ACHTUNG: Laut No Border Assembly gibt es Hinweise für Sammelabschiebungen nach nach Pakistan am 11.02.2026, "Für Geflüchtete, deren Asylverfahren und Klage abgelehnt sind, besteht die mögliche Gefahr einer Abschiebung. Wir raten deshalb allen vollziehbar ausreisepflichtigen Geflüchteten, sich von Anwält:innen oder Beratungsstellen informieren und beraten zu lassen. Besonders empfehlen wir darauf zu achten, dass die Ausländerbehörden über bestehende Krankheiten, bevorstehende Ausbildungsaufnahmen und auch andere Integrationsleistungen informiert sind."
Bitte wenden Sie sich auch an die Zentrale Rückkehrberatung zur freiwilligen Rückkehr von Caritas und Diakonie: Infos: www.zrb-suedbayern.de - Infomaterial und Flyer in verschiedenen Sprachen: hier. Zur Online-Beratung hier.
Wer in Abschiebehaft am Münchner Flughafen sitzt, kann hier anrufen (es gibt dort Telefone und die Möglichkeit mit dem Handy zu telefonieren):
Astrid Schreiber - Tel: 0159 06758917 - mail: astrid.schreiber(at)muenchner-fluechtlingsrat.de.
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Verwirrung rund um Terminregistrierungen zum Familiennachzug bei der Deutschen Botschaft in Islamabad (Flüchtlingsrat Niedersachsen): „Ein Eintrag auf der Website der deutschen Auslandsvertretung in Islamabad/Pakistan hat in den letzten Tagen für Verwirrung gesorgt, wonach Registrierungen für einen Vorsprachetermin zur Familienzusammenführung nur noch über das Auslandsportal des Auswärtigen Amtes durchgeführt werden können und alle bisherigen Registrierungen gelöscht werden. Wichtig: dies betrifft in erster Linie pakistanische Staatsangehörige und afghanische Staatsangehörige, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz in Pakistan haben. Afghanische Staatsangehörige in Afghanistan, die ihren Antrag über die sogenannte Kabul-Liste gestellt haben, sind von der Änderung nicht betroffen.“ Weitere Informationen: hier.
BAMF plant Dublin-Überstellungen nach Griechenland: Personen aus bestimmten Herkunftsländern sollen im Rahmen des Dublin-Verfahrens wieder nach Griechenland abgeschoben werden. Dem BAMF zufolge akzeptiere Griechenland wieder Rückführungen von Einzelpersonen aus den Herkunftsländern Algerien, Marokko, Pakistan und Bangladesch. (Quelle: Asyl.net)
Neue "Informationen gegen die Angst" über Abschiebungen nach Pakistan: Welcome 2 Europe hat neue Informationen gegen die Angst veröffentlicht. In der neuen Broschüre geht es um Abschiebungen nach Paktistan - Wieviele gab es, wer ist vielleicht gefährdert, was kann getan werden: hier.
Pakistan: Achtung: Der Flüchtlingsrat rät pakistanischen Flüchtlingen, keine Blankounterschriften abzugeben:
„Nach uns vorliegenden Berichten kooperiert die pakistanische Botschaft bei der Passbeschaffung mit deutschen Behörden, stellt aber Bedingungen für die Passerteilung, die aus rechtsstaatlicher Sicht überaus problematisch sind. Die pakistanische Botschaft verlangt u.a. für die Abfassung eines sog. Affidavit, dessen Text den deutschen Behörden nicht vorgelegt wird, die Einsendung eines weißen Blattes mit Blankounterschrift. Das Einfordern einer Blankounterschrift verstößt unseres Erachtens offensichtlich gegen deutsches Recht. Wer eine Blankounterschrift abgibt, verwirkt alle seine Möglichkeiten, die Erklärung über der Unterschrift in irgendeiner Form anzugreifen. Dies gilt erst recht, wenn - wie uns aus anderen Bundesländern berichtet wurde - Unterschriften aus anderen vorliegenden Dokumenten "herauskopiert" und ohne das Wissen der Betroffenen verwendet werden.“