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Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine: EU-Kommission schlägt Verlängerung des Schutzstatus um ein Jahr vor (Europäische Kommission): „Die Lage in der Ukraine ist weiterhin volatil. Die EU-Kommission will deshalb den vorübergehenden Schutz für Menschen, die vor der russischen Aggression gegen die Ukraine fliehen, um ein weiteres Jahr bis zum 4. März 2027 verlängern. Gleichzeitig hat die Kommission den Mitgliedstaaten vorgeschlagen, sich auf ein koordiniertes Auslaufen des vorübergehenden Schutzstatus vorzubereiten.“ Zum Artikel: hier.
Perspektiven nach dem vorübergehenden Schutz nach §24 AufenthG: Die Fachstelle Asyl des MFR hat eine detailreiche und informative Handreichung zu Zukunftsperspektiven nach dem vorübergehenden Schutz nach §24 AufenthG verfasst. Diese ist nun auf Deutsch, Ukrainisch und Russisch erhältlich. Das Dokument finden Sie hier.
Ukrainer sollen sofortigen Zugang zum Arbeitsmarkt behalten (Bundestag):
Für Geflüchtete aus der Ukraine wird nach dem Rechtskreiswechsel unverändert ein sofortiger Zugang zum Arbeitsmarkt bestehen. Auch in Zukunft sollen sie bei ihrer Integration in den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft unterstützt werden. Anstelle der Jobcenter stehen hierzu dann die Arbeitsagenturen vor Ort zur Verfügung. (…) Der Entwurf sehe für Beziehende von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII Übergangsregelungen vor, um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten, heißt es weiter. Zum Beitrag: hier.
Verlängerung des vorübergehenden Schutzes für Flüchtlinge aus der Ukraine (Consilium.Europa): Der vorübergehende Schutz sollte bis zum 4. März 2026 gelten und wird nun bis zum 4. März 2027 verlängert. Für die in Deutschland lebenden Personen bedeutet diese Verlängerung die Möglichkeit, den Aufenthalt nach § 24 AufenthG bis März 2027 zu verlängern. Weitere Informationen: hier.
Koalition: Mehrheit befürwortet Kürzungen für neue Ukraine-Flüchtlinge (Mitteldeutsch Zeitung): Neue Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine sollen nach dem Willen der Koalition von Union und SPD demnächst geringere Leistungen erhalten. Zum Artikel: hier.
Aufenthaltsperspektive für Geflüchtete aus der Ukraine: Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) hat eine neue Publikation zu den Optionen für ukrainische Geflüchtete nach dem Ende des vorübergehenden Schutzes veröffentlicht. Sie beleuchtet unter anderem den Wechsel in andere Aufenthaltstitel. Auch der Flüchtlingsrat bietet eine aktualisierte Übersicht zu den Aufenthaltsperspektiven, insbesondere für Drittstaatsangehörige, deren Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG gerade ausläuft. Zur Übersicht: hier.
Wie lange ist vorübergehend? Lösungen für das Dilemma des temporären Schutzes von ukrainischen Kriegsflüchtlingen werden gebraucht (Sachverständigenrat für Integration und Migration):
Nach drei Jahren Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine haben die zum Teil unkonventionellen Befriedungsaktivitäten des neuen US-Präsidenten erhebliche diplomatische Dynamik entfacht. Ein erster Waffenstillstand und die Aufnahme von Friedensverhandlungen im Laufe des Jahres 2025 scheinen nicht ausgeschlossen. Dabei haben sich die Ausgangsbedingungen für die vollständige territoriale Integrität für die Ukraine infolge der diplomatischen Verwerfungen beim Besuch des ukrainischen Präsidenten im Weißen Haus Ende Februar 2025 nicht verbessert. Weiterhin ist somit unklar, welche Rückkehrmöglichkeiten für die Kriegsflüchtlinge bestehen. Rund 4,3 Mio. Ukrainerinnen und Ukrainer genießen noch bis zum 4. März 2026 vorübergehenden Schutz in der EU, etwa 1,2 Mio. davon in Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 AufenthG. Was passiert danach? Welche aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten stehen denjenigen zur Verfügung, die zu diesem Zeitpunkt nicht in ihr Heimatland zurückkehren möchten oder können?
Zum Beitrag: hier.
Solidarität nach drei Jahren Krieg: Ein Blick auf das Leben ukrainischer Geflüchteter in München (Referat für Bildung und Sport München). Mit unseren Podiumsgästen diskutieren wir, wie es Geflüchteten aus der Ukraine drei Jahre nach Kriegsanfang geht. Wie leben, wohnen, arbeiten ukrainische Geflüchtete, wie fühlen sie sich in München daheim, wie halten sie Kontakt zu Familie und Freunden in der Ukraine? Wie hat sich in den drei vergangenen Jahren die Perspektive verändert? Was erhoffen sie sich von der Zukunft? Zum Video: hier.
Drei Jahre vorübergehender Schutz: Neuer Bericht und Projekt GEAS-Watch (Niedersächsischer Flüchtlingsrat): Heute vor drei Jahren aktivierte die EU erstmals die Richtlinie zum vorübergehenden Schutz. Derzeit halten sich über vier Millionen ukrainische Kriegsflüchtlinge in der EU auf, etwa 40 % von ihnen in Osteuropa. Unser neuer Bericht analysiert ihre Lebenssituation in Polen, der Slowakei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Tschechien und Moldau sowie die Entstehung und Umsetzung der Richtlinie. Zum Bericht: hier.
Immer mehr ukrainische Geflüchtete in Arbeit (Mediendienst Integration): Immer mehr Geflüchtete aus der Ukraine finden einen Job: Im Juli 2024 gingen rund 266.000 Ukrainer:innen einer Beschäftigung nach – rund 50.000 mehr als noch im Januar. Viele haben eine Tätigkeit im sogenannten Helferbereich aufgenommen, etwa in der Zeitarbeit, im Gast- oder Baugewerbe. Zum Dossier: hier.
Die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung (UkraineAufenthÜV) wird um ein weiteres Jahr bis zum 4. März 2026 verlängert. Ukrainische Staatsangehörige und in bestimmten Fällen Staatenlose sowie weitere nichtukrainische Drittstaatsangehörige können bis zum 4. Dezember 2025 ohne Aufenthaltstitel in das Bundesgebiet einreisen und sich für 90 Tage hier aufhalten. Sie werden vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit, das heißt sie können ohne Visum nach Deutschland einreisen. Nicht erfasst vom Anwendungsbereich sind Staatenlose und nichtukrainische Drittstaatsangehörige ohne internationalen Schutzstatus bzw. ohne unbefristetes Aufenthaltsrecht in der Ukraine. Weitere Infos: hier.
Allgäu TV-Beitrag: Zwei Jahre Krieg in der Ukraine: Warum der Info-Point in Kempten weiterhin wichtig ist: hier. Leider am Ende unglücklich geschnitten: Anke Heinroth antworte nicht auf die Frage, wie lange es den Info-Point noch gibt, sondern wie lange noch Bedarf an Unterstützung bestehen wird. Den Info-Point können wir derzeit nur mit ehrenamtlichem Einsatz aufrecht erhalten – ein großes Dankeschön an dieser Stelle an Inessa Fessler und Lena Knitz!
Neue Öffnungszeiten Infopoint Ukraine: Fr, 10:00 – 13:00 & 14:30 – 17:00 Uhr. Evangelisches Gemeindehaus, Reichsstrasse 1, Ecke St. Mang-Platz, Kempten.
Weitere Informationen auf Deutsch und Ukrainisch im Anhang.
Schutzstatus der Geflüchteten aus der Ukraine wird bis März 2025 verlängert: die Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine, die vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind und in Deutschland Schutz erhalten haben, gelten bis zum 04.03.2025 fort. Dies hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) durch Rechtsverordnung festgelegt.
Infos & Beratung der Verbraucherzentrale auf Ukrainisch
und Deutsch: Die Verbraucherzentrale Bayern informiert kostenfrei Geflüchtete, Helfende und
Institutionen rund um Versicherungen, Verträge, Reklamationen, Handy, Internet, Rundfunkbeitrag und Finanzen durch
Informationen über www.verbraucherzentrale-bayern.de/ukraine; Vorträge; Beratung auf Ukrainisch oder Deutsch
Di 14:00 –15:00 Uhr und Do 16:00 –17:00 Uhr unter der Telefonnummer 089 - 55 27 94 100 oder per E-Mail an ukrainehilfe@vzbayern.de.
5000 Stunden ehrenamtliche Arbeit: Die Sulzberger Sammelstelle für Spenden in die Ukraine: Allgäu TV hat in einem Beitrag vom 07.06.2023 die großartige Hilfe der Sammelstelle dokumentiert: hier.
Spendensammlung, Grenzüberquerung und immerwährende Hoffnung - Im Gespräch mit den „Stand with Ukraine“ Initiatoren: sehen Sie das Interview von Allgäu TV vom 07.06.2023 hier.
Ukraine-Aufenthalts-Übergangs-Verordnung verlängert bis 04.03.2024: aus der Ukraine geflüchtete ukrainische Staatsangehörige und Ausländer, die nicht die ukrainische Staatsangehörigkeit besitzen, sollen bis zum 04.03.2024 ab dem Zeitpunkt der Einreise für 90 Tage von der Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit werden.
Notfall-Hotline für Roma aus der Ukraine: die Notfall-Hotline steht Roma aus der Ukraine als muttersprachliche Kontakt- und Beratungsstelle in Deutschland zur Seite. Auch für Helfer:innen und Beratungsstellen! Weitere Infos: hier.
Seit Anfang August findet in der "Mang-Box" der Ukraine Info-Point Kempten statt und erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Wer hat Lust, mitzuhelfen? Sprachkenntnisse sind nicht erforderlich, es ist immer jemand zum Übersetzen da! Auch gelegentliche Kuchenspenden werden gerne angenommen! Der Info-Point ist immer montags und donnerstags zwischen 14:30 Uhr und 17:00 Uhr geöffnet. (Südhalle in der Kirche St. Mang)
З початку серпня місце інформаційної зустрічі Kempten проходить в «Mang-Box» України і користується все більшою популярністю. Хто хоче допомогти? Знання мови не потрібно, завжди є хтось для перекладу! Випадкові пожертвування тортів також з радістю приймаються! Інфо-Пойнт завжди працює по понеділках і четвергах з 14:30 до 17:00. (Південний зал у церкві Св. Манга
NEU: Rund um die Ukraine-Hilfen vor Ort haben sich verschiedene ehrenamtliche Gruppen herausgebildet, die vor allem über die kostenfreie Messenger-App "Signal" kommunizieren. Dies stellt sich als sehr hilfreich dar und bietet uns mehr Sicherheit, was Datenschutz anbelangt. Wer hier gerne mitmachen möchte, meldet sich bitte bei heinroth(at)diakonie-kempten.de über Signal – Tel. 0152 09333088. Eine kleine Anleitung findet sich anbei (bitte aber meine Tel. Nr. verwenden). Diese Gruppen stehen zur Auswahl:
Ø Dolmetscher Ukraine
Ø Organisation und Koordination Ukraine
Ø Kinderbetreuung und Begleitung Ukraine
Ø Terminbegleitung und Kommunikation
Ø Fahrdienste, Handwerk und Umzug (Fahrten: km-Geld kann nach Registrierung und voriger Rücksprache erstattet werden. Handwerk: derzeit werden noch helfende Hände bei der Ausstattung der Unterkünfte gesucht: Möbelspenden entgegen nehmen; Möbel aufbauen)
Ø Jobsuche
Ø Helferkreis Haubenschloß
Ø Helferkreis Lenzfried
Ø Helferkreis Thingers
Gerne können wir auch eine weitere Gruppen – ganz unabhängig vom Herkunftsland - z.B. Deutsch & Nachhilfe, Stammtisch, Rübezahlweg, St. Mang etc. anlegen und begleiten. Bei Interesse bitte bei mir melden.
WeAct!: Ukraine - Aufnahme ALLE*R Kriegsflüchtlinge ohne Unterschied. Petition: hier.
Jeden Fr, 18:00 Uhr & jeden Mi, 12:00 Uhr: ACK Kempten: Ökumenische Friedensgebete an der Friedensglocke St.-Mang-Platz.
Koordination verschiedener Hilfen für Ukraine:
https://linktr.ee/standwithukraineeastgermany
Achtung:
*Fahrt nicht alleine an die Grenzen
*Geldspenden nötiger als Materialspenden
*Webseite für Fahrende ab 28.02.22 online
Schlafplatzangebote deutschlandweit können hier eingetragen werden: https://elinor.network/gastfreundschaft-ukraine/
Laufend aktualisierten Information zu den Grenzen zur Ukraine der PostOst-Community Deutschland:
https://cryptpad.fr/pad/#/2/pad/view/wznYh8Q6eEGuTI-UrgBjqqwsUrz9JzlHFoLURk1kd48/
Hier finden sich auch Informationen für Geflüchtete aus Afrika und anderen Nationen, die sich in der Region aufhalten.
Ausnahmen für das Ausreisverbot für Männer zwischen 18 und 60:
"There are restrictions for travel out of Ukrainian for male citizens aged 18 to 60 years. For the duration of the state of martial law in Ukraine, male citizens who are eligible for military service are not allowed to leave. There are exceptions. Restriction DO NOT apply to those, who:
Існують обмеження на виїзд з України для громадян чоловічої статі у віці від 18 до 60 років. На час дії воєнного стану в Україні громадянам чоловічої статі, які мають право на військову службу, не дозволяється виїжджати. Є винятки. Обмеження НЕ поширюються на тих, хто:
- have a certificate of deferment from
conscription and a report on special registration;
- have a conclusion of the military-medical commission on unsuitability.
- who have three or more children under the age of 18 in their care;
- single fathers of a child (children) under the age of 18;
- who have a child with a disability in their care;
- are adoptive parents or guardians
- those whose close relatives were killed or went missing during the anti-terrorist operation."
- мати свідоцтво про відстрочення від призову та звіт про спеціальну реєстрацію;
- мати висновок військово-лікарської комісії про непридатність. - які мають трьох і більше дітей у віці до 18 років під їх опікою;
- батьки-одинаки дитини (дітей) віком до 18 років;
- які мають дитину з інвалідністю під їх опікою;
- є усиновлювачами або опікунами - тих, чиї близькі родичі були вбиті або зникли безвісти під час антитерористичної операції".