ACHTUNG: Laut No Border Assembly gibt es Hinweise für Sammelabschiebungen nach Äthiopien am 20.05.2025 "Für Geflüchtete, deren Asylverfahren und Klage abgelehnt sind, besteht die mögliche Gefahr einer Abschiebung. Wir raten deshalb allen vollziehbar ausreisepflichtigen Geflüchteten, sich von Anwält:innen oder Beratungsstellen informieren und beraten zu lassen. Besonders empfehlen wir darauf zu achten, dass die Ausländerbehörden über bestehende Krankheiten, bevorstehende Ausbildungsaufnahmen und auch andere Integrationsleistungen informiert sind."
Bitte wenden Sie sich auch an die Zentrale Rückkehrberatung zur freiwilligen Rückkehr von Caritas und Diakonie: Infos: www.zrb-suedbayern.de - Infomaterial und Flyer in verschiedenen Sprachen: hier. Zur Online-Beratung hier.
Wer in Abschiebehaft am Münchner Flughafen sitzt, kann hier anrufen (es gibt dort Telefone und die Möglichkeit mit dem Handy zu telefonieren):
Astrid Schreiber - Tel: 0159 06758917 - mail: astrid.schreiber(at)muenchner-fluechtlingsrat.de.
Keine Abschiebungen in den Bürgerkrieg! Flüchtlingsräte aus Bayern und Hessen fordern die Innenministerkonferenz auf, einen Abschiebungsstopp für Äthiopien zu verhängen. Angesichts der sich immer weiter zuspitzenden politischen Lage in Äthiopien forderten der Bayerische und der Hessische Flüchtlingsrat die Innenministerkonferenz (IMK) auf, umgehend einen Abschiebestopp für Äthiopien zu erlassen. Allein in diesen beiden Bundesländern leben derzeit knapp 3000 ausreisepflichtige Äthiopier:innen.
"Der Konflikt in Tigray droht das ganze Land in einen Bürgerkrieg zu stürzen, die Kampfhandlungen weiten sich auf immer weitere Provinzen aus. Das Auswärtige Amt ruft deutsche Staatsangehörige wegen der Auseinandersetzungen dringend dazu auf, Äthiopien schnellstmöglich zu verlassen. „Die Lage im Land ist dramatisch und spitzt sich immer weiter zu. Angesichts der dynamischen Entwicklung des Konflikts müssen Abschiebungen nach Äthiopien sofort ausgesetzt werden“, erklärt Johanna Böhm, Mitarbeiterin des Bayerischen Flüchtlingsrates. Am 2. November 2021 wurde der landesweite Ausnahmezustand verhängt. […] Auch der UN-Sicherheitsrat geht mittlerweile davon aus, dass ganz Äthiopien im Bürgerkrieg versinken könnte. Zwei Millionen Äthiopier:innen sind auf der Flucht, mehr als sieben Millionen sind auf humanitäre Hilfe angewiesen. Trotzdem finden aus Deutschland weiterhin Abschiebungen in das Bürgerkriegsland statt."
Hier finden Sie eine Zusammenfassung der neuen Vorgehensweise bei Familiennachzug aus Äthiopien über die Botschaft Addis Abeba.
Informationen zu Abschiebungen nach Äthiopien vom Bayerischen Flüchtlingsrat: "Wir
haben Hinweise darauf erhalten, dass es in Einzelfällen Abschiebungen nach Äthiopien gab. Seit 2018 wissen wir von einigen durchgeführten und mehreren versuchten Abschiebungen, auch aus
Bayern."
Die Europäische Union und die äthiopische Regierung sollen sich nun in Absprache über die Rücknahme von abgelehnten Asylsuchenden geeinigt haben. Das endgültige Dokument ist öffentlich nicht
einsehbar, aber wir gehen davon aus, dass äthiopische Behörden nun Passersatzpapiere (PEP) für Äthiopier/innen ausstellen, um eine Abschiebung zu erleichtern. Dies gilt für Personen mit abgelaufenem
Nationalpass, Personen ohne Pass, die aber andere persönliche Dokumente vorgelegt haben und Personen ohne persönliche Dokumente.
Deshalb wird allen vollziehbar ausreisepflichtigen Geflüchteten aus Äthiopien geraten, sich von Anwältin/innen oder Beratungsstellen informieren und beraten zu lassen, um eine mögliche Gefährdungslage abzustecken und weitere aufenthaltsrechtliche Perspektiven zu besprechen. Wegen der aktuellen politischen Entwicklungen in Äthiopien, vor allem dem Friedensvertrag mit Eritrea und dem Antritt des neuen Präsidenten, ist davon auszugehen, dass Asylanträge abgelehnt werden. Das Auswärtige Amt beschreibt eine Verbesserung der innenpolitischen Lage, ob das tatsächlich der Fall ist, kann noch nicht beurteilen werden. Deshalb ist es wichtig, die Anhörung im Bundesamt, sofern noch nicht entschieden ist, mit einem Anwalt/ einer Anwältin oder einer spezialisierten Beratungsstelle vorzubereiten und individuelle Verfolgungsgründe glaubhaft darzustellen.