ausgestellt werden. Die Frist für die Beantragung der Neuvisierungen wurde nun bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Weitere Infos: hier.

Die Fachinformation des DRK-Suchdienstes zum Familiennachzug von und zu Flüchtlingen (Stand: Juli 2020) finden Sie im Anhang.

Wichtig: Familiennachzug ab sofort wieder möglich: Einreisen ausländischer Familienangehöriger im Wege des Familiennachzugs sind von der Bundesrepublik Deutschland zu wichtigen Gründen für Einreisen aus Drittstaaten erklärt worden. Bitte beachten Sie die nur einmonatige Frist zur Beantragung der Neuvisierung. Sie beginnt zu laufen mit dem Datum der Bekanntgabe auf der Internetseite der jeweiligen Auslandsvertretung. Für Unterlagen, die den Vorgaben entsprechend aktualisiert vorgelegt werden müssen, gilt eine Frist von 3 Monaten ab Stellung des Antrags auf Neuvisierung. Alle weiteren Informationen zum Familiennachzug und zugehörigen Visaverfahren finden Sie im Flyer des Deutschen Roten Kreuz anbei.

Familienzusammenführung_DRK.pdf
PDF-Dokument [193.8 KB]

TIPP: Telefonische Beratung zum Familiennachzug für Geflüchtete: Robert Stuhr steht als Rechtsberater der Caritas bundesweit zu Fragen des Familiennachzugs zur Verfügung. Hotline: Di und Do, 09:00 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr unter Tel. 0761-200-444.

Fördermittel für Flüchtlinge, z. B. für Familienzusammenführungen können hier beantragt werden.

Rechtsprechung: Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Familiennachzug von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (sog. UMFs): Der EuGH hat entschieden, dass minderjährige Asylbewerber, die während des Asylverfahrens volljährig werden, ihr Recht auf Familienzusammenführung behalten. Dieses Recht auf Familiennachzug der zunächst minderjährigen und dann während des Verfahrens volljährig gewordenen Flüchtlinge kann also nicht mit der Begründung abgelehnt werden, dass wegen zwischenzeitlich erfolgter Volljährigkeit ein Familiennachzug nicht mehr möglich ist. Voraussetzung ist allerdings weiterhin, dass der Antrag auf Familiennachzug innerhalb von drei Monaten ab Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gestellt wird.  Details u.a. hier.

 Das Familienunterstützungsprogramm der IOM ist nun auch in Deutschland per Telefon erreichbar, um syrische und irakische Familien beim Familiennachzug nach Deutschland zu unterstützen. Die Nummer lautet 0049 151 176 604 42. Flyer FAP dt./arab. im Anhang.

FAP Flyer - (DE-AR).pdf
PDF-Dokument [612.2 KB]

Migrationsberatung, Familienzusammenführungen, Suchdienst

Deutsches Rotes Kreuz

Haubenschloßstraße 12

Ursula Cassier

Tel. Nr.: 0831/5229243

Informationen zum Familiennachzug syrischer Flüchtlinge
FAQ_deutsch.pdf
PDF-Dokument [425.6 KB]
أسئلة متكررة حول لم شمل عائلات اللاجئين السوريين/ اللاجئات السوريات
FAQ_arabisch.pdf
PDF-Dokument [468.1 KB]
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