ASYL in Kempten
ASYL in Kempten

Rechtsberatung

 

TIPP: Neues Projekt Bayerischer Flüchtlingsrat: „Das Projekt YOUR RIGHTS MATTER!, im Zeitraum von 01.04.2025 bis 31.03.2027 gefördert von der Deutschen Postcodelotterie, setzt sich dafür ein, dass geflüchtete Menschen in Bayern ihre Rechte besser kennen, verstehen und wahrnehmen können. Im Fokus steht die direkte Unterstützung von Geflüchteten mit unsicherem Aufenthaltsstatus – insbesondere Personen mit Duldung oder abgelehntem Asylantrag – durch eine mehrsprachige, niedrigschwellige und individuelle Beratung per Telefon, E-Mail, Messenger und vor Ort. Personen, die eine solche Beratung suchen, können uns kontaktieren. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Verbreitung rechtlicher Informationen in verständlicher Form sowie der Begleitung durch Dolmetscher:innen.“ Kontakt: Bayerischer Flüchtlingsrat, Tel: 089 762234, E-Mail: kontakt@fluechtlingsrat-bayern.de.

 

Zurückweisungen von Asylsuchenden an den deutschen Binnengrenzen bleiben europarechtswidrig (Der Paritätische): Bereits seit Monaten wird über die Rechtmäßigkeit von Grenzkontrollen und Zurückweisungen an den deutschen Binnengrenzen diskutiert. Mit seiner Weisung vom 07.05.2025 an die Bundespolizei hat der neue Innenminister Alexander Dobrindt nun eine vermeintliche “mündliche Weisung” aus dem Jahr 2015 zurückgenommen und gleichzeitig darüber informiert, dass ab sofort an den deutschen Binnengrenzen auch Personen zurückgewiesen werden könnten, die um Asyl ersuchen. Ausgenommen werden könnten davon „erkennbar vulnerable Personen“. Ob mit oder ohne Weisung ist festzuhalten: Sowohl die fortgesetzten Grenzkontrollen als auch die Zurückweisung von Asylsuchenden an den deutschen Binnengrenzen sind europarechtswidrig und müssen so schnell wie möglich beendet werden. Zum Artikel: hier.

 

Neue Monatsübersicht von Januar bis April 2025 der Höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Flüchtlingsrecht (HRRF): Die HRRF-Monatsübersichten bieten einen praktischen monatlichen Überblick über alle Gerichtsentscheidungen, über die der HRRF-Newsletter berichtet hat. Weitere Informationen: hier.

 

Abschaffung des Remonstrationsverfahrens gegen Ablehnungen von Visa (Asyl.net): Das Auswärtige Amt hat mitgeteilt, dass zum 1. Juli 2025 die Möglichkeit der sogenannten Remonstration gegen Ablehnungen von Visaanträgen weltweit abgeschafft wird. Als Rechtsmittel gegen ablehnende Visabescheide steht damit künftig nur noch die Klage beim Verwaltungsgericht Berlin zur Verfügung. Weitere Informationen: hier.

 

Law Clinic Augsburg: Beratungstermine für kostenlose Rechtsberatung: Die Law Clinic Augsburg bietet kostenlose studentische Rechtsberatung durch engagierte Studierende – aktuell im Bereich des Migrationsrechts und den damit zusammenhängenden Rechtsgebieten und im Bereich Mietrecht. Termine können online gebucht werden. Weitere Informationen: hier.

EuGH: Diskriminierende Maßnahmen gegen Frauen in Afghanistan sind als Verfolgung zu bewerten In einer Entscheidung vom 04.10.2024 kommt der Europäische Gerichtshof zu dem Ergebnis, dass die umfangreichen diskriminierenden Maßnahmen, die das Taliban-Regime in Afghanistan gegen Frauen verhängt hat, bereits für sich genommen als "Verfolgung" einzustufen sind. Bei der Prüfung der Flüchtlingseigenschaft müsse daher nicht geprüft werden, welche spezifischen Verfolgungshandlungen den Antragstellerinnen drohen. Vielmehr reiche es aus, die Staatsangehörigkeit und das Geschlecht heranzuziehen, um die Voraussetzungen des Flüchtlingsschutzes zu erfüllen. Weiterlesen. (Quelle: Informationsverbund Asyl&Migration)

Seit dem 27.06.2024 gilt das neue Einbürgerungsrecht: www.einbürgerung.de: Hier finden Sie Informationen zu den Voraussetzungen für die deutsche Staatsangehörigkeit, zur Antragsstellung und zum Einbürgerungsverfahren. Die Website bietet auch ein Erklärvideo und einen digitalen Quick-Check, mit dem Interessierte prüfen können, ob sie die Voraussetzungen grundsätzlich erfüllen.

Es gibt eine Broschüre mit umfassenden Informationen zur Einbürgerung und zum Verfahren sowie eine Kurzversion als Flyer. Beide können über das Publikationsportal der Bundesregierung bestellt werden: hier.

Auf Social Media wirkt die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung mit dem Format Fakt-statt-Fake Falschinformationen entgegen. Sie beantwortet außerdem Fragen der Nutzerinnen und Nutzer im Format Ask Me Anything. Darüber hinaus kommen auch Menschen zu Wort, die bereits eingebürgert sind, und teilen ihre Erfahrungen.

 

EuGH-Urteil: Flüchtlingsstatus für Frauen bei „Identifikation mit Geschlechtergleichheit“ anerkannt: Der Gerichtshof der Europäischen Union entschied in der Rechtssache C-646/21, dass Frauen, die sich mit dem Wert der Geschlechtergleichheit identifizieren, die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt werden kann. Dies gilt auch für minderjährige Frauen, wenn sie während ihres Aufenthalts in einem EU-Mitgliedstaat diesen Grundwert angenommen haben und bei einer Rückkehr in ihr Herkunftsland aufgrund dieser Identifikation Verfolgung befürchten müssen. Der Gerichtshof erkannte an, dass diese Frauen als eine "bestimmte soziale Gruppe" im Sinne eines Verfolgungsgrundes angesehen werden können. Nationale Behörden müssen bei minderjährigen Antragstellern das Kindeswohl berücksichtigen und einen langfristigen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat, insbesondere wenn er identitätsbildend war, bei der Prüfung eines Schutzantrags einbeziehen. Im konkreten Fall ging es um zwei irakische Mädchen in den Niederlanden, die aufgrund ihrer Identifikation mit westlichen Werten bei einer Rückkehr in den Irak Verfolgung befürchteten.
Die offizielle Pressemittelung finden Sie hier. (Quelle: Flüchtlingsrat NRW)

 

Mehrsprachige Informationsmaterialien und bundesweite Erst- und Orientierungsberatung für Geflüchtete mit Behinderung: seit 2018 engagiert sich Handicap International e.V. im Rahmen des Programmbereichs Crossroads | Flucht. Migration. Behinderung für gesellschaftliche und politische Verbesserungen bei der Aufnahme und dem Zugang zu Teilhabe von geflüchteten Menschen mit Behinderung in Deutschland. Mehrsprachige, digitale und barrierefreie Informationsmaterialien: sechs barrierefreie Broschüren mit Informationen in neun Sprachen wurden entwickelt.

Bundesweite Erst- und Orientierungsberatung für geflüchtete Menschen mit Behinderung: Crossroads steht bundesweit geflüchteten Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen mit einer kostenlosen telefonischen Erst- und Orientierungsberatung individuell zur Seite. Wir beantworten grundlegende Fragen rund um das Hilfesystem für geflüchtete Menschen mit Behinderung, z. B. zu Zugängen zu staatlichen Hilfen, Aufenthalt oder Asyl, Spracherwerb, Bildung und Beschäftigung. Darüber hinaus unterstützen wir geflüchtete Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen dabei, passende Beratungs- und Hilfsangebote in der Nähe ihres Wohnorts zu finden und begleiten sie, bis eine bedarfsadäquate Anbindung erfolgt ist.

Weitere Informationen zu unserer Verweisberatung und ihrer Erreichbarkeit sind in 9 Sprachen auf der Crossroads-Website zu finden.

Anspruch auf AsylbLG nach visumfreier Einreise: das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat in einem interessanten Beschluss (25. Mai 2023; L 8 AY 14/23 B ER) klargestellt, dass für Personen, die visumfrei eingereist sind, auch ohne Duldung, Aufenthaltserlaubnis oder Asylantrag ein Anspruch auf Leistungen nach AsylbLG bestehen kann (wenn von Anfang an längerfristiger Aufenthalt angestrebt wird).

Gestern wurde ein neues "Rückführungsverbesserungsgesetz" beschlossen. Hier eine Zusammenfassung und ein Kommentar von"unserVeto". Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Integrations- und Migrationsberatungsstellen in Ihrer Nähe.

Wer in Abschiebehaft am Münchner Flughafen sitzt kann hier anrufen (es gibt dort Telefone und die Möglichkeit mit dem Handy zu telefonieren): 

Astrid Schreiber - Tel: 0159 06758917 - mail: astrid.schreiber@muenchner-fluechtlingsrat.de.

Information für Asylbewerber:innen aus dem Oberallgäu von der Caritas Beratungsstelle: "Bezüglich Gutscheinen/Leistungseinschränkungen §1a AsylblG, wenn Klienten einen neuen Bescheid AsylblG erhalten, sollen sich die Geflüchteten bitte an die Beratungsstellen im OA wenden, damit innerhalb der Frist (1 Monat) Widerspruch eingelegt werden kann und gleichzeitig eine Überprüfung der letzten Bescheide durchgeführt wird. Der Asylblg Bescheid mit der Einschränkung des §1A AsylblG ist immer 6 Monate gültig. D.h alle 6 Monate muss ein neuer Bescheid erstellt, und dann gibt es wieder die Chance auf Widerspruch."

Eine tabellarische Übersicht zu den sozialrechtlichen Ansprüchen von Menschen mit (beantragtem) vorübergehenden Schutz gem. § 24 AufenthG ab 01.06.2022 finden Sie hier.

 

Anwaltliche und gerichtliche Kosten im Migrationsrecht: Handreichung des Flüchtlingsrat Baden-Württemberg: hier.

Kostenlose Rechtsberatung für Geflüchtete: in der Refugee Law Clinic Munich bieten Jurastudenten eine kostenlose Rechtsberatung im Bereich des Asyl- und Ausländerrechts für Asylbewerber und sozialbenachteiligte Personen an. Weitere Informationen: hier.

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