GEAS: Niedrigschwelliger Beschwerdemechanismus nimmt Arbeit auf
Mit der Einrichtung des Beschwerdemechanismus können Betroffene mögliche Rechtsverletzungen ab sofort niedrigschwellig über ein Online-Formular einreichen. Zusätzlich wird eine Beschwerde-Hotline eingerichtet, über die Beschwerden künftig auch mündlich in über zehn Sprachen möglich sind.
Weitere Informationen: hier
Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete - nach der GEAS-Reform 2026 (Niedersächsischer Flüchtlingsrat) Arbeitshilfe: hier
Behördliche Verpflichtungen aus dem GEAS und nationalem Recht (Equal Rights)
Die Checkliste führt über 140 Einzelpflichten in zehn thematischen Kapiteln zusammen – von Einreise und Screening über Zugang zum Verfahren, Aufnahme, Zuständigkeitsbestimmung, Asylverfahren und Rechtsschutz bis zu Schutzstatus und den besonderen Garantien für Minderjährige, vulnerable Personen und Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Download: hier
Was ist das GEAS? Ein Erklärvideo (BAMF): Zum
Video: hier.
„Mehr Kontrolle, weniger Schutz für Geflüchtete. Am 12.06.2026 trat das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) in Kraft. Es bringt Screening, Grenzverfahren und mehr beschleunigte
Entscheidungen. Auch Familien mit Kindern können in speziellen Einrichtungen landen. Kritiker warnen vor haftähnlichen Bedingungen und weniger Rechtsschutz.“ Zum Beitrag (MIGAZIN.de): hier. Stellungnahme des Paritätischen im Anhang.
Das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) – die wichtigsten Neuerungen (Mediendienst Integration): Für den Mediendienst erklärt der Jurist Constantin Hruschka in einer Expertise die wichtigsten Neuerungen. Dazu gibt es eine PDF-Datei, ein Video und eine kürzere Zusammenfassung.
Sekundärmigrationszentren: Erste Bundesländer werden konkret (mediendienst-integration): „Im Kontext der GEAS-Reform will die Bundesregierung, dass die Bundesländer sogenannte Sekundärmigrationszentren für Flüchtlinge errichten. Einige Bundesländer haben konkrete Pläne, wie eine Recherche des Mediendienst Integration zeigt.“ Zum Beitrag: hier.