So läuft das nicht: Die lange Liste der Probleme mit der Bezahlkarte (Pro Asyl). „Die Bezahlkarte für Geflüchtete verursacht Umsetzungsprobleme, sie hat massive negative Folgen für Betroffene und bedeutet absurde Mehrarbeit für die Verwaltungen. Erste Gerichtsentscheidungen verurteilen bereits die zum Teil rechtswidrige Praxis. PRO ASYL appelliert an die Länder und Kommunen, den Unsinn mit der Bezahlkarte zu stoppen“. Weiterlesen.
WICHTIG: Bezahlkarte für Geflüchtete: Die GGUA Flüchtlingshilfe hat eine Übersicht zu den Änderungen veröffentlicht, die im Asylbewerberleistungsgesetz durch die Einführung der Bezahlkarte vorgenommen werden. Der Bundesrat hat den Änderungen zugestimmt und damit den Weg für das Gesetz freigemacht. Die Bezahlkarte wird im Laufe des Juni 2024 in Kempten eingeführt.
Ein Factsheet sowie Antworten auf Anfragen ehrenamtlich Engagierter vom StMI finden Sie im Anhang.
Die Bezahlkarte erhalten alle Personen, die Leistungen nach AsylbLG erhalten (also nicht Personen, die Geld vom Jobcenter erhalten).
Empfänger für Überweisungen und Lastschriften müssen auf einer sog. "White-List" angelegt werden.
Achtung: Sie ersetzt kein Bank-Konto – man kann darauf kein Geld einzahlen. Geld für Kontoführungsgebühren muss in Bar abgehoben und aufs Konto eingezahlt werden.
Barabhebungen sind auf 50,- EUR pro Person im Monat beschränkt (2malige Abhebung möglich). Es können max. 200,- EUR pro Person in den nächsten Monat "mitgenommen" werden.
Vor dem Einkauf sollte sichergestellt werden, ob man mit der Bezahlkarte zahlen kann (auch regionale Beschränkungen sind möglich).
siehe auch unter gesetzliche Ansprüche und Regelungen mehr Infos